Haus kaufen - später einziehen? Wie vertraglich regeln?

Hallo, wir haben uns ein Haus angesehen, welches jetzt verkauft wird; allerdings wollen/müssen die jetzigen Eigentümer noch bis ca. Juni nächsten Jahres selbst im Haus bleiben, da ihre Wohnung dann erst fertig gestellt wird.

Wie können wir uns hier am besten absichern?

a. Was eventuelle Schäden während der Zeit bis wir einziehen anbelangt?
b. Was bzw. wie viel sollen wir im Voraus bezahlen?
c. Nach Recherchen im Internet gehe ich davon aus, dass ein Mietverhältnis mit den Verkäufern eher schlecht für uns ist. Daher lieber den Kaufpreis drücken?!

Was für Tipps habt Ihr? Vorher vom Rechtsanwalt beraten lassen? Notariellen Kaufvertrag mit den Punkten aufsetzen lassen !??!

danke schon mal für Eure Hilfe
lg

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Hi,

Freunde von uns wollten ihr Haus auch verkaufen und bis zur Fertigstellung des Neubaus weiter darin wohnen. Diese hätten dann das Haus zum Termin X verkauft incl. Zahlung des vollen Kaufpreises und einen befristeten Mietvertrag bis zum Fertigstellungstermin abgeschlossen. All das wäre auch im Notarvertrag festgehalten worden.

Ich würde so ein Haus nur kaufen, wenn ich selbst nicht auf einen pünktlichen Auszug der Vorbesitzer/Mieter angewiesen wäre. Unsere Freunde sollten eigentlich bereits Ende Februar / Anfang März ins neue Haus einziehen können - es wurde Ende Mai! Ein Käufer fand sich in dem ganzen Jahr der Bauphase nicht.

Gruß
Kim

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Hallo,
Lasst euch richtig vom Anwalt beraten!

Aber ich persönlich würde das niemals machen!!!!
Das Risiko wäre mir viel zu hoch!

Lg

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Ich kenne das nur so, dass das der Notarvertrag regelt, so war es bei meinem Bruder.

Die haben sagen wir mal im September ein Haus gekauft. die alten Eigentümer mussten aber bis Ende Janur noch drin bleiben, also wurde der Verkauf vertraglich zum 1.2. aufgesetzt. der Vertrag regelte alles ganz genau, wann welche Summen fließen müssen, was passiert wenn nicht ausgezogen wird etc. Bis dahin waren quasi die alten Eigentümer Eigentümer und der Besitz ging erst zu dem vereinbarten Termin über.

Lichtchen

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danke für die Info

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Hallo
der Vertrag beim Notar regelt das.
Die Verkäufer haften bis zum Auszug fürs Haus. Müssen auch "über die gewöhnliche Abnutzung" hinausgehendes noch reparieren oder reparieren lassen.
Es wird ein Stichtag festgelegt für eine gemeinsame Begehung nachdem der Verkäufer ausgezogen ist.
Nur wenn das Haus geräumt und alles wie besichtigt ist, veranlasst der Käufer die Überweisung des Geldes.
Nach Eingang gibt es den Schlüssel.

Lasst euch von einem guten Notar beraten

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Hallo und Danke erst mal. Muss man dann dem Verkäufer im Vorfeld nichts bezahlen oder wie sichert er sich ab, dass wir beispielsweise in einem halben Jahr nicht vom Kauf zurücktreten? Reicht hier ein Notarvertrag aus?

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Hallo,

ja dafür reicht ein Notarvertrag aus - da gibt es nichts zum 'zurücktreten, das ist doch der Sinn des Notarvertrages.

Und NIEMALS einen Mietvertrag abschliesen.

Ihr solltet allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe der doppelten ortsüblichen Miete verlangen.

freundliche Grüsse Werner

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Wir haben im Jänner ein Haus gekauft und ziehen am 20.09 ein.

Wir haben einen Notariellen Vertrag, in dem der Tag der Schlüsselübergabe festgelegt ist. Außerdem übernimmt der Notar die Treuhandschaft. Am 01.09 muss von uns und der Bank die Kaufsumme am Konto des Notares sein, dieser Überweist dann nach erfolgter Schlüsselübergabe die Summe an den Verkäufer. D. h der Verkäufer bekommt erst sein Geld wenn wir den Schlüssel haben.

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Ach ja, nochwas ...... Wir haben nach Unterzeichnung des Kaufvertrages die Grunderwerbssteuer bezahlt. Somit stehen wir auch schon mit den „noch Besitzern“ im Grundbuch drin. Sobald das Haus an uns übergeben wurde, werden diese aus dem Grundbuch gelöscht.

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super - danke für die Info - hilft uns sicher weiter :-D

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Hab doch noch ne Frage: Habt Ihr denn eine Nutzungsentschädigung oder eine Art Miete verlangt für die Zeit, in der ich noch nicht ins Haus konntet? Und wie ist das geregelt, falls das Haus bei der Schlüsselübergabe Mängel hat, die im Januar noch nicht da waren? Behält der Notar dann Geld ein bzw. könntet Ihr notfalls wieder vom Vertrag zurücktreten? Wer bezahlt Reparaturen, die während der Zeit anfallen sollten?

DAnke dir schon mal und viele Grüße

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