eBay Käufer holt Couch nicht ab

Hallo...

Ich hab da mal ein Problem:

In eBay hat jemand bei mir eine Couch (für 20€ - weit unter Wert) ersteigert. Das war vor sechs Wochen - leider meldet er sich nicht mehr und für eine Falleröffnung ist Esau spät (Frist sind 30 Tage).

Was mach ich denn nun?
Die Wohnung (meiner verstorbenen Schwester) ist gekündigt und die Couch MUSS raus. Dem Käufer habe ich das mehrfach mitgeteilt.

Er hat gleich nach der Ersteigerung 20€ bezahlt und jetzt stehe ich da?!?
Wie gehe ich da jetzt weiter vor? Auch auf meinen Vorschlag, ihm das Geld zurück zu senden, geht er nicht ein...

LG

1

Hallo.. zunächst mein Beileid...
Ich würde die ggf dem zweitbieter anbieten oder aber du stellst sie nochmal rein mit sofortkauf und setzt einen betrag fest.
Viel Glück!

2

Wenn er überwiesen hat, kann deine bank die Überweisung zurückgeben. Hierbei gibt es sogar die Begründung "Vertrag " besteht nicht mehr. (Schmale Lösung)

Rein rechtlich ist er zum erfüllen des Kaufvertrages verpflichtet. Hier hilft dir deine Rechtsschutz. (Nummer sicher )

3

Hallo.

Erst mal mein Beileid.

Ich würde an deiner Stelle dem Käufer mitteilen, da er bis jetzt die Couch nicht abgeholt hat, hast du sie anderweitig verkauft. Geld würdest du ihm zurück überweisen. Mal sehen, ob er sich dann meldet.

LG

4

Du solltest regelmäßig nachweisbar (!) eine kurze Frist (7 Tage) zur Abholung setzen mit Hinweis, dass du nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrittst. Und mit Ablauf der Frist sodann vom Vertrag zurücktreten.

Das wäre zumindest der juristisch sichere Weg.

5

wenn er sie nicht abholt ist er selbs schuld. ich würde sie einfach nochmal reinsetzen und weiterverkaufen und wenn der käufer sich dann beschwert bekommt er halt sein geld zurück :)

6

Von mir auch erstmal herzliches Beileid!

Bei mir besteht ein ähnliches Problem, Einigung zum Kauf eines Artikels mit einem Käufer bestand, habe ihm dann meine Konto-Daten zukommen lassen. Seitdem ist aber NICHTS mehr von ihm gekommen, weder Geld noch eine Reaktion auf meine Anfragen. Darf ich den Artikel nun einfach weiter anbieten? Oder besteht mein Kaufvertrag mit ihm noch??

7

Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer nicht nur zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, sondern auch verpflichtet die Kaufsache „abzunehmen".

Daher hast Du hier nach Setzung einer angemessenen Frist zur Abholung folgende Möglichkeiten:

1. Rücktritt vom Kaufvertrag und Verlangen von Schadensersatz. Schadensersatz kommt zum Beispiel in Betracht, wenn der Kellerraum andersweitig benötigt wurde und daher zum Beispiel einen Lagerraum angemietet werden muss.

Aber ein Schaden kann auch dann vorliegen, wenn bei einem späteren Verkauf nicht mehr der vorherige Kaufpreis erzielt wird, oder der Artikel gar nicht mehr verkauft werden kann.

2. Alternativ kannst Du weiterhin auf die Abholung bestehen. Es handelt sich hier um eine echte Verpflichtung des Käufers die notfalls sogar vor Gericht eingeklagt werden könnte.

Du solltest daher zunächst dem Käufer nachweisbar (!!!) eine angemessene Frist (etwa 2 Wochen) zur Abholung setzten und kannst hier auf die entstehenden Konsequenzen schon mal hinweisen.

(Quelle:www.frag-einen-anwalt.de)