Anspruch auf Kitaplatz für nicht berufstätige Mütter

Liebe Mitglieder, ich hätte eine juristische Frage. Folgende Situation:
Mein Mann ist berufstätig und arbeitet Vollzeit, ich bin auf Arbeitssuche Vollzeit, mein Sohn ist jetzt 18 Monate und erhält einen Kitaplatz ab 1. Februar. Die Kitaleiterin erklärte, dass mein Kind wieder rausgenommen werden muss, wenn ich bis 1. März keine Vollzeitstelle nachweise, weil die Plätze bevorzugt an berufstätige Eltern abgegeben werden. Nun bin ich ungeplant schwanger und werde mir auf Arbeitssuche schwer tun (Arzthelferin), auch wenn ich die Schwangerschaft nicht erwähnen muss. Aber kann die Kitaleitung das meinem Kind nach der Eingewöhnungszeit zumuten es "rauszuwerfen"? Die Frage ist, wie sind die rechtlichen Grundlagen. Vielen Dank für eventuelle Antworten, Ich denke, dass eine solche Situation auch einige von euch betreffen könnte.

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Hallo, da du jetzt schwanger bist, ergeben sich doch 2 Möglichkeiten:

-du arbeitest regulär Vollzeit bis Mutterschutz, dein Kind geht in die Krippe.

-du arbeitest nicht, bist zuhause, dann benötigt ihr keinen Krippenplatz.

VG

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Das Problem ist, dass sich durch die Schwangerschaft meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verringern. Wenn i ch die Frage nach Schwangerschat, die eigentlich nicht zulässig ist, nicht beantworte, denkt sich der potentielle Arbeitgeber seinen Teil. Ich will ja arbeiten, mache auch Abstriche, aber kann nicht pünktlich am 1. März möglicherweise einen Arbeitsplatz vorweisen. Und dann soll mein Kind nach einem Monat Eingewöhnungszeit wieder rausgehen?

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Kommt wahrscheinlich auf den Vertrag an. Aber an sich haben alle
Kinder ab dem
Ersten Lebensjahr einen Anspruch und das unabhängig davon ob sie arbeiten oder nicht.
Bei uns in Berlin ist das bei der u3 Betreuung letztlich nur die Frage ob Vollzeitplatz (d.h 7-9h bzw. Mehr) oder Teilzeitplatz (d.h. Bis zu 6h) wo bisher die Eltern den Bedarf durch Arbeit nachweisen müssen. Aber das macht bei uns das Jugendamt im Zuge der Beantragung des KITA-Gutscheins und nicht die Kita selbst. Ab dem 3. lj ist das egal, da es dann zum Bildungsprogramm in Berlin gehört und somit auch Kinder ohne arbeitende Eltern Vollzeit einen Platz bekommen.
Ich kann mit angesichts des Gesetzesanspruch jedoch nicht vorstellen dass es
Legitim ist ein kind wieder raus zu nehmen, wenn es schon einen Platz hat, nur weil Mama nicht arbeitet. Das würde ich dann mit zuständiger Stelle bei euch klären. Das ging vielleicht früher so, aber heute sicherlich nicht mehr.

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Soweit ich weiß hat seit August 2013 JEDES Kind ein Anrecht auf eintn Betreuungsplatz. Sie dürfen und müssen soder berufstätige Eltern bei der Platzvergabe vorziehen, da diese Eltern auf eine Betreuung angewiesen sind. Was aber nicht möglich ist, ist einem Kind einen Platz anbieten und es nach Annahme dann wieder raus zu schmeißen, weil jemand anderer den Platz dringender braucht. Das geht nicht. Diese Auswahl findet nämlich statt, ehe msn eintn betruungsvertrag mit der Einrichtung schließt. Das heißt, hat dein Kind einen Platz, kann es nur dann raus geschmissen werden, wenn die Betreuung nicht funktioniert. Aber nicht weillegal jemand den Platz jetzt braucht. Der Platz ist ja jetzt schon vergeben, nämlich an euer Kind.

