Krankengeld gestrichen, weil KM zu spät abgegeben

Hallo,

vielleicht hat hier doch jemand nen ultimativen Tipp für uns. Ansonsten haben wir wohl eher Pech gehabt.

Mein Lebensgefährte ist Ende Oktober für eine Woche vom Arzt krankgeschrieben worden, da er seine Medikamente für seine Depression abgesetzt hatte und wieder in ein Loch gefallen ist. Der Arbeitgeber - es ist leider in den ersten 4 Wochen der Aufnahme der Tätigkeit passiert - muss hier keine Lohnfortzahlung für die Woche leisten, weshalb dann die Kasse an seine Stelle rückt. Mein Freund hat dann sofort wieder seine Medikamente nehmen müssen und seither gehts auch wieder. Er ist auch nach der Woche wieder auf Arbeit und dort is alles paletti.

Nur haben wir die Krankmeldung zu spät bei der Kasse eingereicht. Dem Arbeitgeber haben wir sie unverzüglich am ersten Krankheitstag zukommen lassen. Das Ding mit der Kasse hatten wir leider verschwitzt.

Jetzt hat uns die Dame von der Kasse angerufen und mitgeteilt, dass aufgrund der verspäteten Abgabe das Krankengeld für diese Woche nicht gezahlt wird. Ich habe ihr versucht zu erklären, dass bei uns daheim dann eine Art Krisenzustand war, da wir ja auch große Angst hatten, dass er gleich wieder die neue Arbeit verliert, was ja Gott sei Dank nicht passiert ist und daher das total untergegangen ist. Die Kasse weiß über seinen Gesundheitszustand bescheid. Er hatte auch erst eine Kur deshalb.

Die Dame von der Kasse meinte, sie könne da gar nichts machen, ihr wären die Hände gebunden.

Stimmt das so? Sollen wir uns mal lieber damit abfinden, oder sollte ich einen schriftlichen Bescheid hierfür einfordern und Einspruch einlegen? Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Wäre schön, wenn hier jemand Auskunft geben könnte.

Danke
Maria

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Hallo Maria,

leider kann ich Dir Deine Frage auch nicht beantworten.

Aber ich würde auf alle Fälle etwas Schriftliches von der Krankenkasse anfordern und mir auch die ensprechenden Paragraphen anzeigen lassen. Denn diese Entscheidungen müssen ja begründet werden und die Mitarbeiterin der KK muss ja nach Anweisungen entscheiden, die sie vorliegen hat.

LG Jule

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Ich hab grad bei der Kasse angerufen und die Dame gebeten, mir dies schriftlich zukommen zu lassen. Sie hat recht verhalten reagiert und wollte für Rückfragen noch unsere Telefonnummer. Fand ich schon a weng komisch.

Kann ich dann den Einspruch oder Widerspruch selber machen oder herrscht hier nen Anwaltszwang? Weißt du das?

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Den Widerspruch kannste allein machen! Im Sozialrecht gibt es keinen Anwaltszwang. Außer du klagst bis vors BSG.

Ich bin der Meinung (aber ich arbeite auch nur bei der Unfallversicherung), dass es eine Frist zur Abgabe der AU-Bescheinigung bei der Kasse nicht gibt. Warum auch? Normal isses so, dass der Versicherte ein eigenes Interesse an der zahlung von Krankengeld hat und seine Unterlagen daher schon eben wegen des eigenes Interesses sofort einreicht. Deshalb bedarf es gar keiner gesetzlichen Frist.

Ich gehe daher davon aus, dass die Tante da dir Müll erzählt hat. Gib die AU ab, schreib dazu n Antrag auf Krankengeld. So müssen sie dir einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung schicken!

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Hallo,

leider hat die Dame bei der KK Recht. Das dem so ist, steht auf der AU selbst sogar drauf... "Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust".

Ich habe im Net eine Diskussion gefunden, die viele Links enthält, die Dir nützlich sein können:

http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-versptete-abgabe-kk-zahlt-nicht-vt2478.html

Gruß, Goldie

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Leider vergessen:

Die Frist beträgt eine Woche gem. §49 SGB V.

