Steht uns das Recht auf Unterricht in einer Regelschule zu? / Wie erfolgreich ist ein Widerspruch?

Hallo,

in unserer Stadt gibt es genau 2 Schulen die keine Flexklassen anbieten und bestimmt 10 weitere Schulen, die dann ausschließlich Flexklassen in der Schuleingangsphase haben.

Ich möchte meine Tochter sehr gerne auf einer Schule ohne Flexklassen haben. Dies gilt ja noch immer als Experiment und daher nicht als Regelschule.

Eine dieser Schulen ist 1,4 km von unserem Wohnort entfernt (unsere Wunschschule), die andere 4,4 km.

Nun habe ich eine Ablehnung von unserer Wunschschule bekommen. Denn diese ist total überfragt, weil viele Eltern hier an dem Flexmodell zweifeln.
Ich habe vor Widerspruch gegen den Bescheid einzureichen.

Kennt ihr euch da aus? Habe ich grundsätzlich ein Recht auf Regelunterricht für meine Tochter?
Habt ihr Erfahrung mit dem Erfolg von Widersprüchen?

Danke!

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Es ist immer wieder schön zu sehen, wie Eltern ihre geballte didaktische, methodische und pädagogische Kompetenz benutzen, um Lehrer, Schulen und deren Arbeit differenziert und sachlich fundiert zu bewerten! Viel Erfolg beim Versuch, deine Tochter per Gerichtsbeschluss an eine Schule zu bekommen.

Meine Tochter ist in einer flexiblen Eingangsklasse mit jahrgangsübergreifendem Unterricht, was sensationell toll läuft! Ich vertrete gerade an einer Schule, in der gleichschrittig in Jahrgangsklassen unterrichtet wird - eine Katastrophe für 75% der Kinder! Aber deren Eltern waren sicher auch fast alle gegen das "Experiment Flexmodell"!

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Hallo,

ich habe bisher nicht vor gerichtlich vorzugehen. Einen Widerspruch gegen ein amtlichen Bescheid einzureichen ist vollkommen legitim und hat noch nichts mit einem Gerichtsbeschluss zu tun. Ich glaube nicht, dass ich am Ende so weit gehen würde.

Es kann gut sein, dass der Flexuntericht unter den tatsächlichen Modellansätzen klappt, nur leider liegen diese hier nicht vor und sind daher für mich doch sehr fragwürdig.
Hier betreut jeweils 1 Lehrer 20 bis 25 Kinder. So ist das in diesem Modell nicht vorgesehen. Und ja: da bin ich skeptisch.

Zudem war meine Frage ja auch nicht, ob du das Flexmodell toll findest, sondern ob es einen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule gibt und ob es Erfahrungen mit dem Erfolg von Widersprüchen gibt.

Und solange es sich um ein Experiment handelt finde ich eigentlich, dass gewährleistet sein sollte, dass man daran nicht teilnehmen muss und daher solche Schulen eher die Ausnahme sein sollten.

Oder sehe ich das falsch?

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Ich war damals bei meinem Sohn auch gegen Flex aber: Mein Grund: Es gab vorher keine Flexklasse an dieser Schule und mein sowieso schon anderes Kind sollte nicht ein Versuchskaninchen sein. Jetzt wo dieses Modell schon 9 Jahre an unseren Schulen läuft hätte ich kein Problem damit meinen Zwerg in eine Flex zu schicken bzw. werde ich dies tun sofern unsere Wunschschule(kleine Privatschule) ihn nicht aufnimmt.
LG

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es bleibt eine regelschule, auch wenn der gong nicht pünktlich um 9 uhr 30 ertönt und auch wenn einige Unterrichtsfächer mit 2 jahrgangsstufen kombiniert unterrichtet werden

das ändert an der regelschule nichts.
von daher: ja, du hast ein recht auf eine regelschule- wie diese jedoch arbeitet, da hast du wenig mitspracherechte.

altersheterogenität halt ich übrigens für einen wirklich sehr guten anfang, das verkrustete regelschulsystem ein bißchen aufzuweichen

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Danke für deine Antwort.

