Fotografen abgesagt - Klage am Hals

Hallo An Alle!

Wir haben ein rieeeeeesen Problem und inzwischen schon eine Klage am Hals :-(

Also: Mein Zukünftiger und ich heiraten am 7.8. und sind seit Dezember auf der Suche nach einem guten Fotografen gewesen, haben uns einige angesehen und uns dann Anfang Dezember mit einem Fotografen getroffen, der uns sehr sympathisch war und eigentlich alles passte. Sein Honorar war € 1.400,-. Wir sagten aber noch zu ihm, wir habe uns persönlich in einem Café getroffen, dass wir uns noch umsehen möchten und er meinte, es ist kein Problem, er reserviert uns den Hochzeitstermin unverbindlich und wir könnten ihm bis 1 Monat vorher Bescheid geben. Super - perfekt. Ein paar Wochen später sagten wir ihm fix zu.

Im März ist dann mein Papa gekommen und meint, er hat einen Arbeitskollegen der für uns das ganze für nicht mal € 500,- macht, der ebenfalls Hobbyfotograf ist und wir waren von seinen Bildern sofort begeistert. Noch am selben Tag, dann am 1.4. sagten wir dem andren Fotografen ab, er hatte ja noch über 4 Monate Zeit und kurze Zeit später haben wir von dessen Anwalt einen BRief bekommen, dass er uns verklagt weil so einfach das nicht geht. Wir haben fix zugesagt und können nicht mehr absagen....

Sind total am Ende und verzweifelt. Haben uns jetzt einen Anwalt nehmen müssen (Kosten #zitter) und ein Gerichtsverfahren kommt auch auf uns zu.
Dass er zu uns mündlich gesagt hat, wir könnten ihm bis 1 Monat vor der Hochzeit bescheid geben streitet er natürlich ab und wir denken uns sowas ja nicht aus!

Wenn wir gewusst hätten, dass wir nicht mehr absagen können, bzw. dass er jetzt das GANZE honorar als entschädigung verlangt, dann hätten wir niemals abgesagt.

Was sollen wir jetzt tun? Hat jemand erfahrung damit gemacht? Bzw. darf er das überhaupt? Kennt jemand einen Anwalt/Richter in seinem Bekanntenkreis?

Danke und Liebe Grüße

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hallo!

sehr sehr ärgerlich das ganze!

aber, habt ihr was unterschrieben?

habt ihr schon mit einem anwalt geredet?

ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr das volle honorar zahlen müsst. vielleicht einen teil davon, da ja wirklich noch viel zeit bis dahin ist!
es kann ja seine masche sein, dass er so sein geld verdient!

lg sonja

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Hallo Sonja!

Ja, total ärgerlich und kurz vor der Hochzeit sowie Kraft da reinstecken :-(

wir haben nicht direkt unterschrieben, nur eben per mail zugesagt, aber auch dann wieder abgesagt per mail.

unser anwalt meint, es steht 50:50, andre sagen wir haben gute chancen, andre sagen, wir sind total im unrecht.

sind echt am ende :-((

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Im Grunde steht Aussage gegen Aussage.
Das Verfahren wird wohl fallen gelassen.

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Das mit dem "ich habe nichts unterschrieben" ist so eine Sache. Wenn du was im Internet bestellt hast, hast du ja auch nicht unterschrieben. Wo stehen denn die Konditionen des Vertrages? Es muß ja irgendwo festgelegt sein, Unter welchen Umständen man wie und wann vom Vertrag zurücktreten kann.
Da ihr ja 4 Monate vorher Bescheid gegeben habt, kann der Fotograf nicht sagen, daß er für diesen Tag keinen Auftrag mehr bekommen hätte können.
Ich wünsche Euch viel Glück

Liebe Grüße

Majleen

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Hallo Majleen!

Es gibt keinen Vertrag, wir haben nur schriftlich per mail zugesagt für den 7.8. und dann halt wieder abgesagt. aber vertrag gibt es keinen und wegen storno ist auch nix vereinbart worden, dass das nicht geht oder eben wir was zahlen müssen. im gegenteil, er hat ja gesagt bis 1 monat vorher können wir uns entscheiden und das streitet dieser a+++ natürlich ab :-(

sind wirlkich am verzweifeln, so viel geld :-( bitte niiiicht...

