Darf ich zum Elterngeld dazuverdienen!!!!?????

Hallo,
Wollte Euch mal um Rat bitten, ich weiß das muss ich mit der L-Bank klären, aber ihr könnt mir bestimmt auch weiterhelfen *grins*
Das ich einen 400€ Job nebenher machen? Bekomme im Moment noch 640€ aber leider im September das letzte mal... hätte aber jetzt schon ein Angebot, das ich gerne auch annehmen würde, aber natürlich nur wenn mir dann nix vom Elterngeld abgezogen wird!?

LG Sandra mit Jannis 7Monate

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das elterngeld ersetzt dir 67% von deinem GehaltsAUSFALL, -- also wenn du während des elterngeldbezugs dazuverdienst, wird dies von deinem bisherigen nette abgezogen und dann die 67% neu berechnet, -- es wird also abgezogen/angerechnet...

lg
tanja

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Hi,

also ich hab mal hier mal mein Rechenbeispiel ..

Ich wollte 3 Stunden die Woche also 1xfür 3h arbeiten gehen,
ich hätte da Netto gerade mal 85 € mehr gehabt..ja ich weiß ist ne Menge Kohle aber wenn ich das durch rund 15h teile dann hab ich nen miesen Stundenlohn weil EG ja ein Ersatzentgeld ist und da wir nicht darauf angewiesen sind haben mein Partner und ich uns geeinigt das ich es lasse denn der Babysitter hätte mich rund 50€ im Monat gekostet und dann bleiben nur noch 35€ mehr .....

da verbringe ich diese 3 Stunden lieber mit meinem Sohn...ich arbeite gerne und bin immer sowas wie ein Workaholic gewesen..aber ne nicht 12-15h für 35€ im Monat.....

LG Dina

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Das ist so nicht richtig. Auch der Bund hat erkannt, das es nicht sein kann, dass Mütter die nicht arbeiten und Elterngeld erhalten und Mütter, die noch dazu verdienen am Ende das gleiche "raus" haben.
Seit Ende 2007 gibt es eine neue Regelung, die besagt, dass man bis zu einem gewissen Betrag zum Elterngeld dazuverdienen darf.

Mach dich am besten schlau beim Amt, wie hoch die Einkommensgrenze ist.

Sonnigen Gruß, Mini

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Hallo Mini,

das ist komisch, habe mich erst im März informiert und da hat mir die gute nix von nem bestimmten Betrag genannt den man dazuverdienen darf ...also ohne Abzug sagst du ja????

d.h. es wird dann bis zur Summe X nicht angerechnet????

LG Dina (die sich gerade über diese Tante vom Amt ärgert)
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Das Elterngeld beträgt bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen monatlich mindestens 300 Euro (Mindestbetrag) und kann bis zu einem Monatsbetrag von 1.800 Euro (Höchstbetrag) gezahlt werden.

Der Elterngeldrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr voraussichtliches Elterngeld zu berechnen.

Elterngeld für Nichterwerbstätige

Den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich erhalten auch die Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Elterngeld für Erwerbstätige

Für Eltern, die in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erwerbstätig waren, beträgt das Elterngeld 67 % des in diesem Zeitraum durchschnittlich monatlich
erzielten maßgeblichen Einkommens.
Es kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich betragen, wenn die berechtigte Person während des Bezugszeitraumes nicht erwerbstätig ist und kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt wird.

Elterngeld bei Einkommen unter 1.000 Euro

Für Antragsteller, deren maßgebliches Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes geringer als monatlich 1.000 Euro war, wird der Prozentsatz angehoben. Für je zwei volle Euro, die das maßgebliche Erwerbseinkommen unter 1.000 Euro liegt, wird das Elterngeld von 67 % um 0,1 Prozentpunkte auf bis zu 100 % erhöht.

Beispiel:
mtl. durchschnittliches Erwerbseinkommen : 600 Euro
(1.000 Euro - 600 Euro) : 2 x 0,1 Prozentpunkte = 20 Prozentpunkte
Prozentsatz: 67 % + 20 Prozentpunkte = 87 %
Elterngeld : 522 Euro ( 600 x 87 %)

Elterngeld bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit

Übt der anspruchsberechtigte Elternteil während des Bezugs von Elterngeld eine zulässige Erwerbstätigkeit aus, errechnet sich das Elterngeld aus dem vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommen, höchstens jedoch 2.700 Euro abzüglich des im Bezugszeitraum erzielten Erwerbseinkommens aus der Erwerbstätigkeit.

Wurde der Prozentsatz wegen eines Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes von unter 1.000 Euro angehoben, gilt der entsprechend höhere Prozentsatz.

Beispiel 1 (Einkommen vor der Geburt > 1.000 Euro)
mtl. durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt: 2.700 Euro
mtl. durchschnittliches Erwerbseinkommen nach der Geburt : 2.000 Euro
Differenzbetrag: 700 Euro (2.700 - 2.000)
Elterngeld : 469 Euro (700 x 67 %)

Beispiel 2 (Einkommen vor der Geburt < 1.000 Euro)
mtl. durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt : 600 Euro (Prozentsatzermittlung siehe obiges Beispiel)
mtl. durchschnittliches Erwerbseinkommen nach der Geburt : 200 Euro
Differenzbetrag: 400 Euro (600 - 200)
Elterngeld: 348 Euro (400 x 87 % )
Elterngeld mit Geschwisterbonus

Lebt der anspruchsberechtigte Elternteil mit einem weiteren Kind unter 3 Jahren oder mit zwei weiteren Kindern unter 6 Jahren in einem Haushalt, wird das errechnete Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht.
Für angenommene Kinder gilt als Alter der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes.

Bei Behinderung eines Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX erhöht sich die Altersgrenze zur Berücksichtigung des Geschwisterbonus für dieses Kind auf 14 Jahre.

Beispiel:
Elterngeld wird für 12 Monate beantragt für ein Kind, das am 01.02.2007 geboren ist.
Ein weiteres Kind, das am 01.01.2005 geboren ist, lebt ebenfalls im Haushalt .
Für dieses Kind wird bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, also 31.12.2007, das Elterngeld für das Neugeborene um den Geschwisterzuschlag erhöht.
Wenn das Elterngeld 300 Euro beträgt, erhöht es sich somit auf 375 Euro für diesen Zeitraum.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das jeweils errechnete Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Mehrlingskind.

Eine zusätzliche Berücksichtigung von Mehrlingskindern mit einem Geschwisterbonus ist nicht möglich

http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383

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