hallo,
nach 2 jahren kampf und schmerz zieht mein großer sohn jetzt zu seinem vater. ein wunsch, den ihm sein vater bis eben vewehrt hatte, mit hinweis auf eigenes leben etc.
nun will er natürlich von mir unterhalt haben.
meine situation ist folgende:
ich wohne mit meinem lebensgefährten und unserem baby zusammen und bekomme 300€ elterngeld.
nun soll ich von dem geld noch unterhalt zahlen?
das jugendamt hat gesagt, dass mein partner ja nichts mit meinem ersten kind zu tun hat und natürlich nicht belangt werden kann....was dann quatsch ist, weil ich ja dann noch weniger hab. also wird ihm doch in die tasche gegriffen, weil ich ja nicht arbeite wegen baby!!
versteh ich was falsch?
danke im vorraus für seriöse antworten
muß ich wirklich unterhalt zahlen?
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Beitrag von haliundolna - 26.09.11 - 13:17 Uhr
Beitrag von sarahg0709 - 26.09.11 - 13:44 Uhr
Hallo,
Dein Lebensgefährte ist zwar nicht Deinem ersten Kind gegenüber unterhaltspflichtig, aber Dir.
D.h., von dem UH, den Dein Lebensgefährte Dir zahlen müsste, könntest Du auch den UH für Deinen Sohn bezahlen.
Und Dein Sohn kann auch nichts dafür, dass Du ein Baby hast und kein Geld verdienst.
LG
Beitrag von haliundolna - 26.09.11 - 16:12 Uhr
den letzten satz hättest du dir auch sparen können
scheiß gehetzte hier immer
Beitrag von sarahg0709 - 26.09.11 - 16:33 Uhr
Hallo,
wieso Hetze?
War nur eine Feststellung und nichts weiter.
LG
Beitrag von chrissi5 - 30.09.11 - 20:08 Uhr
sowas hätte es bie usn als kidner nei gegeben. sidn zu sechst groß gewordne udn nieman hat untehralt velrang t weil er ausgezogen ist. könt eja zu hause wohnen bleiben und da wird er essen bekommen. rest muss er zusteuern. so lernen die ja nie groß zu werden.
Beitrag von elsa345 - 23.11.11 - 19:34 Uhr
Liest Du auch mal was du schreibst? Das ist ja schrecklich! Übrigens auch vom Inhalt.
Beitrag von mama-von3 - 26.09.11 - 15:34 Uhr
warum zieht dein sohn zu seinem Vater? Wolltest du das ?
Wollte dein Sohn das?
Versteh ich jetzt nicht ganz
Beitrag von haliundolna - 26.09.11 - 16:10 Uhr
mein sohn möchte seit der trennung vor 5 jahren bei seinem vater wohnen. jetzt erst stimmt der vater zu. was ich will fragt keiner...
Beitrag von mama-von3 - 26.09.11 - 16:31 Uhr
achso. ja das ist natürlich blöd.
Aber du kannst schlecht von den 300 eus elterngeld unterhalt zahlen. Klar du beist deinem kind unterhaltspflichtig aber ich dneke das da das JA einschreiten muß....kenn mcih da nicht aus
Beitrag von stormkite - 26.09.11 - 17:19 Uhr
Dein Einkommen setzt sich zusammen aus Elterngeld, und dem Unterhalt, den dein zweiter Mann dir für die Betreuung des gemeinsamen Kindes "schuldet".
Also hast du nicht nur 300 Euro. 950,- Euro sind aber Selbstbehalt, da wirst du vermutlich drunter liegen.
Da du Unterhaltspflichtig bist, hast du gesteigerte Erwerbsobligenheiten (oder wie das heißt). Im Klartext: Du muss dir für dein Baby eine Betreuung suchen, und arbeiten gehen. Und dann kannst du auch den Unterhalt lwisten, der deinem großen Sohn zusteht. Ganz Einfach, nicht wahr?
So wird das jedenfalls von Männern immer verlangt.
Die dürfen nicht Zuhause bleiben, und den Hausmann geben ...