Gut zu wissen, dass es sich dann wohl dennoch um regulären Unterricht handelt, bzw eine Regelschule.

Ich wollte auch gar nicht grundsätzlich darüber diskutieren ob Flexklassen toll sind oder nicht. Denn ich bin mir sicher, dass es ganz stark an der Umsetzung liegt. Und wenn diese tatsächlich läuft wie geplant, kann es gut sein, dass ihr gute Erfahrungen gemacht habt.

Ich habe allerdings Bauchschmerzen, wenn ich erleben muss, dass in unserem Bundesland soviel an Bildung gespart wird, dass hier scheinbar nur halbherzig ein solches System eingeführt wird.

Daher möchte ich dann doch lieber einen Weg wählen, an dem nicht noch probiert wird, wieviel man wegrationalisieren kann, dass es gerade noch so ok ist. Denn das Gefühl beschleicht mich hier.

Somit stelle ich also lediglich die Frage, ob es denn Erfolgsaussichten gibt, wenn ich mit der Begründung, an meiner Tochter nicht experimentieren lassen zu wollen, Widerspruch einlege.

Vllt. hat ja hier jmd. Erfahrung, ob es zum Beispiel "Notplätze" gibt, oder ob sich die Schulen in der Regel ein zwei Plätze offen halten für solche Fälle.

Ob ihr das Flexmodell klasse findet ist da außen vor, da es möglicherweise nicht die gleichen Voraussetzungen bietet wie hier.

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regelschulen sind alle schulen in staatlicher trägerschaft- ausgenommen von förderschulen.
schulen in freier trägerschaft und förderschulen sind somit ausgenommen.

wie der unterricht dort stattfindet hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine regelschule handelt.
Daher kann die Unterrichtsform nicht ausschlaggebend sein für deine Argumentation.
ebenso deine idee des "noch nicht erprobten"

in ländlichen gebieten gab es sicher bis in die 50er jahre hauptsächlich altersheterogene klassen- die Möglichkeit der altershomogenität was flächendeckend in deutschland (gefühlsmäßig, ich habe grad keine zeit zahlen dazu rauszusuchen) sicher nur in der zweit zwischen 1955 und 2000 gegeben.
seither ist die altersheterogenität in grundschulen wieder verstärkt auf dem vormarsch.

waren es bis in die 50er Jahre vor allem lehrermangel oder aber auch die konfessionelle trennung- ist es heute vor allem der Schülermangel in ländlichen gebieten, der wieder zu einer erzwungenen Heterogenität führt.

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In erster Linie müsste man die Entscheidungskriterien kennen nach dem die Schüler ausgewählt (bzw. abgelehnt) werden.

Meistens haperts es daran diese zu bekommen und die ganze Entscheidungswahl hat oft den Touch nach Willkür und Gutdünken. Weil man die Kriterien nicht erfährt oder überprüfbar sind.

Wenn z.B. bestimmte allgemeine nachvollziehbare Auswahlkriterien (z.B. Geschwisterkinder) existieren die die Schule bereits "ausbucht" und Dein Kind nicht darunter fällt wird es nichts zu bemängeln geben. Oder wenn unter den übrigen Plätzen gelost wird ebenfalls nicht.

Unterm Strich ist häufig vieles derart schwammig und undurchsichtig, dass es ein Kampf des Don Quichotte gegen Windmühlen werden könnte.

Welcher Ablehnungsgrund gab es denn? "Zuviel Bewerbungen" ist z.B. ein Grund das nicht alle genommen werden können. Es erklärt aber nicht warum A genommen wird und B abgelehnt wurde.

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Der Grund war tatsächlich "zu viele Bewerbungen".

Es gab einen Katalog an vorgegebenen Gründen, die man anführen konnte, warum man an diese Schule möchte. Die mit den meisten Gründen wurden genommen. Gab es dann welche mit gleich vielen Gründen, dann wurden die gewählt, die näher dran wohnen. Es ist also scheinbar schon nicht ungerecht.

Diese Schule ist in jedem Jahr überfragt und ich hatte vermutet, dass es in solchen Fällen vielleicht auch gewisse Notplätze gibt, so dass die maximale Klassenstärke nach unten korrigiert wurde um eventuell noch derartige Nachzügler aufzunehemen.

