( Unverheiratet ) Nachname des Kindes ?

Hallo ihr lieben,
Wir sind unverheiratet, ich möchte das er erstmal meinen Nachnamen bekommt ( Mutter ).
Die Frage die ich mir jetzt stelle ist,
Falls wir später irgendwann doch mal heiraten sollten, wäre es ein Problem dass unser Sohn dann sein Name bekommt ?

Ich habe irgendeine alte Erinnerung im Kopf, dass damals bekannte extra vor Geburt geheiratet haben, weil es sonst Probleme geben würde ?
Bekomm es aber nicht mehr ganz zusammen 🤣

Weiß jemand etwas ?
Liebe Grüße und danke schonmal

1

Hallo,

zum aktuellen Namensrecht würde Folgendes gelten:

Wenn ihr später heiratet und der Name deines Partners Ehename wird, kriegt dein Kind den auch automatisch, wenn es dann noch unter 5 ist. Wenn es dann schon älter wäre, müsste das Kind zustimmen, um auch den Ehenamen zu erhalten; an sich ginge es aber.

Wenn ihr heiratet und ihr den Namen deines Partners NICHT zum Ehenamen bestimmt/gar keinen Ehenamen bestimmt, bleibt alles so wie es ist, wenn ihr schon vorher gemeinsam sorgeberechtigt wart. Ihr könntet den Namen des Kindes also danach nicht zum Namen deines Partners ändern.
Wenn ihr aber erst mit der Hochzeit beide das Sorgerecht erhaltet, könntet ihr den Namen nochmal neu bestimmen.


LG

4

Stimmt so nicht ganz. Mein Mannund ich haben geheiratet da waren die beiden Großen 7 und 11Jahre. Die Große wollte nicht mit "Mama und Papa müssen sich dann küssen" und Ihre Schwester sagte dann wenn Sie nicht geht möchte ich auch nicht mit. Die Standesbeamtin sagte beim erst Gespräch auch Sie müssen zustimmen. Ich habe dann nochmal angerufen und erklärt das Sie nicht mitkommen möchten aber mit der Namensänderung einverstanden sind und die Standesbeamtin meinte Sie ändern den Namen trotzdem.

5

Ich verstehe nicht ganz, welchen Punkt du meinst. Also wer hat wessen Namen gehabt und zu welchem wurde er geändert?
Und was hat es damit zu tun, dass die Kinder bei der Hochzeit dabei waren oder nicht? Das tut erstmal nichts zur Sache.

2

Als meine Eltern geheiratet haben hatte ich den Namen meiner Mutter. Mein Vater (nicht Erzeuger) hat mir dann seinen Nachnamen geschenkt (Namensschenkung). Ich weiss nur grad nicht wie alt ich da war. Den Namen ablegen danach ist allerdings nur durch eine Heirat möglich.

3

Achtung, das ist dann wohl eine Einbenennung gewesen, § 1618 BGB. Die geht aber nur in Stieffamilien, also wenn dein Vater nicht rechtlich dein Vater war. In dem Fall der Fragestellerin nehme ich an, dass es nicht um so etwas geht. Oder etwa doch, Fragestellerin?

6

Meine Schwester hatte es ähnlich. Beide Kinder trugen bis zur Hochzeit ihren Namen. Die große war damals 9 bei der Hochzeit und durfte dann selbst unterschreiben das sie den Namen vom Papa nach der Hochzeit tragen möchte. Die kleine, damals 4, hat "einfach" so den Ehenamen bekommen.


Bei unsrer Hochzeit war es auch so das unser Kind, da 1 1/2, den ehenamen bekommen hat.

Alles ohne Probleme.
Bei beiden Fällen war gemeinsames sorgerecht vorhanden.