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Beitrag von jogiyoda - 26.09.11 - 17:59 Uhr
da du dich selbst bedürftig gemacht hast ( Baby) mußt du nach deinem vorherigen Verdienst KU leisten...recht dein Geld dazu nicht wird der Taschengeldanspruch gegen deinen Neuen geltend gemacht.
Beitrag von anarchie - 27.09.11 - 10:36 Uhr
Wäre das nicht nur so, wenn das Kind bereits vor dem baby beim vater gelebt hätte?
lg
Beitrag von jogiyoda - 27.09.11 - 15:43 Uhr
stell dir den umgekehrten fall vor: Kind wächst beim vater auf und zieht mit 12/14 what ever zur Mutter, muß der Vater dann keinen Unterhalt leisten?
Beitrag von anarchie - 27.09.11 - 16:10 Uhr
wenn der Vater gerade in EZ mit einem baby ist während seine neue Partnerin arbeiten geht, dann würde ich sagen, muss er nicht.
Weil das Einkommen zählt, dass er hat, wenn er unterhaltspflichtig wird.
Dieses muss er zwar steigern, wenn möglich, dass zumindest der Mindestsatz gezahlt werden kann, aber erst NACH der bereits angetretenen EZ.
das fände ich fair und logisch.
Denn auch das neue Kind hat ein Recht auf eine Betreuung zuhause.
Was ich mir allerdings vorstellen könnte ist, dass die ausfall-Zahlungen als Unterhaltsschulden auflaufen und dann nach Ende der EZ abgestottert werden zusätzlich zum normalen unterhalt.
ich persönlich finde jedenfall man kann nicht verlangen, weil der herr Sohn jetzt umziehen will, dass die Mutter(oder ein vater) deswegen urplötzlich das baby fremdbetreuen lassen muss...
Beitrag von jogiyoda - 27.09.11 - 16:18 Uhr
Gesetze sind nicht fair und unbedingt logisch . Beim Vater würde jeder sagen er muß abbrechen und zahlen!Nur Mütter haben einen gewissen Matriachatsbonus.
Beitrag von anarchie - 27.09.11 - 16:28 Uhr
nö, ich würde das von einem vater ebenso wenig verlangen....
Dabei geht es mit nicht um den Anspruch der Mutter auf Elternzeit, sondern auf den des Kindes auf die zeit mit seiner Mutter...
wobei: mindestunterhalt sind irgendwie um und bei 425EUr glaub ich...abzüglich halbes Kindergeld..also um und bei 330EUR...
Da würde ich einfach sehen, dass ich das zahle, notfalls mit nem 400EUR-Job, und gut ist...mein baby abgeben würde ich ums verrecken nicht...
lg
Beitrag von scullyagent01 - 26.09.11 - 18:29 Uhr
Als Unterhaltverpflichteter ist es dir nicht gestattet in Elternzeit zu gehen, resp. deine Einkommensituation zu verschlechtern
Du bist verpflichtet den KU nach deinen letzten Einkommen vor der Elternzeit zu zahlen, ob nun über den Taschengeldanspruch oder einen Nebenjob oder Abbruch der Elternzeit bleibt Dir überlassen.
Du hast keinen Selbstbehalt auf den Du dich berufen könntest.
Scully
Beitrag von jogiyoda - 26.09.11 - 18:32 Uhr
ich finde es so ganz in der Tiefe meines Magens schon fast erstaunlich das sie nicht weiterhin Unterhalt vom Kv des Älteren haben will weil sie ja Geld braucht.
Beitrag von frayer31 - 27.09.11 - 16:34 Uhr
Ihr habt keine Ahnung 
Meine Freundin-ihre Tochter lebt auch beim Ex Mann und sie hat mit ihrem neuen Partner ein Kind bekommen...und sie ist in Elternzeit...die Unterhaltskasse...hat nicht in irgendeiner Weise gesagt-das sie das nicht darf.
Das einzige was kamm-wahr das sie-wenn sie wieder arbeiten geht-das sie die Lohnabrechungen wieder einreichen soll und alles neu berechnet wird und solange-wie sie unter dem Selbstbehalt ist-brauch sienichts zahlen.