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Hallo Kerstin,

letztendlich seid ihr selbst Schuld. Warum habt ihr schon so fruehzeitig zugesagt, wenn er euch angeboten hat, das er den Termin unverbindlich bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin reserviert?
Und das ist genau die Sache. Er sagte, dass ihr bis 1 Monat vorher ZUsagen koennt. Ihr habt nun aber schon vorher zugesagt. Er hat euch sicherlich nicht angeboten bis 1 Monat vorher eine verbindliche Zusage wieder abzusagen.

LG

Biene

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hallo,

also ich würde es ganz einfach darauf ankommen lassen, denn ich glaube es wird nicht zu einer klage kommen, denn wenn jemand 1400,00 € am tag der hochzeit haben will, ist das schon mal sehr verdächtig. denn ein seriöser fotograph will sein geld nicht am tag der hochzeit, sonder per überweisung wenn die bilder fertig sind.

dazu hast du bei jedem vertrag ein rücktrittsrecht und da ihr noch über vier monate zeit habt gilt dieses auch (lt. rücktrittgesetzt ohne vertrag sind es immernoch 3 monate). und da es eh keinen richtigen vertrag gibt, was auf jedenfall bei einem betrag von über 1000,00 € geben muss (der steuer wegen, fürs finanzamt) ist diese mündliche absprache nichts wert (auch per email)

der fotogroph brauch bei einem betrag vom 1400,00 € einen schriftlichen vertrag mit beidseitiger einverständis. denn wie ich hier mit der kugel eis gelesen habe, es handelt sich hier nicht um eine kugel eis für 0,80 € sondern um einen zu versteuernden betrag der beim finanzamt nachgewiesen werden muss.


ich würde dem kerl einen stinkefinger zeigen und den anderen nehmen und dieses mal dann mit vertrag.

gruß schinoba

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Hallooo #winke

Wow, danke für deinen aufbauenden Eintrag :-)

Woher weißt du das alles so genau, bist du selbst FOtografin?

Die Worte tun wirklich gut, hoffentlich stimmt es auch... mal sehen...

Noch haben wir nix gehört vom Gericht, wann wir erscheinen müssen oder ob der Fotograf wirklich die Klage zurückzieht. Mal sehen :-(

Liebe Grüße!

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Der Vertrag selber hat doch mit dem Finanzamt nichts zu tun.
Dafür gibt es die Rechnung.

Und nein: Du hast kein Rücktrittsrecht. Das ist ein hartnäckiger Mythos.

Wo hast du denn das her, dass es einen schriftlichen Vertrag bei einem Betrag über 1000,00 Euro geben muss?#kratz

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ich wurde gebeten, das hier hier auch zu linken..

ähnliches problem;:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2678886&pid=16973300&bid=28

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Danke. ;-)

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Hallo,

rechtlich habt ihr einen Vertrag geschlossen - vorausgesetzt der Fall, dass der Fotograf den Eingang eurer Zusage-Mail und den Auftrag schriftlich bestätigt hat (einfache Mail reicht). Hat er NICHT geantwortet, ist rechtlich gesehen auch kein Vertrag zustande gekommen, sondern nur eine einseitige Willenserklärung, die formell nicht angenommen wurde.

Trotzdem würde ich es an eurer Stelle darauf ankommen lassen, denn:

1. Habt ihr dem Fotografen sehr frühzeitig abgesagt, und

2. Ist von seiner Seite aus noch keinerlei Leistung geflossen oder auch nur Vorarbeiten geleistet worden. Ein "Schaden" im eigentlichen Sinne ist ihm also nicht entstanden - wie etwa jemandem, der im Auftrag etwas herstellt, die Arbeiten schon angefangen hat und dann auf dem halbfertigen Stück sitzen bleibt.


"Anwalt einen BRief bekommen, dass er uns verklagt weil so einfach das nicht geht. Wir haben fix zugesagt und können nicht mehr absagen...."

Wenn der Anwalt das wirklich SO formuliert hat, dann hat er sowieso schon verloren. Oder will er z.B. Leute zwingen zu heiraten, die sich vielleicht zwischenzeitlich getrennt haben oder wo einer krank wird? Natürlich kann man solche Sachen auch absagen.