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Hallo,
...sehe ich wie Baby2013.
Wenn Du arbeitssuchend bist, ist es was anderes, Betreuung muss ja sichergestellt sein. Aber wenn Du absehbar nicht arbeiten wirst, fände ich es fair wenn du "reduzierst", also dein Kind kann ja eine HT-Krippe in Anspruch nehmen, "rauswerfen" muss ja nicht sein.
Weißt Du.. wir sind umgzogen und ich arbeite VZ (40h/Woche), und ich muss meine Kinder immer noch in die alte Kita bringen (30 min entfernt, andere Gemeinde), weil wir am jetzigen Wohnort seit über einem Jahr keinen Ganztagsplatz für die Kiddies bekommen. Hier "besetzen" unzählige Familien wo die ein Elternteil nur 40% oder ganricht arbeitet die GT Plätze, während wir im Landkreis umhertingeln, damit wir versorgt sind. Ob wir im Sommer einen Platz bekommen, steht in den Sternen....
"Aufstocken" geht ja nach Deiner Elternzeit auch wieder....Du bist ja dann quasi erstmal mindestens 18 Monate "raus"....
Rechtich ist das sicher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, je nach Vertrag
LG
LG

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Es gibt aber nicht in jeder Einrichtung nicht Ganztages-Plätze. Oder es sind keine passende Plätze frei. Was wie genau geregelt ist, müsste tatsächlich im Betreuungsvertrag oder in irgendwelchen Dokumenten des Trägers geregelt sein.

Generell hat man gesetzlich Anspruch auf 6 Stunden/pro Tag.

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Hier gibt es z.b. Keine halbtags Plätze. Die kita hat von 6-17 uhr geöffnet. Und es spielt keine Rolle ob die Eltern berufstätig sind oder nicht

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Wenn du beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet bist und ALG I beziehst geht das nicht so wie die Leitung sich das vostellt. Du musst ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das geht nur mit dem Kitaplatz. Zudem hast du Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. Lebensjahr.

Falls sie dich nochmal anspricht lass dir zeigen wo das steht und / oder wende dich an den Träger.

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An deiner Stelle würde ich mich ans Jugendamt wenden und mich dort zum Thema Kinderbetreuung beraten lassen. Die vermitteln auch Tagesmütter. Ich hab mich mit dem Thema auch auseinandergesetzt. Das Recht auf einen Halbtagsplatz hast du ab 2 Jahren. Das Jugendamt würde dir unter 2 einen Teil der Kosten für die Betreuung einer Tagesmutter zahlen sofern du berufstätig bist. An deiner Stelle würde ich mein Kind das halbe Jahr noch zu Hause lassen und ab dem 2. Lebensjahr auf den Halbtagsplatz bestehen.

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Danke, ein guter Tipp

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Wenn ihr einen Betreuungsvertrag unterschrieben habt, dann lies ihn dir durch. Dort findest du auch die - beiderseitig möglichen - Kündigungsbedigungen und -fristen. "Einfach so" das Kind wieder aus dem Kindergarten entfernen geht nicht. Vielleicht bezog sich die Leitung auch eher auf einen dir dann zustehenenden Halbtagsplatz? In unserer ehemaligen Einrichtung war es so, dass berufstätige Mütter einen Ganztagsplatz erhielten. Wurden diese dann erneut schwanger, mussten sie ihren Ganztagsplatz mit Eintritt in den Mutterschutz / Elternzeit abgeben und erhielten einen Teilzeitplatz.

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Guter Ansatz, finde ich!

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Danke euch allen für die hilfreichen Antworten!

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Hier hast du Anspruch auf Betreuung, ob das schon ab 1 ist oder ab 2 weiß ich nicht mehr genau, da meine aus dem Alter raus sind. Das bedeutet nicht, dass das im Kindergarten oder einer Kindertagesstätte sein muss. Das kann auch eine Tagesmutter sein. Bei uns gibt es Ganztageskinder und Kinder, die Mittags 2h nach Hause gehen und wieder kommen. Bei den Ganztagesplätzen ist es so, dass solange welche da sind jeder einen haben kann. Kommt allerdings jemand, der einen Platz beansprucht und es gibt keinen mehr, dann wird geprüft wer einen größeren Anspruch hat. Das hängt davon ab, ob ein Elternteil

- arbeitet oder zu Hause ist
- alleinerziehend oder nicht
- soziale Härtefälle

es geht um den Ganztagesplatz. Dann muss das Kind, dessen ein Elternteil zu Hause ist es mittags abholen und evtl. wieder bringen.