Wer von Euch hat Widerspruch gegen Bescheid vom Versorgungsamt...

eingelegt?

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier im Forum richtig. Kurz zur Geschichte. Mein Freund hat seit 2009 Multiple Sklerose mit einer sehr ausgeprägten Gangstörung. Er kann höchstens noch 500 m am Stück laufen. An manchen Tagen noch weniger. Haben Anfang des Jahres einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Gestern kam der Bescheid... gerade mal 30%!!!

Macht es Sinn hiergegen Widerspruch einzulegen? Und wenn ja, kann man selber den Widerspruch begründen, oder sollen wir uns lieber einen Anwalt suchen?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

LGe Isa

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Hallo!!

ja ich habe auch schon mal Widerspruch gegen so einen Bescheid eingelegt und was soll ich sagen:-[ ohne Erfolg!!!

Ich empfehle dir oder euch Mitglied von VDK zu werden, kostet wirklich nicht viel und so mußte ich mich um nichts mehr kümmern. Wenn ich was wollte, bin ich zum VDK habe alles erklärt und den Rest erledigen die. So habe ich keinen Papierkram mehr und noch dazu sind die ja immer vorne dran. Der VDK kennt sich mit allen Rechten aus und hilft wirklich super weiter.

Auch werden sie euch im Vorfeld sagen ob eine Klage (Widerspruch) etwas bringen wird. ich habe damals im Namen meines Sohnes gegen den Freistaat Bayern geklagt und die Klage wurde abgewiesen obwohl ich noch heute der Meinung bin das es eine Frechheit war und ist. Ich klagte weil uns das Merkzeichen AG nicht gegeben wurde trotz Gangbehinderung meines Sohnemanns.

Viel Erfolg Karin

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Wie gehbehindert war/ist denn dein Sohn?

Meine Erfahrung ist die, je dümmer man sich stellt und desto blöder man argumentiert, desto einfach wird alles genehmigt. Wenn man gleich mit Paragrafen und so um sich wirft, wird generell erst mal abgelehnt. Ich habe bei meinem Sohn nur geschrieben als Begründung:
1. Der SBA ist ab Antragsstellung gültig. Bei den berücksichtigten Erkrankungen handelt es sich ausschließlich um angeborene und nicht um erworbene Erkrankungen.
2. Der SBA wurde ohne Merkzeichen B aber mit Merkzeichen H genehmigt. Nach den Versorgungsmedizinischen Richtlinien geht das Merkzeichen H bei einem GdB ab 50 immer mit dem Merkzeichen B einher.

Ja, ich habe Jura auch viele Jahre beim Studium gehabt, aber das muß man ja nicht immer allen gleich auf die Nase binden. Bisher habe ich noch immer Recht bekommen. Manchmal zieht es sich über Jahre hin.

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Eine Gangbehinderung muss auch beim Merkzeichen G vorliegen. Insofern ist dein "trotz Gangbehinderung" so nicht zu verstehen.

Es lag also eine untengenannte Voraussetzung vor (nicht abschließend) und der Antrag wurde trotzdem abgelehnt?

z.B.
Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die - aufgrund anderer Erkrankungen - dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

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Hallo,
wieviel müsste er denn bekommen nach den versorgungsmedizinischen Richtlinien? Und vor allem: Was hat der Arzt deinem Mann alles bescheinigt? Hat der Arzt extra die schwere Gangstörung aufgeschrieben oder nur die MS?
Ich habe mir gerade mal die Grundsätze angeschaut. Bei MS steht nur, dass es auf die Ausfälle ankommt. Schaut man jetzt mal nach, was es auf Gangstörung gibt, ist das tatsächlich eher wenig.
Laßt euch mal genau zuschicken, was wie anerkannt wurde. Und gehe parallel in Widerspruch gegen den Bescheid. Einen Anwalt würde ich noch nicht bemühen. Der kostet erst einmal nur und letztendlich muß eher der Arzt aktiv werden, als ein Anwalt. Habt ihr auch jedes Fitzelchen angegeben, was er hat? Auch die Sachen, die man gerne mal vergißt (Augen,...)
Was glaubst du denn, was für deinen Mann "angemessen" wäre? Eine (Ex-)Kollegin von mir hatte auch MS und einen SBA. Wie hoch der GdB war, weiß ich nicht (aber da sie den Ausweis hatte, war er ja mindestens 50), aber sie hatte auch noch das G bekommen. Allerdings konnte sie keinen halben Kilometer am Stück laufen ohne Hilfe. Ist das vielleicht etwas hochgegriffen?
Meine Söhne haben auch jeweils einen SBA. Der Große hat einen GdB von 70 (keine % ;-) ) und Merkzeichen H. Der Kleine hat einen GdB von 100 und Merkzeichen H, B und G. Ich bin beim Großen in Widerspruch gegangen, weil mit Merkzeichen H und SBA immer das B einhergeht. Außerdem wurde bei beiden die Behinderung erst ab Antragsstellung anerkannt. Dagegen bin ich auch vorgegangen. Der Änderungsbescheid für den Kleinen ist schon da (und liegt schon dem Finanzamt zur Rückzahlung der Steuern vor ;-) ) und beim Großen dauert es und dauert,...

