Mutterschutz bei Zwillingen

Kurze Frage:
1. ist der Mutterschutz bei Zwillingen genauso wie bei Einlingen, also 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach?
2. Wenn die jetzt früher kommen, was ist dann?

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ich glaub, da is der muschu länger, zumindest der nach der geburt. wenn sie früher kommen, werden die fehlenden tage angehängt, bleinbt also der gleiche zeitraum!

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Hi du,

zu 1.
6 Wo vorher und 12 Wo nachher (bei Mehrlings- und Frühgeburten)

zu 2.
die Dauer der Tage, die die Würmchen früher kommen (als Geburt bis errechneter ET), werden mittlerweile an die eigentliche Zeit angehängt. So kommst du auf die gesamte Dauer der MuSchuFrist

#winke
zuckerundsalz

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Aha, das ist ja interessant.
Elterngeld bekommt man ja nicht im Mutterschutz.
d.h. 12 Wochen nach ET bekomme ich Mutterschutzgeld, danach erst Elterngeld, aber eben 3 Monate weniger, richtig?
elterngeld ist ja 67% vom Gehalt, max. 1600 € oder so.
Und wie ist es mit dem Gehalt mit Mutterschutz? was bekommt man da?

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MuSchuGeld errechnet sich wie folgt.

Die Krankenkasse (kenn ich jetzt nur bei gesetzlich Versicherten) zahlt pro Tag 13 Euro.

Der AG stockt diese 13 Euro auf den Durchschnitts-Netto-Verdienst pro Tag auf. Bei Gehaltsempfängern teilt man das Nettogehalt durch 90 Tage (3 Mo je 30 Tage), bei Lohnempfängern richtet es sich nach den tatsächlichen Tagen des Monats (März 31, April 30, Mai 31 = 92), ebenfalls durch den durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten vollen 3 Monate

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Hey Yvonnsch! Also soweit ich weiß, ist es so, dass du vor ET 6 Wochen und danach 12 Wochen bekommst. Aber da es bei Zwillingen immer eineRisiokoschwangerschaft ist, wird dein Arzt dich bestimmt so ab 25-30 SSW berufsunfähig schreiben. So kenne ich das von meinen Bekannten...

Liebe Grüße und eine unbeschwerte SS noch für dich