Es hätte ja sein können, das jemand schon einmal diese Erfahrung gemacht hat.

Ich habe eigentlich auch nicht vor zu klagen. Ich dachte nur ein Widerspruch kostet nun mal nicht mehr als die Briefmarke. Ein Versuch ist es wert.

Ich finde halt eigenartig, dass es hier scheinbar der Normalfall ist ein Experiment durchzuführen, und dass den Eltern rein von der Kapazität gar nicht die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen ein solches zu entscheiden. Zumal ja jedes Jahr wieder die Erfahrung gemacht wird, dass diese zwei "normalen" Schulen (und nur diese) überfragt sind.

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Hallo,
der Widerspruch ist für dich nur kostenlos, wenn du damit Erfolg haben solltest. Kann dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, wird er der nächst höheren Behörde übergeben und die entscheidet kostenpflichtig über dein Anliegen.
lg

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Also Sie können selbstverständlich gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen … darum steht auf dem Bescheid ja auch ein Rechtsbehelf drauf. Bitte vorher die Kostenfrage in ihrem Bundesland klären, da ein Widerspruchsverfahren kostenpflichtig sein kann. Es ist zugegebenerweise auch nicht mal nötig, dass Sie diesen Widerspruch begründen. Nur - ohne Begründung halte ich es für unendlich wahrscheinlich, dass das ganze dann zu keinem neuen Ergebnis führt und für Sie also nicht zweckdienlich wäre. Und was die Begründung angeht … da haben Sie schlechtweg keine (genannt). Also dieses »Ich finde dieses Flexsystem an den anderen Schulen aber doof (ob berechtigt oder nicht, sei dahingestellt)« ist nun mal keine verwaltungsrechtliche Begründung, sondern ihre subjektive Meinung … und die zählt hier nun mal nicht.

Grundsätzlich sollte auf der Ablehnung, die Sie erhalten haben, aber eine Begründung stehen, warum man ihr Kind abgelehnt hat. Ein Widerspruch hätte dann Aussicht auf erfolg, wenn diese Gründe entweder falsch sind, oder z.B. nicht im Ermessensspielraum der Behörde lagen (sie also Gegenstände in die Begründung aufgenommen hat, die sie nicht hätte aufnehmen dürfen) oder auch, wenn man z.B. Gründe, die für die Annahme ihres Kindes sprechen würden, nicht berücksichtigt hat oder falsch bewertet/gewichtet hat. Ist denn an der Ablehnung irgendetwas falsch? Oder ist der einzige Grund, warum Sie da widersprechen wollen, der, dass Sie mit Ablehnung einfach nur nicht einverstanden sind? Im letzteren Falle können Sie das Thema mE abharken.

Und dagegen zu klagen … also das Verwaltungsgericht selbst darf bei Ermessensentscheidungen nicht die Ermessensentscheidung an sich prüfen, sondern nur, ob die Behörde Ermessensfehlerfrei gehandelt hat. Hier wäre also das Einzige, was ein Verwaltungsgericht prüfen könnte, ein Ermessensfehlgebrauch … also ob die Behörde Gründe in die Entscheidung hat einfließen lassen, die - so gesehen - nicht im Zusammenhang stehen mit der Ermächtigungsgrundlage.

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Der Grund, den ich im Widerspruch angeben würde wäre, dass ich an keinem Schulexperiment teilnehmen möchte. (Bzw. meine Tochter nicht teilnehmen lassen möchte)

Dieser Punkt war auch ein Punkt den man laut gesetzlichem Katalog als Sondergrund angeben konnte um auf bestimmte Schulen in unserer Stadt zu kommen. Das habe ich auch getan, so wie viele andere eben auch, weshalb die Kapazitäten augelastet sind.

Einen Fehler unterstelle ich der Schule nicht. Höchstens dem Schulsystem, welches nicht sicherstellt, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen um eben an einer Schule ohne solche Versuche untergebracht zu werden.

