Vormundschaft - Wer kennt sich aus??

Hallo.

Folgende Situation: Eltern (zusammenlebend, nicht verheiratet - Mutter hat das alleinige Sorgerecht), 2 unmündige Kinder.

Was wäre, wenn ein Elternteil plötzlich verstirbt?

Beim Tod des Kindsvaters hat die Mutter weiterhin das alleinige Sorgerecht. Bekommen die Kinder von Amts wegen einen Vormund, der sich um das Erbe der Kinder kümmert, oder darf alleine die Mutter darüber entscheiden?

Was ist, wenn die Mutter stirbt, ohne notariell das Sorgerecht und die Besitzverhältnisse geregelt zu haben?

#schwitz

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Oh sorry.... wahrscheinlich die falsche Kategorie erwischt. Bitte ggf. verschieben. Danke!

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Hallo
Ich sehe keinen Grund warum der Vater mit dem die Kinder ja zusammen leben das Sorgerecht dann nicht erhalten soll.
Sie haben eine Bindung zum Vater .
Auch wenn die Eltern getrennt wären würde doch der nächste Verwandte an erster Stelle stehen was ja der Vater ist.

Wozu sollten die Kinder einen Vormund bekommen? Der Vater kann das genauso. mit dem Erbe regeln.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Das ist meine pers. Meinung

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Ja, ich bin eigentlich auch völlig deiner Meinung.

Mich hat es nur nachdenklich gemacht, weil ich diese Woche "Raus aus den Schulden" angeguckt hatte. Da ging es in einem Fall um eine Familie, bei der nach dem Tod des Vaters die minderjährigen Kinder (trotz noch lebender Mutter) einen Vormund erhalten hatten. #zitter
Irgendwie geht mir die Sache nicht mehr aus dem Kopf und ich frage mich, in welchen Fällen das so geregelt wird mit Vormund. #gruebel

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Hi,

hab die Sendung nicht gesehen aber das kann sein, wenn hier die Mutter zum Beispiel krank ist und sich nicht selber 100% um die Kids kümmern kann.

Br. Spears hat doch ihren Vater noch als Vormund, oder?

lg
lisa

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das sorgerecht kann man meines wissens in deutschland eh nicht selber festlegen. man kann natürlich einen wunsch im testament aussprechen, aber für ein gericht ist das nicht zwingend bindend.

es wäre anzunehmen, dass wenn bei kinder mit dem leiblichen vater leben und er in der lage ist, für die kinder zu sorgen, ein gericht ihm dann auch das sorgerecht zusprechen würde, wenn das andere elternteil verstirbt. wenn die mutter testamentarisch nichts festgehalten hat, dann wird das erbe halt nach der gesetzlichen erbfolge abgewickelt.

wenn die mutter eh immmer das alleinige sorgerecht hatte, dann bestünde eigentlich ja auch kein grund, einen vormund festzulegen, wenn der vater verstirbt, der nie sorgerecht hatte.

ich bin aber wiess gott kein rechtsgelehrter, also könnte da wohl nur jemand vom fach ne fundierte auskunft geben.

lg

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Das mit dem Sorgerecht ist mal eine Sache - ok.
Die gesetzliche Erbfolge ist auch klar. Stirbt z.B. der Vater, bleibt das Sorgerecht bei der Mutter (oder halt umgekehrt) und die Kinder erben ja den Teil des/der Verstorbenen.

Aber da die Kinder ja noch nicht volljährig wären, könnten sie ja auch nicht über das Erbe verfügen. Drum meine Frage: Tritt dann als "Erbverwalter" immer der übrig gebliebene Elternteil ein?? Scheinbar nicht immer?!?#zitter

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Hallo "gute Fee" ;-),

also ich habe die Sendung gesehen. Mich hat das im ersten Augenblick auch gewundert, im zweiten aber nicht mehr.... (wobei ich in Erinnerung habe, dass die Eltern verheiratet waren "...mein Mann", kann aber auch anders sein, hatte nicht von Beginn an geschaut).

Die Mutter war krank, im Beitrag bezog sie "heute" Hartz IV (also AlgII), da sie erwerbsunfähig ist. Ich hatte den Eindruck, dass sie früher ebenfalls krank war oder aber aufgrund des Schocks über den plötzlichen Tod des Ehemannes den Erbfall nicht alleine regeln konnte.

Denn der "Vormund" (heute wäre es ja ein Betreuer) war nur dazu da, den Haus-Erbfall (mit Annanhme der Erbschaft für die Kinder) zu regeln. Mir machte sie den Eindruck, dass sie gar keinen Überblick hatte oder persönlichkeitsbedingt haben konnte . Sonst hätte sie damals sagen müssen, dass sie komplett überschuldet waren -> dann wäre die Erbschaft womöglich ausgeschlagen worden.