Ich denke das Höchste, was auf euch zukommen kann, wird eine Art Stornogebühr sein. Da ihr aber 4 Monate vorher abgesagt habt, wird die vermutlich nicht sehr hoch sein.

Viel Erfolg

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Er hat doch erklärt, dass er den Termin freihält und die TE haben bestätigt.
Also die sie Willenserklärung von beiden Seiten da.

Ob ein Schaden entstanden ist, können wir hier doch gar nicht beurteilen.
Vielleicht hat er anderen Paaren schon abgesagt.

"Wenn der Anwalt das wirklich SO formuliert hat, dann hat er sowieso schon verloren. Oder will er z.B. Leute zwingen zu heiraten, die sich vielleicht zwischenzeitlich getrennt haben oder wo einer krank wird? Natürlich kann man solche Sachen auch absagen. "

-> Das ist aber doch nicht das Problem des Fotografen oder von sonst jemandem. Darf der Fotograf kein Einkommen haben, weil das Brautpaar sich in die Wolle gekriegt hat?

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Ich sage ja, dass sie evtl mit Stornogebühren rechnen muss. Diese dürften aber gering sein, da sie ja 4 Monate vorher absagte.

Hier sind mal 2 Bsp. von Fotografen... und wie sie das mit dem Storno in ihren AGBs stehen haben. Auch ein Richter wird sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung an "marktübliche Stornogebühren" halten.

1.
http://www.andreas-grieger.de/agb.htm
"Storno binnen 2 Wochen vor dem Termin: 50 %,
der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %"

Binnen(!) 2 Wochen vorher Storno = 50%. Wieviel % bleiben denn da noch übrig bei einem Storno 4 Monate vorher?


2.
http://www.mvboesenreutin.de/tr-fotodesign/agb.html
und
http://www.fotoundform.de/agb.html
"storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird wie folgt berechnet:
Storno länger als sechs Wochen vor dem Termin: 10%
Storno sechs (36 Tage) bis vier Wochen (28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35%
Weniger als 28 Tage: 60% der vereinbarten Geldsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde."

In diesem Fall müsste die TE mit max. 140€ Stornogebühr rechnen.

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sorry wegen meiner falschen ausage von gestern,

habe mich gestern nachmittag mal mit meiner freundin zum kaffee getroffen (sie ist anwältin) der habe ich mal deinen fall geschildert und sie meinte auch du sollst einfach mal abwarten was passiert (denn seriös findet sie persönlich dass alles auch nicht) aber du solltest dir trotzdem von dem fotographen die agbs geben lassen falls dort irgendwelche klauseln drin sein sollten. denn einen verlust kann er mit deiner absage nicht bekunden, da du rechtzeitig bescheid gegeben hast. ein vertrag ist auf jeden fall zustande gekommen.

aso und sie meinte noch du sollst dich unverbindlich von einem anwalt der arbeitsrecht hat beraten lassen und deinen fall schildern, denn sie meint aus dem vertrag kommst du locker (der langen zeit wegen)wieder mit seiner hilfe raus...

hoffe trotzdem du bekommst das problem gelöst...

gruß schinoba

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Tja, auf mich hört ja keiner. :-p ;-)

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also ich bin fotografin und auch selbständig.

wenn du mir abgesagt hättest wäre es traurig, aber nicht zu ändern.
du hast ja frühgenug bescheid gegeben.

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...ich bin auch als Hochzeitsfotografin unterewegs - und ehrlich gesagt, sind 4 Monate in der Branche schon kurzfristig.
Für die Saison 2011 sind bei mir schon viele Samstag gebucht - und das ist teilweise noch über ein Jahr hin!
Wenn ein Paar aus gesundheitlichen Gründen absagt, ist das kein Thema, ansonsten werden bei mir auch Gebühren fällig - war aber bis dato zum Glück noch nie der Fall!

LG
Nicole

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Also ich kann ja verstehen das du den günstigern Fotograf nimmst, aber mal ehrlich: Du hast ja anfangs noch gesagt ihr überlegt es euch und sagst ihm dann fix zu. Dann haste ihm fix zugesagt und beschwerst dich das er nun gewissermaßen auf sein Geld besteht. Das versteh ich aber von seiner SEite aus. Vielleicht findet ihr noch eine Lösung im Guten.
Ela