muß ich wirklich unterhalt zahlen?

hallo,
nach 2 jahren kampf und schmerz zieht mein großer sohn jetzt zu seinem vater. ein wunsch, den ihm sein vater bis eben vewehrt hatte, mit hinweis auf eigenes leben etc.
nun will er natürlich von mir unterhalt haben.
meine situation ist folgende:
ich wohne mit meinem lebensgefährten und unserem baby zusammen und bekomme 300€ elterngeld.
nun soll ich von dem geld noch unterhalt zahlen?
das jugendamt hat gesagt, dass mein partner ja nichts mit meinem ersten kind zu tun hat und natürlich nicht belangt werden kann....was dann quatsch ist, weil ich ja dann noch weniger hab. also wird ihm doch in die tasche gegriffen, weil ich ja nicht arbeite wegen baby!!
versteh ich was falsch?
danke im vorraus für seriöse antworten#bitte

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Hallo,

Dein Lebensgefährte ist zwar nicht Deinem ersten Kind gegenüber unterhaltspflichtig, aber Dir.

D.h., von dem UH, den Dein Lebensgefährte Dir zahlen müsste, könntest Du auch den UH für Deinen Sohn bezahlen.

Und Dein Sohn kann auch nichts dafür, dass Du ein Baby hast und kein Geld verdienst.


LG

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den letzten satz hättest du dir auch sparen können
scheiß gehetzte hier immer

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Hallo,

wieso Hetze?

War nur eine Feststellung und nichts weiter.


LG

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warum zieht dein sohn zu seinem Vater? Wolltest du das ?
Wollte dein Sohn das?
Versteh ich jetzt nicht ganz

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mein sohn möchte seit der trennung vor 5 jahren bei seinem vater wohnen. jetzt erst stimmt der vater zu. was ich will fragt keiner...

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achso. ja das ist natürlich blöd.

Aber du kannst schlecht von den 300 eus elterngeld unterhalt zahlen. Klar du beist deinem kind unterhaltspflichtig aber ich dneke das da das JA einschreiten muß....kenn mcih da nicht aus

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Dein Einkommen setzt sich zusammen aus Elterngeld, und dem Unterhalt, den dein zweiter Mann dir für die Betreuung des gemeinsamen Kindes "schuldet".

Also hast du nicht nur 300 Euro. 950,- Euro sind aber Selbstbehalt, da wirst du vermutlich drunter liegen.

Da du Unterhaltspflichtig bist, hast du gesteigerte Erwerbsobligenheiten (oder wie das heißt). Im Klartext: Du muss dir für dein Baby eine Betreuung suchen, und arbeiten gehen. Und dann kannst du auch den Unterhalt lwisten, der deinem großen Sohn zusteht. Ganz Einfach, nicht wahr?

So wird das jedenfalls von Männern immer verlangt.
Die dürfen nicht Zuhause bleiben, und den Hausmann geben ...

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da du dich selbst bedürftig gemacht hast ( Baby) mußt du nach deinem vorherigen Verdienst KU leisten...recht dein Geld dazu nicht wird der Taschengeldanspruch gegen deinen Neuen geltend gemacht.

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Wäre das nicht nur so, wenn das Kind bereits vor dem baby beim vater gelebt hätte?

lg

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stell dir den umgekehrten fall vor: Kind wächst beim vater auf und zieht mit 12/14 what ever zur Mutter, muß der Vater dann keinen Unterhalt leisten?

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ich finde es so ganz in der Tiefe meines Magens schon fast erstaunlich das sie nicht weiterhin Unterhalt vom Kv des Älteren haben will weil sie ja Geld braucht.

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Ihr habt keine Ahnung :-[

Meine Freundin-ihre Tochter lebt auch beim Ex Mann und sie hat mit ihrem neuen Partner ein Kind bekommen...und sie ist in Elternzeit...die Unterhaltskasse...hat nicht in irgendeiner Weise gesagt-das sie das nicht darf.

Das einzige was kamm-wahr das sie-wenn sie wieder arbeiten geht-das sie die Lohnabrechungen wieder einreichen soll und alles neu berechnet wird und solange-wie sie unter dem Selbstbehalt ist-brauch sienichts zahlen.

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wenn die anderen hier Recht haben, ist das eine ganz schön blöde Situation

den Unterhaltsanspruch hat dein älterer Sohn und nicht dein Ex-Mann - vielleicht hilft das emotional wenigstens ein wenig weiter

Aber grundsätzlich bin ich nicht der Meinung (was rechtlich völlig irrelevant ist), dass du die Elternzeit beenden musst, um dem Unterhaltsanspruch gerecht zu werden.
Da gibt es auch das Recht deines zweiten Kindes auf seine Mutter.
Wenn du 300 Euro Elterngeld bekommst, hast du sicher vorher auch nicht wirklich ein hohes Einkommen gehabt.

Aber ich könnte mir denken, dass dein neuer Mann auch wenig Spaß dran hat, den Unterhalt für dich zu zahlen, damit du diesen an deine Ex-Familie weiter reichst.

Aber das war jetzt nur alles meine Meinung und ist definitiv nicht geltendes Recht.

Was man sich aber mal überlegen sollte ist, dass es vielen Männern so geht:
Frau weg, Kind weg, neue Familie und weiter für die alte Familie zahlen, obwohl er auch schon wieder eine neue Familie und vielleicht ein Baby hat.
Und weißt du was seine Ex dann denkt, wenn er dann in Elternzeit geht (12 Monate)......


auch Trennung mit kindern ist eben wirklich alles andere als einfach

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Hallo!

hu, das ist ja doof...

tatsächlich darfst du wohl nur in Elternzeit, wenn du trotzdem Unterhlt zahlst..wenn du bereits unterhaltspflichtig wärest und jetzt ein baby bekämst.

Wobei es hier ja anders ist, weil du ja schon in EZ BIST, wenn du jetzt unterhaltspflichtig wirst.
Ergo würde sich mir der verdacht aufdrängen, dass man dir deine EZ nicht nehmen wird, jedoch Unterhaltsschulden auflaufen...wenigstens der Mindestsatz.

aber weisst du was, da wird dir wirklich nur jemand vom Fach was sagen können.

lg und verrate mal, wie e nun ist, würde mich interessieren.

lg

melanie

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Hallo,

wenn du in Elternzeit bist...wird dich die Unterhaltkasse nicht dazu zwingen-das du deswegen deine Elternzeit vorzeitig beendest....das ist total quatsch-was hier der ein odere schreibt.

Natürlich bist du unterhaltspflichtig -und mußt logischerweise irgendwann-wenn dein zweites Kind alt genung ist-wieder alles dafür tun-das du den Unterhalt zahlen kannst.

So wie ich gehört habe-wenn mann ein Kind im Haushalt hat-was unter drei Jahre ist-ist man nicht verpflichtet-Vollzeit arbeiten zugehen.

Und da du im Moment nur das Eltergeld hast-kannst du nicht Unterhalt zahlen und somit bekommt dein Sohn erstmal jeden Monat Geld von der Unterhaltsvorschusskasse-was du dann natürlich-irgendwann zurück zahlen mußt.

Dein neuer Lebensgefährte hat damit nichts zutun, außer ihr seid verheiratet.


Lg

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Vorschuss gibt es doch nur bis 12, oder nicht?

lg

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ich habe auch mal gehört das den Farbigen die Schwänze (Penisse ) nicht unter 35 cm wachsen.... das hat in etwa den gleichen Wahrheitsgehalt.

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Hallo,

vielleicht interessiert Dich das ja:


http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?t=26348&highlight=


LG