Ich denke, dass dieser Fall nicht mit dem von Dir angenommenen Beispielfall vergleichbar ist. (Wenn der Vater der nichtehelichen Kinder stirbt, regelt die sorgeberechtigte Mutter alles alleine; es sei denn, sie möchte/kann das dann nicht.) Dann kann sie aus freiem, eigenem Entschluss einen solchen Antrag stellen.

Viele Grüße #winke
moselmuppes

PS: In der Sendung wurde eh so einiges gesagt/gezeigt, was garantiert so nicht sein kann (Mutter Anfang 30, 3 Kinder, nur 3,5 Jahre gearbeitet, laut eigenen Angaben erwerbsunfähig, würde eine Erwerbsunfähigkeitsrente von NETTO 800 - 850 Euro erhalten, sofern denn der Antrag tatsächlich durchgeht, also die Erwerbsunfähigkeit definitiv medizinisch bestätigt wird. Das würde ich gerne mal sehen! Dann könnten wir alle aufhören, die wir die Arbeitsjahrzehnte buckeln ...) Antrag wurde ja auch abgelehnt.....(im Abspann gesagt)

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Deshalb ist das gemeinsame Sorgerecht eine gute Sache, weil im Todesfall ein weiterer Sorgeberechtigter vorhanden ist und kein Klärungsbedarf besteht.

Hinsichtlich der Vermögensverwaltung würde ich mal die Paragraphen 1638ff BGB lesen. Vielleicht schafft das schon Klarheit.

Grüße Küstenkönigin

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huhu!
wenn du beim ja einen termin machst könnt ihr ja die urkunde zwecks gemeinsamen sorgerecht unterschreiben und gleich die vaterschaftsanerkennung wenn noch nicht gemacht.

in Versicherungen kann man ja einen begünstigen eintragen und somit wäre das ja dann auch schon geklärt.

wie es sich dann weiter verhält kommt auf die lebensumstände sowie den sachberater an... also wie immer!
falls ihr euch da absichern wollt frag doch mal beim notar nach oder beim anwalt für erbrecht! denn habt ihrs von jemanden mit durchblick????

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mist smileys... wie gehn die bloß sodass sie auch mal im post erscheinen und net nur immer diese ????

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Hallo,

ich kann dir von einer Freundin erzählen:

verheiratet, 2 Kinder, der Mann verstirbt bei einem Unfall.
Die Kinder bekamen einen Vormund, weil sie minderjährig waren bzw. sind. Sie kann nicht mal größere Ausgaben machen, ohne mit dem gesprochen zu haben, weil es ja auch das Geld der Kinder ist.

LG Claudia

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Das trifft so in dem Fall zu, wenn die Eltern sich nicht gegenseitig als Erben eingesetzt haben und einer verstirbt. Wenn minderjährige Kinder erben, wird jemand für die Verwaltung des Erbes der Kinder eingesetzt bzw. muss das JA beteiligt werden. Da geht es aber nur um das Erbe, das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

LG pueppi2610

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Hallo Claudia.

Genau um DAS geht es mir.

Dein befreundetes Paar war sogar verheiratet und die Kinder haben trotzdem einen Vormund erhalten. #zitter

Diesen Vormund kann man scheinbar nur umgehen, wenn jedes Elternteil beim Notar einen Vermögensverwalter (halt z.b. das andere Elternteil oder eine weitere Vertrauensperson) eintragen lässt, oder?

LG

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Hallo,

in meinem Bekanntenkreis kam es schon öfter vor, dass der Vater ohne Testament starb. Da bekamen alle Minderjährigen einen Vormund, den die Familie allerdings aussuchen konnte.

Sonja

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Gut, wenn die Familie selber nen Vormund bestimmen kann, dann ist das auch in Ordnung. Mir würde es allerdings missfallen, wenn den Kindern und dem verbliebenen Elternteil irgendein Wildfremder vorgesetzt werden würde, mit dem man sich bis zur Volljährigkeit der Kinder rumschlagen müsste.

Ich frage mich grade echt, ob echt viele (oder gar alle?) Menschen, sobald sie Kinder haben, zum Notar gehen und ein Testament machen...#kratz

Mein LG und ich waren beim Notar und haben die Besitzverhältnisse geklärt, als wir zusammen ein Haus bauten. Aber nach der Geburt der Kinder waren wir bisher nicht mehr dort. #schock Werden wir wohl nachholen.....

LG

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Hallo

der Notar bringt dir dann auch nicht so viel.

Du kannst zwar jemanden nehmen, aber diese Person wird erstmal vom Gericht überprüft und die Person muss dann auch zustimmen.

Der Vormund muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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