kann man einen Unterhaltstitel widerrufen?

Einen wunderschönen Guten Abend,

Ich war gestern auf dem Jugendamt, wegen Erstellung eines Unterhaltstitel. Ich weiß nicht wieso ich das unterschrieben hab, lag vielleicht an den Schmerztabletten die ich eingenommen hab. Heute hab ich festgestellt, das mich das Jugendamt total verarscht hat. Die haben anstatt des Nettolohnes den Bruttolohn genommen. Somit hab ich ein Durchschnittsgehalt von 1830€, richtig wäre aber 1590€.
Des weiteren ist der Selbsterhalt von 900€ nicht richtig da es 1000€ sein müssten. Dann noch eine geschätzte monatliche Steuerrückerstattung von 50€.

Ist es möglich das ich dagegen vorgehen kann oder hab ich jetzt richtig scheiße gebaut und komm da nicht mehr raus.

M f G opsi

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Guten Abend opsi,

hast Du schon mal in die Düsseldorfertabelle geschaut?

Du müßtest doch genau den gleichen Beitrag für das Kind zahlen - von 1501 bis 1900€ netto - müßtest Du 296€ im Monat zahlen. Natürlich würde Dir auch noch die Hälfte des Kindergeldes zustehen und nach der Erhöhung im Januar mußt Du noch weniger zahlen.

Also "richtig scheiße gebaut", hast Du nicht. Du hast keine Nachteile.

Aber Du kannst doch nochmal beim Jugendamt anrufen, dass Dein richtiges Netto im Titel drinsteht. Stell Dir mal vor, es würden die Einkommensgruppen der Tabelle geändert werden, nicht dass Du dann auf einmal 14€ (wäre die nächste Einkommesstufe) mehr für Dein eigenes Kind im Monat ausgibst.

Wünsch Dir viel Erfolg.
Schönes Wochenende
Liebe Grüße Rosa

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Vielen Dank für deine Antwort, das mit den 14€ hätteste Dir sparen können, ich bezahle gern für meine Kinder. Es muss aber alles seine Richtigkeit haben und das was das Jugendamt gemacht hat ist eine große Sauerei.

Ich hab in die Tabelle geschaut, aber so viel ich weiß werden die 1590€ noch bereinigt und somit bin ich bei ca. 1430€.

Dieser § 239 FamFG ist was mir weiterhilft und nicht Vorwürfe das ich keine 14€ mehr ausgeben will.

M f G opsi

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Hi,

was können den die Väter wieder alles bereinigen lassen - nur das sie weniger zahlen müssen.

Ich muss ehrlich zugeben, wenn ich solch Diskussion zum Unterhalt höre, muss ich echt an mich halten.
Was glaubst Du denn, wie weit man im Monat mit dem Unterhalt kommt, wenn man alle Ausgaben für das Kind berücksichtigt - wie z.B. anteilig Miete, Nebenkosten, Essen, Kleidung, Hobbies, Kiga.etc?

Es tut mir leid, aber ich finde, dass Väter hierzulande super leicht rauskommen aus der Verantwortung am Kind und dann wenn man Glück hat und wenigstens ein bissl Kontakt zum Vater besteht, dass dieser dann nur den lieben Wochenendpapa spielt. Die Erziehung und die ganze Arbeit bleibt bei der Mutter. Und dafür zahlt dann der KV um die 200€.

Naja vielleicht gehörst Du zu den jenigen Vätern, die sich liebevoll um ihre Kinder kümmern. Ich würde es auf jeden Fall toll finden.

Liebe Grüße
Rosa

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"Die haben anstatt des Nettolohnes den Bruttolohn genommen. Somit hab ich ein Durchschnittsgehalt von 1830€, richtig wäre aber 1590€."

Das wäre -wie hier bereits gesagt wurde- beides Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.

"Des weiteren ist der Selbsterhalt von 900€ nicht richtig da es 1000€ sein müssten."

Wie kommst du auf 1000 Euro...lt. DT beträgt der Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 900 Euro. Es sei denn, dieser wurde erhöht. Ist das bei dir der Fall?

"Dann noch eine geschätzte monatliche Steuerrückerstattung von 50€."

Wie meinen? #kratz

BTW: Ich denke nicht, dass man eine Unterschrift auf der Jugendamtsurkunde "widerrufen" kann. Selbst wenn du dich darauf beziehen würdest, dass bei dir das Brutto- anstatt des Nettogehaltes zugrunde gelegt wurde...man wird dir vermutlich die berechtigte Frage stellen, warum dir das nicht vor deiner Unterschriftsleistung aufgefallen ist. Und: Es würde doch eh nix ändern...bleibt doch bei Stufe 2.