Kann Standesamt meine Hochzeit absagen?

Standesamt hat bemängelt das dokumente nicht vollständig übersetzt wurden bzw nicht vollständig sind.8 tage vor dem termin wird uns gesagt, das wir die restringen dokumente einreichen sollen und ab dem 20.7.22 können wir dsnn einen termin machen bei der standesbeamtin, da sie bis dahin nicht im haus ist... der Hochzeitstermin ist aber der 16.7.22 heißt das jetzt das die Eheschließung nicht stattfindet oder hat gute frau nicht daran gedacht wann unser termin ist ??
In dem schreiben, welches wir bekommen haben wird nichts darüber erwähnt..
Im folgendem schicke ich das komplette schreiben.:

ich habe Ihre Unterlagen vom OLG Dresden zur Korrektur bzw. zur Vervollständigung zurückerhalten.

Zum einen wird bemängelt, dass die Unterschrift von Herrn ... editiert vom Urbia-Team ... auf den Antragsformularen erheblich von der Unterschrift im Personalausweis abweicht. Damit sei die Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Die Unterschrift muss daher nachgeholt werden.

Des Weiteren wurde angemerkt, dass die Übersetzung der Geburtsurkunde nicht vollständig sei, da nur die Geburtsurkunde und nicht die Apsotille selbst übersetzt worden ist. Zwar wurde eine einzelne Übersetzung der Apostille eingereicht. Die übrigen Seiten können jedoch indes nicht nachvollzogen werden. Es wird daher um Einreichung einer vollständigen Übersetzung (aller Seiten) gebeten. Da ich vom 08.07.2022 bis zum 19.07.2022 nicht im Amt sein werde, sende ich Ihnen das Dokument heute per Einschreiben zu (an Frau Vasquez Paredes), damit Sie dieses neu Übersetzen lassen können.

Das OLG Dresden verlangt von venezolanischen Staatsangehörigen als Familienstandsnachweis eine "Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung, in Form einer eidesstattlichen Erklärung zum Familienstand von mindestens zwei volljährigen Bekannten, die den Antragsteller seit dessen Ehemündigkeit kennen vor der zuständigen Konsularvertretung oder vor einem venezolanischen Notar". Aus den eingereichten Dokumenten ist leider nicht ersichtlich, ob die Zeugen Frau Vasquez Paredes seit der Ehemündigkeit kennen. Daher wird um die Einreichung einer neuen eidesstattlichen Erklärung gebeten, aus welcher ausdrücklich hervorgeht, seit wann konkret sie sich kennen (die Angabe "seit langem" genügt nicht), da das OLG Dresden das bisher vorgelegte Dokument nicht als Familienstandsnachweis akzeptiert.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bei mir, sobald Ihnen die neue Erklärung sowie die neue Übersetzung vorliegen. Anschließend können wir einen Termin vereinbaren, zu welchem Sie mir die Dokumente vorbeibringen und die besagte Unterschrift noch leisten können.

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Wegen dem Termin rufst du noch einmal beim Standesamt an.

Aber in der Tat: die Voraussetzungen für eine Eheschließung habt ihr noch nicht erfüllt, also auch keine Trauung bis dahin.

Ihr wusstet doch sicher, dass alles übersetzt sein muss.

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Der Termin fällt flach, ja, schon allein deswegen, weil ihr die Dokumente sehr wahrscheinlich nicht bis zu dem Datum eingereicht und geprüft haben werdet.

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Nicht das Standesamt bemängelt, dass Dokumente nicht vollständig übersetzt sind, sondern das übergeordnete OLG (Oberlandesgericht), was bei Eheschließung mit Auslandsbezug die Prüfung der Ehefähigkeit prüft. Erst wenn das OLG alle geforderten Unterlagen vorliegen hat - und aus dem Schreiben geht ja klar hervor, dass noch einige fehlt und diese Unterlagen geprüft hat, kann das Standesamt mit Euch einen Termin vereinbaren.

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...mit Auslandsbezug die Ehefähigkeit prüft....sollte das heißen.

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Natürlich kann das Standesamt das machen. Nur wer "ehefähig" ist darf auch heiraten, ihr habt hier die Nachweispflicht.

Ich würde anrufen wegen dem Termin, ihr scheint das jedoch alles sehr knapp geplant zu haben wenn das jetzt erst raus kommt.

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Natürlich kann das Amt den Termin absagen, wenn die Unterlagen fehlerhaft sind, wird nicht getraut:

Die gute Frau interessiert euer Termin doch nicht, wenn ihr die UNterlagen nicht vollständig habt.
Und Trauungen mit Nichteuropäern sind immer schwierig, es muss versichert sein, dass im Ursprungsland nicht schon eine Ehe besteht

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Das kann auch mit Europäern schwierig sein. Kenne einen Fall aus dem Baltikum, wo es sich seit Monaten zieht, da weder Deutschland noch das Heimatland die geforderten Papiere ausstellt. Und das bei einem anderen EU-Land.

An die TE:
Mich wundert es, dass ihr überhaupt einen bekommen habt bevor die Dokumente vollständig waren, ich kenne es so, dass erst die Ehefähigkeit bescheinigt wird und dann ein Termin vereinbart werden kann.

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Ja, der Termin dürfte dahin sein, es sei denn, ihr könnt die Dokumente so wahnsinnig schnell beschaffen, dass sich ein/e andere/r Mitarbeiter/in der Sache annimmt. Aber im Sommer...utopisch, denke ich. Da heiraten sehr viele Leute und die Mitarbeiter/innen sind der Reihe nach im Urlaub, Personal also knapp. Und sag lieber nicht "die gute Frau", wenn du dort mit Leuten sprichst :-D Wer so schluderig mit den Dokumenten ist, sollte jetzt lieber bisschen im Staub kriechen, wenn er noch Hoffnung haben will, dass der 16. klappt ;-)