Partnerschaft oder Ehe?

Hallo!
Ich bin immer stille Leserin gewesen aber jetzt wird es langsam bei mir ernst.
Ich bin noch im kh da mit gestern mein letzter Eileiter entfernt wurde.
Bei der Visite heute meinte die Ärztin das wir theoretisch noch in diesem Jahr starten könnten um künstl zu starten.
Das es so schnell geht hatte ich nicht erwartet. Mein Partner u ich sind nicht verheiratet u sie meine das es die Möglichkeit der eingetragenen partnerschaft gibt. Ich dachte immer das es nur bei gleichgeschlechtlichen geht?
Kennt sich jemand von euch aus?

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hallo,

also wenn die Ärztin es dir erzählt hat, das bedeutet, dass sie entweder damit Erfahrung hat oder davon nur gehört hat. Kannst du sie denn noch mal genauer fragen? Ich habe immer überall gelesen: man müsste verheiratet sein. Was du auch machen könnetst mehre KK anrufen und nachfragen ( es ist aber viel Zeitaufwand). Oder am besten das Gesetz zur kB analisieren.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 27a Künstliche Befruchtung
(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn

1. diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,
2. nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist,
3. die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,
4. ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und
5. sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über eine solche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist.

(2) Absatz 1 gilt auch für Inseminationen, die nach Stimulationsverfahren durchgeführt werden und bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht. Bei anderen Inseminationen ist Absatz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz und Nr. 5 nicht anzuwenden.
(3) Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.
(4) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92 die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen nach Absatz 1.
Fußnote
§ 27a Abs. 1 Nr. 3: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 28.2.2007 I 350 - 1 BvL 5/03 -

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Hallo,

du hast recht. Eingetragene Partnerschaft gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare.

LG

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Ich glaube die Ärztin hat da was verwechselt. Es ist durchaus möglich schon vor der Ehe zu starten. (Wir haben das gemacht.) Aber dann bezahlt keine gesetzliche KK was dazu und der potentielle Vater muss quasi vorab eine Art Vaterschaftsanerkennung auf dem Amt abgeben.

Vielleicht hat sie das gemeint. :-)

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Danke für die antworten. Vielleicht hat sie wirklich gemeint dass man vor der Ehe starten kann ...
Heute ist nochmal Visite, werde das auf meinen fragenkatalog geben ;)
Danke euch!

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Hallo,

Wir waren damals auch nicht verheiratet u haben uns in den Niederlanden behandeln lassen.

Allerdings als private Zahler...

Lg

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Huhu,

ich habe keine der anderen Antworten gelesen. Erstmal will ich dir mein ganzes Mitgefühl ausdrücken, da ich in diesem Jahr das selbe erlebt habe. Im März nach erneuter Eileiterschwangerschaft wurde der Eileiter entfernt und gesagt, dass der andere unbrauchbar ( ELSS letztes Jahr Februar, dring gelassen ) ist.

Wir haben jetzt im August die Ehe geschlossen. Ohne groß TamTam, nur mit unseren Eltern. Wir wollten das so, da wir nicht die Partymäuse sind und ich große Partys hasse, wenn ich sie organisieren soll #verliebt Es war sehr romantisch.

Also, wir haben Dienstag beantragt und Freitag geheiratet. Unsere Eltern wurden Donnerstag informiert :) Die wussten, dass es irgendwann so kommt und haben sich riesig gefreut.

Und nicht falsch verstehen, wir haben viele Freunde und hätten auch locker das Geld für eine Hochzeit gehabt, wir hatten nur keinen Bock darauf ;-)

Also nur Mut, wenn ihr euch liebt und euch traut, kann man für ca. 60 € ( Wenn man keine Ringe oder ein Stammbuch will ) heiraten.

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Achso, jetzt noch einmal ein Nachtrag.

Also als Paar kann man sich immer künstlich befruchten lassen ( geht ja auch als Frau mit Samenspender allein ), dafür muss man dann aber die Kosten komplett allein tragen. Nur wenn man verheiratet ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise für eine künstliche Befruchtung. Dafür ist die Ehe eine Voraussetzung ebenso wie für eine Adoption.

Ich hoffe du findest die Kraft gut aus der Situation rauszugehen. Wenn du reden magst, kannst du mir gern persönlich schreiben.

LG C.