Geh in Einspruch und verlange Einsicht um zu sehen, was genau wie bewertet wurde. Danach bleibt dir nichts anderes übrig, als dich mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu befassen (dort ist alles festgelegt, groß diskutieren kannst du da nicht) und mal zu schauen, unter was die Einschränkungen deines Mannes alles fallen. Aber 500m laufen können ist verdammt weit. Da geht es ihm wirklich noch nicht soooo schlecht.

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Wenn er wirklich nur so kurze Strecken laufen kann steht euch evtl. sogar das aG zu!
Es gibt da kein festes Gesetz, aber grob übern Daumen heisst es Leute die weniger als 500 Meter am Stück laufen können haben Anrecht auf das aG!

Legt auf jeden Fall Widerspruch ein.
Kopiert alle Arztbriefe und so.....lasst euch vom Arzt nen Attest ausstellen wo eindeutig die gesundheitlichen Einschränkungen geschildert sind!

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Also so grob übern Daumen gepeilt sind 500m verdammt viel. AG gibt es, wenn der Weg z.B. vom Auto bis ins Haus ausschließlich mit Hilfe (andere Menschen, Gehhilfe, Rollstuhl) geschafft werden kann.

Hier noch mal die Regel dazu:
http://vmg.vsbinfo.de/d/3.htm

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500 m ist ne grobe Angabe welche vor Gericht gern genommen werden.

Denn z.B. der Hinweg zum Geldautomaten und der Rückweg sind zusammen 500 Meter.......dann ist das eigentlich keine so weite Strecke.

Sehe das an unserer Nachbarin oft.....hat MS und kann nur mit Gehhilfen laufen.....und 500 Meter ist fast kaum zu bewältigen

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Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Hilfe. Werde dann mal Widerspruch einlegen und noch mal ein Gespräch mit den Ärzten führen.

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Hallo,

ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Mein Sohn hat auch nen Schwebehindertenausweis mit 100 % aufgrund seiner extremen Frühgeburt.
War nicht leicht einen zu bekommen vorallem mit dieser Prozentzahl, aber die guten Arztberichte die wir erhalten haben - waren sehr hilfreich.

Es kommt hauptsächlich auf den Arztbericht an.

Lg B.

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und trotz eines Arztberichtes versuchen die Ämter noch zu drücken nach dem Motte "je weniger % je besser" :-[;

wir sind beim Sohn noch mittendrin ; er war ja auch Frühchen und seit Juli 2009 haben wir die Diagnose "frühkindlicher Autist"...dafür soll es eigentlich 100% +B+G+H...wir haben beim 1.Mal 30% bekommen; nach Widerspruch nun 50%+H und nun gehe ich ins Klageverfahren

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Ich hab das bei euch auch mitverfolgt. Kann es echt nicht verstehen, das ihr nur 50 % erhalten habt #kratz

Ich hoffe das es im Klageverfahren anders ausgeht bei euch !

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Hallo Isa,

legt sofort Widerspruch ein, am Besten mit Hilfe eines der beiden großen Sozialverbände, dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD). Ihr spart euch die Anwaltskosten, denn die haben versierte Anwälte und ihr braucht wirklich nur den Mitgliedsbeitrag (ca. 80 Euro im Jahr ) zu bezahlen.
Die Sozialverbände sind in jeder größeren Gemeinde vertreten.

LG und viel Erfolg

Uns hat der SoVD schon oft geholfen, auch bei der Durchsetzung von Pflegestufen für meinen Mann (schwerst an Parkinson erkrankt)

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Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Nehmt mal Kontakt mit der DMSG auf, die haben da Erfahrung :/

Am besten die Arztberichte alle noch mal mit einschicken und begründen wieso ihr der Meinung seit, dass es so nicht reicht.

Bin damals auch auf 30% runter gestuft worden. Ohne Grund, einfach so. Anfangs hiess es ich wäre geheilt! Von MS ;)

Momentan streiten wir noch deswegen.

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Hallo,

ja..diese Ämter machen einen echt fertig. Leg auf jeden Fall Wiederspruch ein.
Habe eine schlimme Arthrose und jetzt ein künstliches Sprunggelenk. Bei mir gerät alles aus den Fugen.
Habe auch 30% und einen Verschlimmerungsantrag gestellt und auch eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt. Da es zweimal abgelehnt wurde klage ich jetzt gegen die Agentur :o)
Momentan bin ich auch nciht in Lage mehr als 500 m ohne Gehhilfen zu laufen..das macht echt mürbe.

Lasst euch nicht einschüchtern....ich drücke euch die Daumen :o)

#sonne Trulla