Unterhalt und Schulgeld !?!

Hallo ich hab da mal ne Frage,

ich bekomme von meinem Exmann Unterhalt für unseren 11 jährigen Sohn....Er geht allerdings wegen einer Lernbehinderung auf eine Sonderschule, die ich aber monatlich bezahlen muß ( 200 € ) ......Im Prinzip bleibt da vom Unterhalt recht wenig übrig.....Jetzt zu meiner Frage, muß der Vater sich nicht neben dem Unterhalt noch an den Schulkosten beteiligen???

Danke euch schon mal...

LG Blacki

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Wenn du es einklagst denk ich mal schon....

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Ui - da wäre ich vorsichtig!

Sonderbedarf muss immer unumgänglich sein. Ich würde jetzt gerne den Richter sein der ausurteilt das das staatliche Schulangebot derart unzulänglich ist das zwingend auf eine private Einrichtung zurückgegriffen werden muss ....

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Hallo,

bei 200 euro monatlich wird es wohl eine Privatschule sein, da es kostenlose Förderschulen gibt wird er wohl nicht zahlen müssen.

Wenn Du den Vater in die Entscheidungsfindung der passenden Schule für euer Kind mit einbezogen hast und er die Entscheidung mitträgt, wird er wohl auch bereit sein einen Teil zu übernehmen.

gruss tomama

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Einmal ist die Frage ob der KV überhaupt mehr zahlen KANN und dann ob du die Entscheidung für die Schule alleine getroffen hast und ihn vor vollendete Tatsachen gestellt hast oder ob ihr vorher darüber gesprochen habt (was bei gemeinsamem Sorgerecht deine PFLICHT gewesen wäre)
Angenommen er hat das Geld UND sein Okay für diese Schule gegeben kannst du bestimmt die Hälfte des Schulgeldes von ihm bekommen, ansonsten dein Vergnügen.

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Hi,

kommt darauf an!

Wenn im Umfeld eine kostenfreie Sonderschule wäre und Du bestehst auf die kostenverursachende Schule ohne Einverständnis des Vaters gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt auch.

Wenn aus irgendwelchen triftigen Gründen keine kostenfreie Schule da ist und es damit unabwendbar ist ODER der Vater sich damit einverstanden gezeigt hat, stellen solche Kosten unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf dar.

Im Gegensatz zu normalem Unterhalt trägt diesen nicht der Barunterhaltspflichtige sondern die Eltern nach Quote anhand ihrer Einkünfte. Die Quote ermittelt man, indem vom bereinigten Netto beim Vater Unterhaltspflichten und 1.100 Euro abgezogen werden und bei Dir auch die 1.100 Euro (und Unterhaltsaufwendungen, falls Du ebenfalls welche trägst). Das als grobe Richtung.

LG

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Bei uns ist es so, dass wir regulär Unterhalt zahlen (522 Euro) und dennoch die Hälfte vom Schulgeld tragen. (nochmal 40 Euro) Da haben sich seine Ex und mein Mann aber mal so geeinigt, weil sie beide wollten, dass meine Stieftochter auf das Privatgymnasium geht.

Hast Du denn mal mit Deinem Ex geredet?