Elterngeldantrag/Mutterschaftsgeld Lehrer/Beamte

Hallo ihr Lieben,

nun sitze ich hier vor den Unterlagen und verzweifel an den Mutterschaftsgeldangaben für meinen Elterngeldantrag u.ä..

Ich bin Beamte, privat versichert und somit nicht Mutterschaftsgeld berechtigt. Aber irgendwer muss ja für den Elterngeldantrag diese Bescheinigung darüber ausfüllen.
Ist die Beihilfe dafür zuständig? oder die Besoldungsstelle? Zahlen die mir vlt. sogar die 13€, die sonst die Krankenkasse übernommen hätte?

Und dann frage ich mich, ob ich das Elterngeld ab dem dritten Lebensmonat beziehen soll, weil es ja vorher noch 8 Wochen "Gehalt" gibt, oder beantrage ich es trotzdem ab der Geburt?

Ich finde das sooo schrecklich mit diesen Anträgen und hoffe, jemand kann mir helfen.

Liebe aber verzweifelte Grüße

Pommel

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Hi,

bin grad in der gleichen Situation.

Ich hab von meiner Dienststelle eine Bescheinigung über meinen MuSchubeginn bekommen. Da war im Anhang ein Schreiben dabei, dass ich ausfüllen muss, wenn das Kind da ist. Das geht dann über den Dienstweg wieder zurück. Allerdings kann man das ja erst ausfüllen, wenn das Baby da ist. da muss man dann angaben, wie lange man Elternzeit nimmt.
Du bekommst ja kein Mutterschaftsgeld sondern weiterhin deine Dienstbezüge in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt.

Gleichzeitig musst du bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf Elternzeit ausfüllen.
Elternzeit = Mutterschutz für die ersten 2 Monate.
Die Elterngeldstelle will den Nachweis vom Dienstherren über das ende Mutterschutz, das geht alles erst nachdem das Baby da ist. Vorher kannst du da nix abgeben. Du hast aber für den Antrag nach der Geburt etwa eine Woche Zeit. So stehts mal bei mir auf dem Schreiben.
Ich finde das alles auch extremst kompliziert.
LG

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Nein, Mutterschaftsgeld bekomsmt du nciht, da kann die KK dir eine sogennate Negativ-Bescheinigung ausfüllen, aber du bekommst ja während des kompletten Mutterschutzes deine Bezüge weiter. Das ist auch irgend wo anzugeben.

Welchse Budnesland?

Du musst ab Geburt beantragen, weil das angerechnet wird und wenn du volles Gehalt weiter bekommst, gitbs natürlich keine 13 Euro oben drauf, dass ist doch ganz schön unverschämt, oder?

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Danke dir!

Ja blöd, weil für der Mutterschutz ja eigentlich noch nichts mit Elternzeit zu tun hat... :-(

Brauche ich denn diesen Negativbescheid der Krankenkasse?

Ich arbeite in Schleswig-Holstein, aber wohne in hamburg. D.H. ich brauche den Hamburger Antrag, oder?

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Genau, den Hamburger Antrag. Eigentlich sollten die Abrechnungen im Mutterschutz auch reichen, aber evtl. fragst du nach.

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Ich habe einfach für die letzten 12 Monate die Bezügemitteilungen in Kopie eingereicht, hat genügt. Ich brauchte nichts vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.

Beantragen musst du es ab Geburt. Da werden dann im 1. und 2. Monat deine Bezüge dagegen gerecht, was wohl dazu führen wird, dass du kein Elterngeld bekommst. Somit bekommst du effektiv (wie eigentlich alle anderen auch) vom 3. bis zum 12. Monat Elterngeld.

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Stelle deines Bundeslandes beantragt, nicht über den Arbeitgeber o.ä.

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Hallo,

Du bekommst als Beamtin den kompletten Mutterschutz Deine gesamten Bezüge. Weder Beihilfe noch KK zahlen Dir etwas. Die Bescheinigung über Deine Bezüge stell die Besoldungsstelle aus. Mit den 13,- Euro, die ein gesetzlicher Versicherter von der KK bekommt hast Du nichts zu tun und die bekommst Du selbstverständlich auch nicht zusätzlich.

LG, Andrea

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Ah, ok! Das heißt, mir werden die 13€ auch nicht pro Arbeitstag abgezogen und ich muss mich gar nicht darum kümmern?

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Nein, aber ich hab bei meinem Großen (in NRW) von der Besoldungsstelle während der Elternzeit einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen.
Den Antrag dafür hab ich damals aus dem Netz bekommen.

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Bezüge laufen normal weiter, vergiss die Sache mit den 13 €, die interessieren "uns" nicht. Mit dem Antrag auf Elternzeit beim Dienstherrn (Schule, Dienstweg) wird dir die "Bescheinigung über die endgültige Festlegung der Mutterschutzfristen" ausgestellt. Die muss zum Elterngeldantrag dazu, genauso wie die Bezügemitteilungen für die 12 Monate vor Geburt.

So schlimm ist der Antrag nicht.

LG
Susanne

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Oh, super! Du hast mir sehr weiter geholfen! DANKE!!!