Wie gesagt, auf ein gerichtliches Verfahren lege ich es nicht an.
Im Zweifelsfall würde ich meine Tochter eben doch in die Flexklasse schicken und gegebenenfalls gesondert fördern, wenn es denn nötig wird.

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Naja, wir bewegen uns hier aber nun mal auf Ebene des Verwaltungsrechts … von daher sollte ihre Begründung jetzt irgendetwas verwaltungsrechtliches sein: Ihr Grund müsste sich also darauf beziehen, dass der Ablehnungsbescheid falsch/fehlerhaft o.ä. zustande gekommen ist und nicht auf ihr Mutterherz begründet sein, dass Sie eine andere Schule für Ihre Tochter einfach nicht möchten. Kurzum: Sie müssten der Schule einen Fehler bei der Ablehnung unterstellen und nicht ihren Widerspruch einzig darauf begründen, dass Sie die Ablehnung doof finden (und mehr ist ihr genannter Grund nun mal nicht; das ist halt Verwaltungsrecht und kein Kaffeekränzchen). Zumal ihr Beitrag auch irgendwie unterstellt, dass gerade ohnehin die halbe Stadt versucht hat, ihr Kind auf die Nicht-Flex-Schule anzumelden … daher sehe ich hier irgendwie überhaupt keine Erfolgsaussichten mit einem Wiederspruch, der eigentlich keinen Widerspruchsgrund hat, der über »Ich finde das alles aber total doof« hinausgeht.

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ich hätte viel für die Möglichkeit gegeben mein Kind in eine Flexklasse zu geben. Leider habe ich diese Wahl nicht.
Alle 1. Klassen an unserer Schule sollen denselben Wissensstand haben. Dabei gibt es in jeder Klasse Kinder die kaum den Stift richtig halten können und solche die schon flüssig lesen und schreiben.
Es ist ein Kraftakt für Lehrer und Schüler.

Hilft dir bei deinem Problem auch nicht. Aber vielleicht denkst du nochmal drüber nach.

Gruß
Kuckuk

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Hallo,

bisher ist keine Absage und auch keine Zusage verschickt worden. Ich habe am Freitag einen Anruf erhalten, in dem mir die Direktorin persönlich mitgeteilt hat, dass meine Tochter nicht aufgenommen wird. Sie hat mich in Zuge dessen gefragt, ob ich einen besonderen Wunsch nach einer Alternativschule habe.
(die andere ist auch ausgeschlossen)

Bei einer öffentlichen Elternversammlung hat sie allen Eltern versichert, dass sie im Falle einer Ablehnung mit den Eltern eine Lösung finden wird, so dass alle zufrieden sind. Dann sollte sie so etwas zum Beispiel schon einmal nicht versprechen.

Ich habe sie gefragt, was ich denn nun für Möglichkeiten habe. Sie meinte sie würde mir erst einmal die Ablehnung schicken, dagegen soll ich dann Widerspruch einreichen und dann wird man weiter sehen, versprechen kann sie allerdings nicht weil das wohl das Schulamt klärt.

Ich hatte zum Beispiel den Eindruck, dass sie bewusst, bevor alle Zu- oder Absagen verschickt wurden mal telefonisch abgeklopft haben wer denn wirklich will.

Zudem wurde noch nicht einmal mit den ärztlichen Einschulungsuntersuchungen angefangen. Rückstellungsanträge noch nicht bearbeitet.
Wie soll denn da alles entschieden sein?

Und ja, deshalb denke ich, dass es unter Umständen die Möglichkeit gibt. Sonst hätte mich die Direktorin ja auch darauf hingewiesen, dass es eher aussichtslos ist.
Zudem verstehe ich nicht, warum die Lehrer dieser Schule schlecht auf mich zu sprechen sein sollten, wenn ich doch so offen zeige, dass ich genau ihre Schule am Besten finde. Das ist doch eher Bestätigung als alles andere.

Naja, unter diesen Umständen wäre ich allemal dafür, dass es keine Unterschiede in den Regelschulen gäbe.

Soviel auf jeden Fall zur Wahlfreiheit, die man haben soll...

