Vaterschaft, Sorgerecht und Namen

Hallo
Ich hoffe, der Beitrag passt in dieses Forum.
Seht ihr bei dieser Konstellation irgendwelche Probleme?
Mein Partner und ich sind unverheiratet. Hochzeit in den nächsten 2-3 Jahren ausgeschlossen, danach möglich oder aber auch nicht. Die Vaterschaft wird noch vor der Geburt anerkannt. Das Kind soll den Namen des Papas bekommen. Das Sorgerecht bleibt nur bei der Mama (wurde uns von den Angestellten bei der Vaterschaftsanerkennung geraten, damit in Kita, etc. auch nur eine Unterschrift ausreicht)
Wie seht ihr das?

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Hallo :-)

Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, Vaterschaftsanerkennung haben wir bereits in der Schwangerschaft gemacht, allerdings haben wir ein gemeinsames Sorgerecht.
Wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen, sollte der Vater auch das Sorgerecht bekommen.
Und wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als du, musst DU evtl. ständig nachweisen, dass du sorgeberechtigt bist (vielleicht ist man bei Frauen auch nicht so streng wie bei den Vätern).
Wenn der Kindsvater das Sorgerecht nicht hat und dir etwas passiert, darf er für das Kind keine Entscheidung treffen.
Lebt ihr zusammen? Dann sollten gemeinsame Unterschriften kein Problem sein und für weniger "offizielle" Anliegen wie z.B. Anmeldung für Baby-Sport reicht eine Unterschrift.

Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass mein Kind einen anderen Nachnamen hat als ich und die Konstellation "Familienname vom Vater, aber Vater ohne Sorgerecht" finde ich persönlich sehr merkwürdig. Was sagt denn dein Partner dazu?

Viele Grüße

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Vielen Dank für die Erfahrung und Tipps.
Wir wurden darüber eben von einer offiziellen Stelle informiert, dass es die Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts gibt und für uns eben auch Vorteile haben könnte, sprich alleinige Unterschrift. Mein Partner hatte das Gespräch, von dem her wäre es für ihn ok. Wir haben uns selber ein wenig gewundert, vielleicht hatten wir aber auch einen Azubi am Telefon der nicht ganz im Thema war :-) Danke auf jeden Fall für deine Konstellation.

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Meine grossen Töchter heißen beide wie der Papa und ich musste nie auch nur irgendwo nachweisen das ich das Sorgerecht habe. Lg

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Für mich käme es nicht infrage, dem Vater kein Sorgerecht zuzusprechen.

Wir sind unverheiratet, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung haben wir noch während der Schwangerschaft beim Jugendamt erledigt. Das Kind hat allerdings meinen Nachnamen.

Wenn ein Vater die gleichen Rechte hat wie die Mutter, sollte er m.E. auch dieselben Pflichten haben.

Bis auf die Anmeldung im Geburtenregister brauchten wir auch noch nie beide Unterschriften auf einem Dokument. Krankenkasse, Sportverein, ETF-Depot usw hab immer ich unterschrieben.

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Das mit dem Depot überrascht mich. Kontoeröffnung für Sohnemann ging nur mit beiden Unterschriften. Hatte es ja zunächst alleine probiert - keine Chance.

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Wundert mich auch und man brauch beide Unterschriften.

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Du kannst den Nachnamen des Papas nur nehmen wenn er auch das Sorgerecht mit hat, sonst nicht.

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Huhu erstmal sry 😅,

weiss ich weil wir alles schon vor der 30.SSW machen lassen haben 😉. Die Vaterschaftsanerkennung gibt es nur das es schön aussieht 🤭 und es im Zweifel Geld gibt bei Trennung 🙈.

LG Juli 🤰 30+4

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Das stimmt nicht! Dafür ist nur die Vaterschaftsanerkennung notwendig!

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Wir hatten bei den Großen das ähnlich geregelt. Allerdings haben die Kinder beide meinen Nachnamen bekommen und die Väter hatten auch direkt das Sorgerecht, um nicht zu einem Elternteil mit weniger Rechten degradiert zu werden. Als mein Mann und ich geheiratet haben, wurde auch der Nachname vom Kind gewechselt (bei der Trauung direkt). Wir mussten neue Geburtsurkunden bestellen, aber ich fand das recht unkompliziert.

