Beerdigungskosten

Hallo,
muss/sollte wie auch immer, der Vater einer Verstorbenen, sich an den Kosten der Beerdigung beteiligen? Die Kinder der Verstorbenen tragen ja eigentlich die Kosten und müssen die Bestattung finanzieren. Was diese auch machen,
aber ist es nicht anständig als Vater und Schwester der Verstorbenen etwas bei zusteuern?
Es war immerhin sein Kind was vor ihm gehen musste.

LG steffsche

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Diejenigen die erben, zahlen das Begräbnis aus dem Nachlass wenn genügend Geld vorhanden ist.

Wenn die Verstorbene pleite war und die Kinder auch finanziell schlecht darstellen, könnte man natürlich aushelfen.

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Also rein rechtlich heißt es: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Aber rein emotional würde ich mich auch als Nicht-Erbe beteiligen, wenn ich es finanziell kann.

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Moralisch: sicherlich ja.
Rechtlich: nein, da sind die Kinder verantwortlich.

Wenn der Vater sich nicht beteiligen will, kann man da leider nicht viel machen.
Vlt. mal das Gespräch mit allen Beteiligten suchen und einfach fragen, ob Vater und Schwester sich an den Kosten beteiligen möchten.

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Die Beerdigung wird aus dem Nachlass gezahlt. Da dieser an die Erben geht, zahlen sie.

Wenn es keinen Nachlass gibt, dann muss eine individuelle Lösung gefunden werden.

Müssen nein. Sollen? - kommt für mich stark auf die Umstände und das Verhältnis an.
Wenn es einen Nachlass gibt, warum? Wenn nicht - reden.

Mein Beileid…

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Kommt drauf an...
U.a. Alter der Kinder/des Vaters, finanzielle Lage, Familiendynamik (wenn z.B. seit 20a kein Kontakt mehr besteht, würde ich da nix erwarten), Verteilung des Erbes...
Bestenfalls haben die Verstorbenen selbst vorgesorgt und rechtzeitig was für die eigene Beerdigung zurückgelegt. Das scheint hier nicht vorzuliegen.

Grundsätzlich würde ich schon davon ausgehen, dass der Vater was beisteuert. Aber es gibt eben auch einige Szenarien, in denen ich mir vorstellen kann, dass nichts gegeben wird.

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Es wurden ja schon genug Antworten gegeben.
Moralisch ja, rechtlich nein.
In dem Fall gibt es wohl keinen Ehegatten der Verstorbenen?
Eigentlich wäre dieser "in der Pflicht" und erst dann die Kinder.