Alleiniges Sorgerecht beantragen

Hallo zusammen,
kurze Info, meine ex Freundin und ich haben eine 5 Monate alte Tochter, letzte Woche hat sie mich rausgeschmissen... also sich getrennt. Ich habe kein Sorgerecht nur die Vaterschaft.
kurz zu Wohnsituatuon. 2 kleine Zimmer Bad und Dusche im EG bei ihren Eltern im Haus.
In unserem Eingangsbereich ein Ölheizungsbrenner der fast 24h Stunden läuft und zu den 2 Zimmern also Schlaf und Kinderzimmer keine Tür dazwischen. Ich habe mir schon immer gedacht das mit Sicherheit giftige Dämpfe absorbiert werden von dem Brenner auch wenn man sie nicht riecht. Ich habe bis jetzt nie etwas gesagt denn ich hatte Angst das mich ihre Mutter rausschmeißt wenn ich diesbezüglich etwas anmerke. Wenn das mit dem Dämpfen der Fall ist kann man hier wohl von Kindeswohlgefährdung bzw Gesundheitsgefährdung reden.
Zudem das ganze Haus ist unter den Fenstern schimmelig( mal mehr mal weniger)
Im Kinderzimmer das Fenster habe ich Aussenrum neu verputzt pi pa po, trotzdem war die Wand drum herum immer Klamm.zu meiner ex Freundin noch ein paar Dinge. Sie kümmert sich ungern um die kleine und liefert sie immer bei ihrer Mutter ab wenn sie keine Lust hat( lust hatte sie wenn die kleine ruhig war und sie Fotos mit ihr machen konnte). Zudem ist das Haus vom Vermieter gekündigt es wird immer hin und her geklagt.
Ich würde gerne die kleine zu mir und meinem vater holen und das alleinige Sorgerecht für sie beantragen. Denkt ihr ich habe Chancen ?

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Hallo.

Ich denke mal eher weniger. Du kennst die Schäden am Haus schon seit dem du da drin wohnst. Euer Kind ist fünf Monate alt, warum jetzt erst reagien, wo du rausgeflogen bist.

Trotzdem alles Gute.

LG

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Nein, denke ich nicht.

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Nein.

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Nein.

1) haben dich die Dämpfe nicht gestört als du dort wohnen durftest

2) auch der Schimmel nicht

3) hattest du schon seit der Vaterschaftsanerkennung Zeit das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Scheinbar bestand schon daran keinerlei Interesse. Wieso nun plötzlich so ... um der Mutter eins auszuwischen.

4) wenn alles so schrecklich war, hättest du dir mit ihr eine neue Wohnung suchen können

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Im übrigen sind das Dinge, die die Mutter nicht selbst zu verschulden hat.

Einer Mutter wird das Kind nicht einfach weggenommen. Sie ist, vor allem in dem Alter, meist die primäre Bezugsperson.