Ich wollte nicht anders heißen, als meine Kinder,da das bei einer Trennung echt nervig werden kann. Mein Ex lässt sich von mir immer eine Reisevollmacht schreiben, da er eben einen anderen Nachnamen hat. Wir haben ein gutes Verhältnis, aber wenn es anders läuft hat man immer die A***Karte.

Kolleginnen, die es so wie du geregelt hatten, haben es hinterher bereut.

LG

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Schwierig in der Praxis.
Bedenke du hast einen anderen Namen als das Kind und das bleibt auch so…falls der Vater nicht zustimmt.
Was das Sorgerecht angeht, das kann er JEDERZEIT beantragen und bekommen. Ist eine Formalität, wenn du zustimmst, dauert wenn du es nicht tust. Die Begründung, man brauche nur eine Unterschrift ist ziemlich aus den Fingern gesogen. Ich kann an einer Hand die Unterschriften abzählen, die mein Mann pro Kind leisten musste. Aber viel wichtiger: Wenn mir etwas passiert und ich nicht das Sorgerecht ausüben kann, ist mein Mann da, der es kann. Ein Kind kann nicht ohne Sorgeberechtigten bleiben…nicht mal wenn es beim leiblichen Vater lebt.

Wenn du dir bezüglich einer Heirat nicht sicher bist, würde ich dem Kind deinen Namen geben. Bei einer späteren Heirat bekommt das Kind den Namen des Vaters. Aber jetzt ist es für dich nur lästig und nachteilig überall immer wieder zu erklären dass das dein Kind ist.

Beim Sorgerecht bin ich grundsätzlich der Meinung: Gleiches Recht/Pflicht für Alle, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Offensichtlich willst du mit dem Vater zusammenbleiben. Er kann also so schlimm nicht sein.

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Ich trage noch den Nachnamen meines Ex-Mannes wegen unserer gemeinsamen Kinder, deswegen stand eigentlich von Anfang an fest, dass die gemeinsame Tochter meines Freundes und mir seinen Namen bekommen wird. Ebenso wie unsere Maus, die nächste Woche geboren werden soll. Heiraten ist geplant, aber erst in drei Jahren.
Namensgebung und Vaterschaftsanerkennung haben wir schon vor ner Weile erledigt und wenn sie da ist, bekommt er auch das gemeinsame Sorgerecht für die Jüngste - für die große hat er es schon. Das ist für mich selbstverständlich und ich sehe keine Nachteile. Dieses 'dann muss nur einer unterschreiben' ist Blödsinn, habe ich aber schon häufiger als Argument von Behörden gehört...wenn man zusammen lebt, stellt eine Unterschrift kein Problem dar, man redet ja eh drüber. Das meiste unterschreibe ich jedoch allein. Da fragt niemand nach.

Sollte dir etwas passieren, fällt das Sorgerecht für euer Kind nicht automatisch an den KV. Im schlimmsten Fall muss er darum kämpfen.

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Hey, für uns wäre das keine Option gewesen.
Wir sind zwar verheiratet, aber ich hätte dem Papa nie das Sorgerecht vorenthalten.
Er ist ja immerhin genauso Elternteil wie du.
Das Argument um für die Kita z.B. eine Unterschrift zu sparen ist von der Beratungsstelle echt unsinnig.
Ihr lebt doch zusammen, da sieht man sich ja regelmäßig.
Stell dir vor dir passiert was. Wenn der Vater kein Sorgerecht hat wird sicher erstmal ein externer Vormund benannt (kenn mich da aber nicht aus, wär für mich aber der logische Prozess) Auch an sowas muss man leider denken.
Wollt ihr das? Ich denke doch eher nicht.

Wenn der Vater Drogenabhängig, kriminell oder sonst was wäre dann schon, aber sonst in keinem
Fall.

LG

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Ich habe die Situation zwar nicht, daher ist es theoretisch, aber ICH würde nicht anders heißen wollen als mein Kind (aber klar, bei 2 Namen muss einer in den sauren Apfel beißen) und ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Mann einverstanden wäre, kein Sorgerecht zu haben. Unterschriften hin oder her, aber auf so etwas freiwillig verzichten? -Nee!

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Für mich ist es selbstverständlich, dem Mann, mit dem ich mich entschieden habe ein Kind zu bekommen, auch die selben Rechte zuzugestehen!

Also ganz klar MIT GEMEINSAMEM Sorgerecht! Ist überhaupt nicht umständlich.