Muss der Vater dem Vornamen zustimmen?

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage,
Ich habe vor einer Woche ein Kind bekommen.
Der Vater wollte die ganze Schwangerschaft nichts von uns wissen.
Somit habe ich alleine nach einem Namen gesucht.
Nun nach der Geburt (er ist noch nicht eingetragen als Vater)
Möchte er nicht das ,dass Kind den Namen bekommt.
Kann sie trotzdem mit den Namen so eintragen lassen,oder kann er das im Nachhinein anfechten?

Lg

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Wenn ihr nicht verheiratet seid, wovon ich jetzt mal ausgehe, und ihr noch keine Vaterschaftsanerkennung mit gemeinsamen Sorgerecht gemacht habt, hast du das alleinige Sorgerecht und so muss er den Namen hinnehmen.
Mal abgesehen davon braucht er jetzt nicht mit sowas zu kommen,wenn er sich die ganze Schwangerschaft nicht interessiert hat.

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Hi, er hat keine Rechte! Alle geht nur mit deiner Zustimmung.

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Wenn ihr nicht verheiratet seid, glaube ich nicht, dass er was zu sagen hat.

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Wenn du das alleinige Sorgerecht hast kannst du entscheiden und er kann es nicht ändern.
Mach es zeitnah.
LG

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass er rechtlich nix zu sagen hat. Allerdings empfehle ich, trotz seines Desinteresse während der Schwangerschaft, ihn anzuhören und ihm eine Chance zu geben. Nicht, weil er sie unbedingt objektiv verdient hätte (dafür weiss ich zu wenig), sondern weil Du die nächsten 18 Jahre mit dem Kerl vermutlich in irgendeiner Art und Weise zu tun haben wirst. Jede Bemühung um ein vernünftiges Miteinander wird eurem Kind zugutekommen. Hast Du einen sehr speziellen Namen ausgesucht? Oder was gängiges?
Alles Gute, Ks

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Die erste Antwort stimmt nicht. Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, du aber keine alleinige Sorge beantragt und genehmigt bekommen hast, ist er der Vater des Kindes und ihr habt die gemeinsame Sorge. Das bedeutet, ihr müsst euch beide einigen oder Entscheidung gerichtlich klären. Die EU hat die Rechte von Vätern gestärkt. Was absolut richtig ist.

Wenn er noch nicht in der Urkunde steht, finde ich das merkwürdig. Das Jugendamt ist immer sehr interessiert zu erfahren, wer der Vater ist, damit Unterhalt gezahlt wird und bei UVG der Vater zur finanziellen Verantwortung gezogen werden kann.

Ihr solltet euch dringend Hilfe holen, zusammen setzen und diese Sachen klären. Wie ist das mit der Vaterschaft. Dem Sorgerecht. Dem Namen.

Es bringt nichts sich gegenseitig zu Boden zu ringen. Egal wie sehr du ihn hasst und wie blöd er sich benommen hat. Er ist der leibliche Vater deines Kindes und bis dein Kind 18 Jahre alt ist, wirst du das mit ihm regeln müssen.

Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Ich war alleinerziehend viele Jahre lang, hab die alleinige sorge. Wobei er sich als sie klein war, wenig zufriedenstellend gekümmert hat. Jetzt wo sie ein Schulkind klappt es besser. Ich weiß wie schwer das ist. Aber für dein Kind, kann kommen wer will. Die eigene Herkunft ist extrem wichtig. Und wenn die Chance besteht, dass er wenigstens beim Kind es nicht total verbockt, lass sie Kontakt haben.

Kinder merken wer sie hält und wer wirklich da ist. Aber sie müssen ihre Wurzeln kennen und selber da rein wachsen was ihr Vater für sie leisten kann und will.

Rede mit ihm. Einigt euch. Für das Kind. Alles andere wird dir das Leben nur noch schwerer machen. Glaub mir das.

Es gibt keinen Sieg in so einer Situation. Ihr habt alle schon verloren und nun gilt es das beste daraus für euer Kind zu machen.

Ich habe den Namen für mein Kind auch alleine suchen müssen, aber ich habe ihn vorher informiert und gefragt, ob er mit irgendwas davon nicht klar kommt. Er sagte, der eine Name geht nicht, weil ein Freund so hieß, der sich umgebracht hat. Das habe ich tatsächlich nicht gewusst. Manchmal ist es eben so, dass es tatsächlich einen Namen gibt, der nicht geht. Und man hat einen ganz persönlichen Grund und will nur das beste für das Kind. Das diese Assoziation nicht tragen soll.

Aber er darf natürlich auch nicht allein den Namen bestimmen. Redet und einigt euch. Seid erwachsen.

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Voll der Quatsch!!
Ich habe den Text nicht zu Ende gelesen.
Aber bei mir war es so, dass die Vaterschaft anerkannt war und er trotzdem keine Rechte hatte und ich auch nicht die alleinige Sorge beantragen musste.
Wenn dann muss er das geteilte Sorgerecht beantragen und ich zustimmen und wenn ich das nicht tue muss er das einklagen und nicht anders.
Also gemeinsame Sorge besteht in keinem Fall sobald er die Vaterschaft anerkannt hat. Das ist völliger blödsinn

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Vollkommen falsch. In Deutschland kann der unverheiratete Vater das gemeinsame Sorgerecht nur mit Einverständnis der Mutter bekommen oder wenn er es einklagt und das Gericht es ihm zuspricht.

Die unverheiratete, volljährige Mutter hat sonst IMMER das alleinige Sorgerecht.

LG