Pooltest

Halloihr lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kind 9Jahre Klasse 4.
Wie haben einen positiven Pooltest. Irgendwann heute Abend oder morgen früh erfahren wir ob unsere Tochter betroffen ist. Also ob sie positiv ist oder sie daheim bleiben muss weil der Banknachbar positiv ist. Nun die Frage. Wer betreut dann das Kind. Ist man dann "Kind krank" oder krank, oder kommt jemand für den Verdienstausfall auf? Wir haben dieses Jahr wegen fehlender Betreuung in der Ferien schon Kinderkranktage nehmen müssen und langsam merkt man es finanziell.
Ist man verpflichtet im Home-Office zu arbeiten wenn möglich? Oder ist es wie immer man muss sich einigen wer daheim bleibt? Oder sind wir automatisch alle in Quarantäne?


Vielen lieben Dank an alle die durchsehen und helfen

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Hallo,

sofern Ihr als Eltern bereits geimpft seid, seid Ihr keinesfalls in Quarantäne, so lange Eure Tochter selbst auch nur in Quarantäne müsste als Kontakt-Person.

Nach meinem Info-Stand nichtmal mehr, sollte sie selbst infiziert sein. Geschwister-Kinder müssten auch nur dann in Quarantäne. Also bei einem infizierten Kind in der Familie, sonst nicht (als Kontakt-Person einer Kontakt-Person).

Wer das Kind zu Hause betreut und ggf. im Homeoffice arbeitet, ist weiterhin im Einzelfall mit dem AG abzustimmen. Bei uns wäre es wohl so, dass unsere AG es bevorzugen würden, wenn wir in dem Fall im Homeoffice arbeiten würden. Das ist bei uns allerdings unproblematisch möglich.

Viele Grüße, ich drücke die 👍👍, dass Eure Tochter so oder so nicht betroffen ist!

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Ich danke dir für deine Antwort.
Kind darf morgen wieder zur Schule. Sie ist negativ und das positive Kind ist nicht der direkte Sitznachbar.

Juhuu

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Wenn ihr geimpft seid, müsst ihr nicht in Quarantäne, es sei denn es handelt sich um eine Virusvariante (nachzulesen in der Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung). Seid ihr nicht geimpft, müsst ihr ggf in Quarantäne. Dann kommt es eventuell aufs Bundesland an, aber in vielen ist es schon so, dass du als Ungeimpfter in Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung bekommst. Du kannst aber im Homeoffice arbeiten wenn das bei euch geht.
Müsst ihr nicht in Quarantäne, muss einer beim Kind bleiben. Kinderkrankentage, Homeoffice und Überstunden sind zuerst zu nehmen. Wenn nichts davon geht, steht euch ggf Verdienstausfallentschädigung nach 56 Abs. 1a IfSG zu.

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Ich danke dir. Wir sind glücklicherweise drum herum gekommen.

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Bundesland ?


Bei uns bleibt nur das positiv getestete Kind zu Hause. Alle anderen gehen direkt wieder zur Schule.

Und wenn es dein Kind trifft, dann würde ich bei meinem Chef fragen, ob ich überhaupt kommen darf. Da gibt es nämlich ganz schräge Geschichten.

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Bayern.

Es trifft den direkten Sitznachbarn. Sind die Tische nicht weit genug auseinander auch die Kids davor oder daneben. Wir hatten Glück sie sitzen weit genug auseinander..
Ich muss im Prinzip immer zur Arbeit da Gesundheitswesen

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Jetzt ist der Test bestimmt durch.

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Wenn das Kind positiv ist, bist du kindkrank.
Wenn es nur in Quarantäne muss, bist du ja nicht in Quarantäne, also auch kein Verdienstausfall. Du musst aber zu Hause bleiben, um das Kind zu betreuen und erhältst auch Verdienstausfall, das Kind ist ja unter 12.
Unabhängig von einer Impfung.

Von der Arbeitskammer:
Seit dem 19.11.2020 erhalten Eltern von unter Quarantäne stehenden Kindern (unter 12 Jahren) nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind selbst betreuen, beaufsichtigen oder pflegen müssen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen und ihrer Erwerbstätigkeit deswegen nicht nachgehen können. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung für die Behörde an seine/n Arbeitnehmer/in aus. Die Höhe beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls.

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Ich finde die Frage sehr spannend.

Ich hatte bisher erst einen positiven Pooltest meines großen Sohnes. Dieser war am Donnerstagabend. Am Freitag war er dann zu Hause bis die Einzelproben ausgewertet werden. Da meine KiTa-Kinder gleichzeitig in Quarantäne waren, war das egal.

Dieses ganze Prozedere kann sich etwas hinziehen, beispielsweise wenn die positive Probe nicht gefunden wird, weil manche Kinder die Einzelprobe nicht abgeben. Ich habe schon von zwei Einzelprobeabgaben in der Schule gehört und danach einen weiteren Einzel-PCR-Test unter Aufsicht. In dem Fall können schön 3 Schultage um sein.

Rechtlich ist das etwas spannend, da die Kinder nicht in Quarantäne sind. Sie dürfen aber nicht in die Schule. Bei uns gab es auch keine Quarantänebescheinigung. Wie soll man das ganze nachweisen? Also wenn man kein Homeoffice hat, wird das bei jüngeren Schulkindern schon spannend.

Als meine KiTa-Kinder in Quarantäne gekommen sind, gab es direkt zwei Tage danach vom Gesundheitsamt die Bescheinigung und das rückwirkend ab dem ersten Tag.
Die Bescheinigung habe ich beim Arbeitgeber eingereicht und sie liefen wie die Kinderkranktage ab. Ich hatte jedoch Glück, dass es noch unter die ersten 5 Tage pro Kind gefallen ist, so dass ich keinen Verdienstausfall habe. Dies läuft wie ein Krankheitstag bei mir ab. Mein Mann musste dies jedoch einreichen (er hat keine 5 Tage Kinderkranktage direkt beim Arbeitgeber), ich glaube er hat es zur Krankenkasse geschickt und das normale Kinderkrankprozedere durchgeführt.