Nachprüfung Schwerbehinderung, warum Angaben zum Pflegegeld?

Hallo

Ich habe gestern vom Versorgungsamt den Fragebogen zur Nachprüfung wegen der Behinderung meines Sohnes bekommen. In diesem Fragebogen wird nach der Pflegekasse gefragt und ob man Sach-und Geldleistungen beantragt hat. Muss ich diese Angaben wirklich machen und warum wird danach gefragt?
Vor zwei Jahren habe ich mal freiwillig, das Pflegegutachten mitgeschickt und dadurch wollte man, bei meinem Sohn die Merkzeichen aberkennen, weil sie der Meinung waren, die Pflegebedürftigkeit hat sich etwas gebessert und jetzt stehen ihm die Merkzeichen nicht mehr zu. Das ganze ist dann vor dem Sozialgericht gelandet, wo es zu Gunsten von meinem Sohn entschieden worden ist, daher möchte ich die Angaben nicht freiwillig machen, sondern nur wenn es verpflichtend ist.
Hat jemand von euch Erfahrungen damit?

LG.
Sandra

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Selbstverständlich musst Du wahre Angaben machen. Alles, was mit Grad der Behinderung oder auch einem Pflegegrad zu tun hat, ist wahrheitsgemäß zu beantworten (Mitwirkungspflicht).Da die Behörden ja auch problemlos untereinander abfragen können(im Rahmen der Amtshilfe), ist verschweigen sowieso sinnlos.
LG Moni

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Hallo

Danke für deine Antwort.
Es ist bei uns nicht die erste Nachprüfung und da dies sonst nie auf dem Fragebogen stand, wundert es mich, warum danach gefragt wird. Wie gesagt, wenn es hier um eine freiwillige Angabe geht, möchte ich dies nicht tun. Die Gründe dafür, habe ich bereits in meinem Ausgangsthread dargelegt. Es geht nicht darum was zu verschweigen, sondern, ich möchte einfach nicht, dass die Ämter einfach ohne mein Wissen sämtliche Daten austauschen. Die Schweigepflichtsentbindung ist leider so verfasst, dass ich nicht nur die Ärzte von der Schweigepflicht entbinde, sondern auch gleich die Pflegekasse.
Das die Ärzte Auskunft geben, ist mir vollkommen klar und das ist auch dazu nötig. Aber was hat die Feststellung der Schwerbehinderung mit der Pflegebedürftigkeit zu tun?
Bisher wurde das immer getrennt von ei

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Mein Finger war leider zu schnell.
Es ist ja nicht so, wenn jemand einen GdB hat, hat er ja nicht automatisch einen Pflegegrad und umgekehrt ebenso. Daher ist es mir eben unverständlich.

L.G.
Sandra

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Hallo Sandra,
mein Sohn hatte auch erst kürzlich Neubegutachtungen sowohl vom MDK was seinen PG betrifft, als auch vom Versorungsamt bezüglich seiner Schwerbehinderung.
Ich musste all seine Ärzte angeben und es wurde eine Einwilligung eingeholt, dass diese von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden.
Dem habe ich zugestimmt, ansonsten wäre ich uns ja selbst im Wege gestanden und eine Begutachtung hätte nicht richtig stattfinden können. Ich habe allerdings viele Arztbriefe freiwillig mitgeschickt, ganz bewusst diese die seine Baustellen deutlich gezeigt haben.
Außerdem musste ich zustimmen dass sich die Behörden selbständig austauschen können. Das habe ich abgelehnt und hatte dadurch keinerlei Nachteile.
Ich habe das 1. Gutachten abgewartet
(Versorgungsamt), dieses fiel sehr fair aus, deshalb habe ich es freiwillig dem MDK zur Verfügung gestellt.
Auch hier wurde er sehr fair bewertet und ich hatte solche Angst vor dem Besuch.
Grundsätzlich habe ich selber privat und auch beruflich die Erfahrung gemacht, dass kranke Kinder häufig eher großzügig bewertet werden.
Austauschen dürfen sich Pflegekassen, MDK und Versorgungsamt meines Wissens ohne deine Zustimmung nicht. Willigst du aber gar nirgends ein, machst du es aber allen Beteiligten schwer. Ich würde allerdings auch wissen wollen, wer welche Info hat und welche Auswirkungen das auf eure Begutachtung hat.
Der VDK, auch Pflegedienste, die auch das Pflegeberatungsgespräch führen, können die Befunde beurteilen und bei einem eventuellen Widerspruch behilflich sein.
Alles Gute für euch!

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Doch, Pflegekasse und Versorgungsamt tauschen sich durchaus aus. Auch der nun strenge Datenschutz verhindert es nicht, dass ein Bearbeiter dem andern am Telefon Auskunft erteilt auf entsprechende Anfrage, wenn der Verdacht besteht, dass Angaben verschwiegen werden oder etwas nicht passt.
Ich helfe div. Bekannten bei ihrem Schreibkrieg mit den entsprechenden Ämtern, die zuhause einen Pflegebedürftigen haben, deswegen weiß ich das sicher, auch aus der Zeit, als ich meinen Mann pflegte. Das Versorgungsamt kannte die Pflegestufe meines Mannes auch ohne meine Angaben!
Verschweigen oder falsche Angaben können einem nur unnötigen Ärger einbringen.
LG Moni

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Hallo

Danke für deine Antwort.
Ich habe bisher, bis auf eine, keine guten Erfahrungen gemacht, weder beim Besuch des MDK, noch wenn die Schwerbehinderung meines Sohnes erneut geprüft wurde, daher bin ich sehr vorsichtig und mache keine freiwilligen Angaben mehr.
Ich wünsche dir und deinem Kind ebenfalls alles Gute.

LG
Sandra

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Als ich noch in dem Bereich gearbeitet habe, habe ich immer das pflegegutachten angefordert wenn eins vorlag. Wenn du da keine Freigabe gibst kann das Amt ja nicht überprüfen ob es eventuelle Verschlechterungen gibt. Oder eben auch Verbesserungen. Und übers pflegegutachten ist es einfach am besten nachvollziehbar