Beitrag von scullyagent01 - 27.09.11 - 19:50 Uhr
Ja, Baby, wir haben keine Ahnung 
Warte mal das Ende der Elternzeit deiner Freundin ab, wenn der Gerichtsvollzieher mit der dicken Rechnung kommt.
Dann muß sie nämlich nicht nur den laufenden Unterhalt löhnen , sondern auch noch die aufgelaufenen Unterhaltschulden , nebst Zinsen......
Aber das wird dann ein neuer Threat
Scully
Beitrag von binnurich - 26.09.11 - 20:54 Uhr
wenn die anderen hier Recht haben, ist das eine ganz schön blöde Situation
den Unterhaltsanspruch hat dein älterer Sohn und nicht dein Ex-Mann - vielleicht hilft das emotional wenigstens ein wenig weiter
Aber grundsätzlich bin ich nicht der Meinung (was rechtlich völlig irrelevant ist), dass du die Elternzeit beenden musst, um dem Unterhaltsanspruch gerecht zu werden.
Da gibt es auch das Recht deines zweiten Kindes auf seine Mutter.
Wenn du 300 Euro Elterngeld bekommst, hast du sicher vorher auch nicht wirklich ein hohes Einkommen gehabt.
Aber ich könnte mir denken, dass dein neuer Mann auch wenig Spaß dran hat, den Unterhalt für dich zu zahlen, damit du diesen an deine Ex-Familie weiter reichst.
Aber das war jetzt nur alles meine Meinung und ist definitiv nicht geltendes Recht.
Was man sich aber mal überlegen sollte ist, dass es vielen Männern so geht:
Frau weg, Kind weg, neue Familie und weiter für die alte Familie zahlen, obwohl er auch schon wieder eine neue Familie und vielleicht ein Baby hat.
Und weißt du was seine Ex dann denkt, wenn er dann in Elternzeit geht (12 Monate)......
auch Trennung mit kindern ist eben wirklich alles andere als einfach
Beitrag von anarchie - 27.09.11 - 10:50 Uhr
Hallo!
hu, das ist ja doof...
tatsächlich darfst du wohl nur in Elternzeit, wenn du trotzdem Unterhlt zahlst..wenn du bereits unterhaltspflichtig wärest und jetzt ein baby bekämst.
Wobei es hier ja anders ist, weil du ja schon in EZ BIST, wenn du jetzt unterhaltspflichtig wirst.
Ergo würde sich mir der verdacht aufdrängen, dass man dir deine EZ nicht nehmen wird, jedoch Unterhaltsschulden auflaufen...wenigstens der Mindestsatz.
aber weisst du was, da wird dir wirklich nur jemand vom Fach was sagen können.
lg und verrate mal, wie e nun ist, würde mich interessieren.
lg
melanie
Beitrag von frayer31 - 27.09.11 - 16:22 Uhr
Hallo,
wenn du in Elternzeit bist...wird dich die Unterhaltkasse nicht dazu zwingen-das du deswegen deine Elternzeit vorzeitig beendest....das ist total quatsch-was hier der ein odere schreibt.
Natürlich bist du unterhaltspflichtig -und mußt logischerweise irgendwann-wenn dein zweites Kind alt genung ist-wieder alles dafür tun-das du den Unterhalt zahlen kannst.
So wie ich gehört habe-wenn mann ein Kind im Haushalt hat-was unter drei Jahre ist-ist man nicht verpflichtet-Vollzeit arbeiten zugehen.
Und da du im Moment nur das Eltergeld hast-kannst du nicht Unterhalt zahlen und somit bekommt dein Sohn erstmal jeden Monat Geld von der Unterhaltsvorschusskasse-was du dann natürlich-irgendwann zurück zahlen mußt.
Dein neuer Lebensgefährte hat damit nichts zutun, außer ihr seid verheiratet.
Lg
Beitrag von anarchie - 27.09.11 - 16:29 Uhr
Vorschuss gibt es doch nur bis 12, oder nicht?
lg
Beitrag von frayer31 - 27.09.11 - 16:38 Uhr
Ja Vorschuss gibt es nur bis 12...habe jetzt nicht gelesen bzw.mitbekommen-wie alt ihr sohn ist-der jetzt beim vater lebt
...
