Wechselmodell

Kann das wechselmodell gerichtlich festgelegt werden, auch wenn ein Elternteil dagegen ist ?
Hat jemand Erfahrung damit ?

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Wenn man mal ganz ehrlich zu sich selber ist, ist das Wechselmodell für die Kinder totaler Mist. Sie sind nie irgendwo zuhause, pendeln immer zwischen zwei Erziehungsstilen. Nicht umsonst wird vor allem das „normale“ 14-tägige Umgangsmodell bevorzugt. Alles andere ist doch nur Egoismus der Eltern. Sofern die Mutter gute Argumente bringt, zB dass ihr euch nicht absprechen könnt, wird das Gericht dieses Modell nicht anordnen. Wie wurden die Kinder denn vorher betreut? Wer war vorher überwiegend für sie zuständig? Wer hat gearbeitet, wer Elternzeit genommen? Das sind alles Faktoren, die berücksichtigt werden. Ich hab ich einem anderen Thread gelesen, dass die Mutter Mittelfristig wegziehen will und das ABR beantragt hat. Sei froh, dass das VORHER gerichtlich geklärt wird. Wenn sie einfach wegzieht, wird in den wenigsten Fällen was passieren. Sie kann die Kinder am neuen Wohnort problemlos anmelden etc. Kein Gericht wird den Rückzug der Kinder anordnen.

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Kann passieren, klar. Kommt aber auf die individuelle Situation und manchmal auch auf die Laune des Richters drauf an.
Es geht bei allem um das Wohl des Kindes und wenn man keinen triftigen Grund hat, warum das gewünschte des anderen Elternteils dem kindeswohl schadet, muss man das so hinnehmen... Oder weiter klagen

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Glaube kaum, daß man ein Elternteil dazu zwingen kann.

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Doch, kann man.

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Das kommt darauf an. Wenn ein Part das Wechselmodell nicht will, weil er das Kind vorwiegend bei sich haben will, dann kann zum Wohl des Kindes trotzdem für das Wechselmodell entschieden werden.

Wenn ein Part das Kind aber weniger bis gar nicht haben will, dann eher nicht. Erstens kann man zum Umgang nicht gezwungen werden (Umgang zulassen schon) und zweitens wäre das nicht im Interesse des Kindes.

Es gibt aber sicher auch Umstände wo trotzdem auf ein Wechselmodell entschieden wird. So adhoc wprden mir aber keine einfallen.

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In Frankreich ist das WM für Kinder unter 6 Jahren verboten, nachdem mehrere Tausend Kinderärzte und -psychologen eine Petition dagegen gestartet haben. Hintergrund ist, daß das den Kindern schadet, speziell wenn sie jünger sind.
WM ist Besitzdenken von Eltern und hat nichts mit Kindeswohl zu tun. Soweit meine Meinung.

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Die Informationen, die ich für Frankreich finde, besagen etwas anderes - es hat nur eine Petition gegeben, die ein solches Verbot gefordert hat. Oder hast du Quellen dafür, dass es ein wirkliches Verbot gibt?

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Hallo,

was stimmt denn nun? Deinen Behauptung, dass es verboten ist oder die nachstehende, dass es das nicht ist?

Wenn nicht warum behauptest du das einfach? Das wäre für mich nämlich unverständlich.

LG

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Hallo,

mein Mann hat bereits Kinder aus 1. Ehe.
Dieses Thema beschäftigt uns auch immer mal wieder.
Beide Elternteile sollten sich schon einig sein, ansonsten kann es wirklich nur Stress geben und das wirkt sich wiederum negativ auf die Kinder aus.
Wenn sich beide Elternteile nicht einigen können, wird es schon schwierig.
Tatsächlich würde es dann nur Sinn machen, wenn es das Kind auch wirklich will.
So handhaben wir es zumindest. Wenn wirklich starkes Interesse bestehen sollte vom Kind, kann man sich darüber Gedanken machen.
Halt zum Wohle des Kindes.
LG

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Eigentlich kann ja nur das Wechselmodell das beste für das Kind sein, denn es sollte von Vater und Mutter gleichermaßen betreut und erzogen werden, wie vor der Trennung auch.

Ein Kind würde sich doch nie bewußt für oder gegen einen der Elternteile entscheiden, es würde doch am liebsten beide behalten.