Krank im Mutterschutz - Kinderkrankentage?

Uns hat es richtig erwischt, beide Kinder richtig krank und ich ebenfalls. Durch die letzte Woche habe ich mich noch irgendwie mit Medikamenten durchgekämpft, aber den Tag heute verbrachte ich mit Fieber und dem üblichen unschönen Erkältungskram im Bett, wird auch immer schlechter. Es ist ziemlich ausgeschlossen, dass ich morgen die Betreuung noch hinbekomme und so krank, wie die beiden sind, kann ich sie auch Oma und Opa nicht überhelfen... Mein Mann hat seine Dienstreise jetzt extra eher abgebrochen um wenigstens das Wochenende zu stemmen, aber morgen müsste er natürlich regulär arbeiten. Die Kinderärztin hat uns am Freitag schon einen Kinderkrankenschein überreicht - bis einschließlich Mittwoch.

Nun ist die Frage: Ich bin ja offiziell noch im Mutterschutz. Benötigen wir neben dem Kinderkrankenschein auch eine richtige Krankschreibung für mich, damit der Arbeitgeber sieht, dass es für das Kind wirklich keine andere Betreuungsperson gibt? Den Personalchef können wir natürlich morgen fragen, aber ich würde ggf. gerne gleich früh morgens in die Praxis, weil da die Akutsprechstunde ist. Die Situation scheint eher ungewöhnlich zu sein, so eine richtig fundierte Antwort von einer offiziellen Stelle habe ich online nicht gefunden (oder bin schon zu sehr im Delirium, wer weiß ;-) ).

3

Wurde im Unterforum Beruf und Finanzen gerade erst diskutiert.

Mama macht ganz normal "kindkrank" wenn sie arbeitet, Papa aber muss erst mal nachweisen, dass Mama krank ist? Komische Sicht teilweise hier. 🤔
Bei der Mutter käme nie einer auf die Idee das zu hinterfragen.

=> Mit dem Kind zum Arzt und den ausgestellten Krankenschein reicht dein Mann bei seinem Arbeitgeber ein. Das war es. Männer haben genauso das Recht "kindkrank" zu machen, wie die Mutter. Sollte der Arbeitgeber deinem Mann nicht glauben, dass sonst keine Betreuungsperson zur Verfügung steht (stehst du nämlich nicht, wenn du selbst total flachliegst), kannst du immer noch zum Arzt gehen. Aber diesen vorauseilenden Gehorsam, nur weil man weiblich ist, kann ich nicht nachvollziehen.

4

Ich hätte die Frage auch, wenn mein Mann in Elternzeit wäre - aus Sicht des Arbeitgebers gibt es ja eine Betreuungsperson zuhause. Dass die krankheitsbedingt ausfällt, könnte man ja eventuell nachweisen müssen...? Alles schwierig...

6

Egal wer EZ hat, es kann immer sein, da der AG von beiden ja weiß, wann das Kind geboren wurde, dass er einen Nachweis haben möchte, dass du wirklich krank bist oder dein Mann. Und da du jetzt sogar noch im Mutterschutz bist, weiß es der AG deines Mannes eh, dass du zuhause bist.

Ihr unterschreibt zwar auf der Kindkrank Meldung, dass kein anderer aufpassen kann, manchen AGs reicht das dennoch nicht und daher würde ich mir immer eine AU holen.

Da braucht auch die Feministin des Posts hier keine Schweißausbrüche bekommen.

weitere Kommentare laden
1

Würde ich mir holen ja.

2

Hi,

mein Arbeitskollege ist öfter zu Hause gewesen, als Haushaltshilfe, wenn Frau und Kinder krank sind.

Da braucht die Frau dann eine Krankenmeldung und der Mann muss dann bei der Krankenkasse anmelden, dass er eine Haushaltshilfe für dich in dieser Zeit ist.