Aber wie auch immer. Ich wollte ja wissen wie ihr die Chancen schätzt. Zusammenfassend sind sich wohl bisher alle einig, dass eine Aussicht auf eine Einschulung in der Wunschschule eher unwahrscheinlich ist. Was ich natürlich sehr schade finde.

Vielleicht geht es mir ja auch schon besser, wenn ich denn den Brief tatsächlich in den Händen halte. Die Direktorin meinte auf jeden Fall, dass sie mir Alternativen aufschreibt.
Bisher stehe ich nunmal ganz ohne Schule da. Da kann man nur vage Voraussichten erahnen.

Einen Widerspruch habe ich auch bisher noch nie eingereicht, von daher frage ich ja auch hier.
Ich war bisher der Meinung, dass ein Widerspruch abgelehnt wird, oder aber ihm statt gegeben wird und ich dann selbst entscheiden würde, ob und wie ich dann weiter verfahren würde.

Nun ja.

Danke für eure Mühen.

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Mach dir nichts draus. Mir geht es mit meinem Großen genauso. Er muss auf eine Sonderschule. Es gibt hier genau 8 (!) Plätze im Schullandkreis und sehr viel mehr Bewerbungen auf diese Plätze. Wir reden von einer staatlichen Sonderschule...und es gibt absolut keine Alternative.

Mit den Einschulungsuntersuchungen wurde bereits nach der Einschulung angefangen. Die läuft also auf Hochtouren. Ihr würdet vielleicht noch nicht eingeladen. Aber hier bei uns ist es so, dass die ersten im September und die letzten im Mai untersucht werden. Die, bei denen es kritisch ist, da war die Untersuchung schon.

Die Lehrer sind schlecht auf dich zu sprechen, weil du dich gegen das System wehrst und ihnen massiv Arbeit machst.

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Hallo,

ich habe jetzt noch einmal eine Nacht darüber geschlafen und auch eure Meinungen hinzu gezogen. Mittlerweile bin ich soweit und denke: "Gut, abgelehnt. Dann diese Schule also nicht."

Vermutlich habt ihr ja auch recht und es geht gut. Daher würde ich jetzt gerne die andere Option betrachten: mein Kind geht auf die zuständige Schule.

Ich habe mich ja zunächst bei der zuständigen Schule abmelden müssen, mit dem Hinweis, dass ich eine Anmeldung an einer anderen Schule plane.
Diese Schule konnte bei ihren Planungen also davon ausgehen, dass ein Platz frei ist.

Wie sieht es denn nun aus, wenn auch die zuständige Schule voll ist? Gibt es so etwas wie einen Anspruch auf den Platz in der zuständigen Grundschule?

Sicherlich werde ich morgen das auch telefonisch erfragen können, oder vllt. erreicht mich ja auch schon die schriftliche Ablehnung mit den Alternativvorschlägen.

Ich kann bloß Nachts kaum mehr schlafen, weil die Zukunft so ungewiss ist. Ich würde mich da gerne schon mental drauf einstellen können. Ich bin so ein Mensch, der sich alle möglichen Szenarien schon mal weit im Voraus überlegt, was schon eine sehr anstrengende Eigenschaft ist, die aber gar nicht so leicht abzustellen ist.

Letztlich ist mein Ziel ja auch gar nicht möglichst viel Stunk zu machen, sondern abzuklopfen, was denn meine Möglichkeiten sind.

Also: Kann ich von einer Aufnahme an der zuständigen Grundschule ausgehen? Oder sollte ich mir noch einen Plan C überlegen?

Danke!

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Hallo,

sicherlich könntest Du das über einen Gerichtsbeschluss durchbringen aber warum?

Wir haben alles dafür getan, dass unser Sohn nicht an eine Regelschule kommt. Wir haben dafür alles gegeben, dass unser Sohn ein neuartiges Modell mitmachen darf.

Warum um Himmelswillen muss man einen Frontalunterricht fordern, wenn es andere, gute Möglichkeiten gibt?

Wir haben eine gute Entscheidung getroffen und sind rundum zufrieden damit.

LG
Caro mit Max 7 Jahre und Lara bald 3 Jahre