Fragen zum Elterngeldantrag

Hallo ihr Lieben,

wir saßen gerade nochmal über den Elterngeldanträgen.

Das ist unser Antrag: http://www.elterngeld.net/sachsen/Elterngeldantrag.pdf

Es geht um die Nummer 17 - Meldebescheinigung.
Müssen wir dann nach der Geburt extra nochmal zum Bürgeramt und uns bescheinigen lassen, dass unsere Tochter bei uns wohnt??

Zweite Frage betrifft das Mutterschaftsgeld. Die wollen ja einen Nachweis, dass man welches erhält. Das heißt ich muss warten bis ich von meiner Krankenkasse NACH der Geburt einen Brief bekomme, dass ich danach Mutterschaftsgeld erhalte? Es reicht also nicht, wenn ich einen Nachweis habe, dass ich es VOR der Geburt erhalten habe?

Wenn ich nur den Mindestsatz von 300 Euro beantrage, muss ich dann wirklich trotzdem meinen ALG 1 Bescheid + meinen Krankengeldbescheid mit einreichen (obwohl die Entgeltersatzleistungen ja eh nicht zählen)?

Danke für eure Hilfe!

lg

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Ja, ihr braucht vom Bürgeramt die Meldebescheinigung.

"Zweite Frage betrifft das Mutterschaftsgeld. Die wollen ja einen Nachweis, dass man welches erhält. Das heißt ich muss warten bis ich von meiner Krankenkasse NACH der Geburt einen Brief bekomme, dass ich danach Mutterschaftsgeld erhalte? Es reicht also nicht, wenn ich einen Nachweis habe, dass ich es VOR der Geburt erhalten habe?"
Genau, deshalb dauert das dann meist nach der Geburt noch etwas.

Will der Vater Partnermonate haben?

Aber nein, willst du nur den Sockelbetrag und beziehst kein ALGII, dann kannst du es ohne Einkommensnachweise beantragen in der Regel!

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Danke, für deine Antwort. Hatte schon gehofft, dass du meinen Beitrag vielleicht liest!

Ich hatte mir den Antrag gestern nochmals durchgelesen und habs dann so verstanden, dass man die Meldebescheinigung vielleicht doch nicht brauch?
Ich weiß allerdings nicht, was mit "Noch-Nicht-Vätern" gemeint ist. Verheiratet sind wir ja, sodass wir keine Vaterschaftsfeststellung benötigen.
Da steht ja: (?bei Noch-Nicht-Vätern Haushaltbescheinigung (Anlage S. 1 Nr. 17) und Nachweise über die Einleitung des Verfahrens zur Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft beifügen?)

2. Frage: Ohje, dann dauert das ja wirklich ewig. Geburtsurkunde abholen dauert ja schon 2-3 Wochen, weil sonst keine Termine frei sind, dann die Urkunde an die Krankenkasse schicken und warten, bis die mir das Mutterschaftsgeld zahlen. Dann sind ja locker 4/5 Wochen um :(

Ja, mein Mann beantragt die 2 Partnermonate gleich am Anfang.

Ich beantrage nur den Sockelbetrag und bezog bisher Krankengeld & ALG 1.

lg und danke!!

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Dann würde ich gucken, ob ihr den Antrag erst einmal mit seinen Unterlagen schicken könnt und bei dir das mit dem Mutterschaftsgeld nachreichen!