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Prinzipiell richtig aber schau mal das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen an: L 5 KR 149/03 unter anderem auch Absatz 25 in dem auch für nicht von der Entgeltfortzahlung betroffenen Erkrankten Person eine Abgabe des Krankenscheines nicht verlangt werden kann. http://openjur.de/u/103681.html

Wobei hier sich die Frage stellt welches Formular der Arzt verwendet hat und ob der Mann der TE wusste und davon ausgehen konnte das er aufgrund der kurzen Anstellung noch keine Lohnfortzahlung erhält...

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Es gibt da Ausnahmen. Z. B. wenn der AG zuerst seiner Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall nachgekommen ist und erst im Nachhinein gemerkt hat, er braucht eigentlich nicht zahlen.

In dem Moment darf sich die KK nicht weigern, Dir das Geld zu erstatten.

Hatte der AG zuerst gezahlt? Und das erst im Nachhinein gemerkt?

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Ah, echt?

Also die Krankmeldung war vom 22 - 25. 10.2012

Das Gehalt vom Oktober war meinem Freund am 04.11.2012 gutgeschrieben. Abgezogen wurde das Geld jedoch dann erst mit der Novembergehaltszahlung.

Wir hatten dann die Krankmeldung am 05.11. abgegeben. Wir wussten allerdings nicht, dass die Krankheitstage abgezogen werden. Wir dachten, es bestehe Lohnfortzahlung.

Der AG wird dies aus buchhalterlichen Aspekten erst mit dem Novembergehalt einbehalten haben, da durch das Steuerbüro sicherlich die Löhne zum Zeitpunkt der Krankmeldung schon gefertigt waren ???? DAS weiß ich allerdings nicht genau.

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Du musst Dich bei google mal schlau lesen, wenn der Versicherte den Grund nicht zu verschulden hat.

Es gibt ausnahmen, die auch in Urteilen definiert sind, wann die KK doch zahlen muss, da der Versicherte für die Verzögerung nichts dafür kann.

Es gibt beim BGH ein Urteil, was sich mit dem Thema beschäftigt, wo der AG zuerst gezahlt hatte und dann im Nachhinein rauskam, dass er hätte gar nicht zahlen müssen. Da ist die Krankenkasse zur Zahlung verurteilt worden.

Ich hatte es Freitag noch am Wickel auch mit AZ usw, finde es jetzt aber nicht mehr, da ich Freitag wahrscheinlich andere Schlagworte eingegeben hatte.

Die Krankenkassen haben Ombudsmänner (Schiedsrichter). Wende Dich an den Ombudsmann Deiner KK. Begründe Deine "Unschuld" darin, dass Dein AG zahlte und für Euch die Sache daher abgetan war.

Ruhen des Krankengeldanspruches ist dann nicht gerechtfertigt......

"Eine Obliegenheitsverletzung kann ebenfalls unter folgenden Voraussetzungen nicht vorgeworfen werden (BSG, Urteil vom 8.11.2005, B 1 KR 30/04 R):

Er macht seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis des Fehlers geltend."

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Ich habe mal bei einer Krankenkasse gearbeitet, ist aber ein wenig her.
Es ist def. so, dass die AU-Meldung innerhalb von einer Woche da sein muss, wie auf dem Schein schon drauf steht, sonst droht Krankengeldverlust.
Allerdings würde ich einen schriftlichen Bescheid anfordern, die Ablehnung mit der psychischen Lage deines Mannes begründen und hierüber auch ein ärztliches Attest beilegen.

Früher hat das bei uns gehoffen, um dann doch noch KG zu bekommen. Hab noch Kontakt zu alten Kollegen, die sagten eben, dass das auch noch heute manchmal hilft (hab nachgefragt).

Wichtig ist aber, dass der Arzt die medizinische Tatsache auch unterstützt, nur vom Kunden selbst geschrieben, reicht es halt nicht aus.
Vielleicht hilft dir das ja weiter... weiss natürlich nicht, welche Kasse das ist, und ob es da auch so gehandhabt wird.

Viel Glück