Ich soll selber nach der Elternzeit kündigen

Hallo!!

Grosses Problem !! Meine Elternzeit läuft am 5.3.2011 ab. Mein Arbeitgeber kann mich nicht mehr leiden seitdem ich vor 4 Jahren schwanger geworden bin. Er will mich nicht kündigen und auch keinen Aufhebungsvertrag mit mir machen, ich soll kündigen. Vollzeitstelle wurde mir von ihm geboten, kann aber nur Teilzeit arbeiten. Was schreibe ich in meiner Kündigung damit ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekomme ???
Reicht es wenn ich schreibe das die Betreuungszeiten für eine Vollzeitstelle nicht gesichert ist??? Oder habt ihr eine andere Idee, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten ??

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Nein, da gibt es so nichts um eine Sperre zu umgehen.......

Warum nicht Vollzeit? Eine TaMu wird vom JA finanziert und Du wirst finanziell unabhänig?

Ute

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Hallo

Warum sollte die TM denn vom JA finanziert werden?

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Das ist nicht richtig. Eine Sperre gibt es nicht, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ist. Zu den wichtigen Gründen zählt auch der Wunsch aus familiären Gründen nach der Elternzeit nur noch Teilzeit zu arbeiten.

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Hey,

wie groß ist denn euer Betrieb? Ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern darf dir eine Teilzeitstelle nicht verwehrt werden, sofern nicht wirklich wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Aber ich kenne mich nicht sooo sehr im Arbeitsrecht aus, hier sind bestimmt einige erfahrenere dabei...

Auf jeden Fall würde ich nicht kündigen - kann mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt "fehlende Betreuungsmöglichkeit" als Grund anerkennt. Aber wie gesagt, alles ohne Gewähr, lasse mich gerne eines Besseren belehren :-)

lg

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Selbst kündigen ist gar nicht gut - und wenn Du dann auch noch fehlende Betreuung als Grund angibst, bekommst Du auch nur ein "Teilzeit"-ALG.

Versuch Dein Recht auf Teilzeit geltend zu machen oder zumindest erstmal übergangsweise eine Vollzeitbetreuung zu bekommen.

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Dein AG soll dir schriftlich geben, dass er dir keine TZ-Stelle geben kann, dann kannst du kündigen. So wurde es mir zumindest beim Arbeitsamt gesagt.

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supi - würd ich anstelle des arbeitsamtes auch sagen - dann spart man sich die kohle für 3 monate.

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Bei mir wars genug Grund für einen Aufhebungsvertrag ohne Sperre. Die Kinderbetreuung war nicht gewährleistet - fertig und gut.

Nachteil ganz klar: Es gab nur Teilzeit ALG 1 - da ich aber eh nur Teilzeit arbeiten wollte und konnte, war das ja auch völlig in Ordnung!

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ich bin im BR unserer firma die alles andere als klein ist.
ich kann dir aus dieser sichtweise heraus nur sagen: ja nicht kündigen!!!
du bekommst eine sperre vom Arbeitsamt in jedem falle! ausnahmen gibt es dabei nicht!
je nach größe eures betriebes steht dir eine teilzeitstelle nach dem erziehungsurlaub zu. hierzu stellst du einen antrag - den ich in jedem falle stellen würde, denn dann ist dein arbeitgeber im zugzwang und muss darauf schriftlich reagieren!
und dann wird es darauf hinaus laufen, das dir die firma entweder eine adäquate stelle anbieten wird oder dir die auflösung des vertrages anbieten wird. ihnen bleibt in dem fall nichts anderes übrig!

also, nicht selbst kündigen sondern einen schriftlichen antrag auf teilzeit stellen mit fristsetzung in 2 wochen. dann ist dein AG gefordert zu handeln.

siehe auch hier:
Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz ist für Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2000 geboren sind, während der "Elternzeit" (früher: Erziehungsurlaub) eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden zulässig. Gleichzeitig haben die Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, einen gesetzlichen Anspruch, ihre Arbeitszeit in diesem Umfang zu reduzieren. Voraussetzung für den Anspruch: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter, und der Mitarbeiter gehört dem Betrieb oder Unternehmen schon mehr als sechs Monate an. Der Arbeitgeber kann den Wunsch dann nur ablehnen, wenn dem Anspruch dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.

Ich suche derzeit noch den aktuellen Gesetzestext - habe diesen aber leider daheim nicht greifbar. wenn du ihn noch brauchst, dann schreib mich an - ich würd ihn dann morgen in der arbeit raus suchen.


gruß
brujita

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Das ist falsch! Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, gibt es keine Sperre. Ein wichtiger Grund ist auch der Wunsch nach der Elternzeit nur Teilzeit zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber keine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen kann/ muss.

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"du bekommst eine sperre vom Arbeitsamt in jedem falle! ausnahmen gibt es dabei nicht! "

Das ist grober Unsinn!

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oh, ich habe eben gesehen, dass dein arbeitsverhältnis in 2 wochen wieder startet - dann muss ich dir leider sagen, das du schlechte karten haben wirst, da es eine frist von 3monaten zum ablauf der elternzeit gibt.
es muss auch eine kalkulationszeit für den arbeitgeber eingeräumt sein und das ist bei dir leider nicht mehr gegeben.
da bist du ein wenig spät dran.
klar gibt es noch möglichkeiten das dennoch zu regeln, aber in deinem falle wo der arbeitgeber von dir sogar eine kündigung will wird es eng werden.
in deinem fall würde ich dann bevor ich auf der straße stünde die vollzeitstelle annehmen und mich in ruhe nach teilzeit umschauen.
rechtsanwalt kannste dir sparen - es sei denn du bist gut versichert. aber mit deiner kurz vor knapp frist hast du schlechte karten.

ehrlich gesagt kann ich das auch nicht verstehen wie man so lange damit warten kann....

brujita

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Ich habe Anfang Dezember ein Gespräch gehabt und mein Chef wollte alles nochmal überdenken. Ich persönlich habe meine Frist eingehalten, ich habe nur keine Antwort bekommen. Mein Chef ist ein riesen A.......
Ich sagte ja, er will mir richtig eins auswischen. Trotzdem Danke.

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Wenn Du davon ausgehst, dass er Dir eins auswischen will, warum um Himmels Willen hast Du dann den Antrag auf Teilzei nicht schriftlich gestellt?

Gruß,

W

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Hallo,

für Dich ist die sicherste Möglichkeit, Dich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beraten zu lassen und einen schriftlichen Vermerk über das Beratungsergebnis zu erbitten. Damit bist Du dann abgesichert.

Alles Gute

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Bitte lasse Dich nicht zur Kündigung oder Aufhebungsvertrag drängen, denn dies könnte drastische Konsequenzen in Bezug auf Alg I-Ansprüche bedeuten.

Bevor Du irgend etwas unternimmst, lasse Dich bitte unbedingt von kundigen Mitarbeitern der Agentur für Arbeit beraten.