Unterhaltsanspruch fast 21 jähriger!???Dringend

Hallo
wer kennt sich bei Unterhalt aus?Meine Tochter wird im Mai 21. Ihr Vater meint weil sie 21 wird und momentan keine Ausbildung macht,sie sucht gerade da sie die Probezeit nicht geschafft hat,müsste er nicht mehr bezahlen.
Wir haben uns immer so geeinigt und er hat in der Ausbildungszeit ,also sprich in den knapp 3 Monaten,nur noch 120 Euro gezahlt was ja auch völlig in Ordnung ist.
Kann das so sein?Das er nicht zahlen muss weil sie arbeitslos ist?Und wenn ja muss er dann wieder zahlen wenn sie eine Ausbildung aufnimmt?Arbeitslos ist sie gemeldet bekommt ca.130 Euro.Hab schon gegoogelt aber das ist alles so kompliziert.

Wer kann mir behilflisch sein?

Lg Engel

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über 18 muß die selbst klagen wenn sie Geld will aber abgesehen davon muß er bei einer Volljährigen Arbeitslosen nicht zahlen.

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ich finds auch immer wieder dreisst was sich manche mütter rausnehmen !!!!! Da werden die Kind die eignetlich ja schon erwachsen sind dazu gedrängt den eigenen Vater zu verklagen auf unterhalt !!!! Hallo das mädel ist 21 !!!!!!!! Damals war ich schon lange verheiratet und hatte einen Sohn !!!!!

Wie lange soll der Vater denn noch für sie aufkommen????? Bios sie in Rente geht?????

Sie soll arbeiten gehen und gut ist. Vorallem was geht die Mutter denn der Unterhalt an wenn das Mädel 21ist??????????

Schrecklich diese Geldgier !!!
Abzocke am Vater und das sage ICH ALS FRAU !!!!!!!

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Ja, wenn Du so früh schon eine Ausbildung hinter Dir hattest und auf eigenen Beinen stehen konntest, ist das ja prima, es gibt aber durchaus auch Mädchen/Frauen, die Abitur machen, studieren oder was auch immer und eben mit 21 ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

Es gibt ja nicht ohne Grund die Regelung, dass die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr grundsätzlich zuständig sind!

Wovon soll denn Deiner Ansicht nach eine 21jährige leben, die eine Ausbildung macht oder sucht, wenn nicht vom Geld ihrer Eltern?

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Hallo,

meine Tochter hatte damals auch drei Monate zwischen Praktikum und Ausbildung zu überbrücken. Mein Ex war auch aus der Zahlung raus. In dem Fall ist wohl nur noch der Elternteil finanziell zuständig, bei dem das erwachsene Kind wohnt.

LG, Cinderella

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Du irrst


Gruß

Manavgat

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Es gibt ein Urteil(habe leider den Artikel nicht mehr)

Die Eltern sind längstens bis 25Jahre Unterhaltspflichtig bzw. bis die erste Ausbildung beendet ist. Eine Ausbildung darf abgebrochen werden.

Die Kinder können ihren Unterhaltsanspruch verwirken, wenn sie sich nicht angemessen verhalten und nur rumhängen und nichts suchen.

Das war nämlich damals für meinen Sohn seeehr interessant, da der Vater auch meinte, er bräuchte nicht mehr zahlen.

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Also lt. Jugendamt musste der Vater meiner Tochter damals nicht mehr zahlen. Lediglich ich war noch unterhaltspflichtig, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft (?) lebten.

Wie es gewesen wäre, wenn meine Tochter schon eine eigene Wohnung gehabt hätte, weiß ich nicht. War aber ja gar nicht möglich, da sie noch keine 25 war und kein ausreichendes eigenes Einkommen hatte.

Da es bei uns nur eine sehr kurze Zeit zu überbrücken gab, war es mir egal. Aber geärgert hat es mich doch, dass mein Ex aus der Verantwortung raus war. Zumal der sich sowieso nie kümmerte.

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Sie muss ihn verklagen.

Da sie kein Einkommen hat, läuft das über PKH.

Und im übrigen ist er bis sie 25 ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Gruß

Manavgat

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Aber doch ab 18 nur so lange sie eine AUSBILDUNG macht.
Zuhause abhängen muss der Vater nicht bezahlen, dachte ich...#kratz

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Wenn sie arbeitssuchend ist, dann ist das nicht selbstverschuldet.

Und nein, es ist leider so: Eltern sind bis 25 unterhaltspflichtig....


Gruß

Manavgat

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