Erbe ausschlagen aus emotionalen Gründen

Hallo 👋

Da ich keinerlei Kontakt mehr zu meinem Vater habe und ich da auch keine Chance mehr sehe, dass sich das noch ändert, mache ich mir im Moment Gedanken wie es weiter geht.
Es ist für mich sehr verletzend, dass kein Kontakt besteht obwohl er nur eine Straße weiter wohnt und ich möchte das Thema für mich gerne abschließen.
Er lebt also noch.
Ich habe jetzt für mich überlegt das Erbe ausschlagen weil ich kein Interesse an der Beerdigung habe, noch an seinem Hausstand. Mein Vater hat neu geheiratet und ich habe noch einen Bruder. Es gibt auch nicht groß etwas zu erben soweit ich weiß. Ich möchte einfach mit dem ganzen nichts zu tun haben. Er hat sein Leben und ich meins.
Nun ist es aber ja so dass ich ein Kind habe. Das Kind rückt dann ja in der Erbfolge nach.
Auch mein Kind kennt den Opa kaum. Er war auch als noch Kontakt war immer schwierig und unzuverlässig.

Würdet ihr da das Erbe für das Kind auch ausschlagen? Muss ich mich dann sonst trotzdem mit der Beerdigung auseinander setzen weil ich halt eben der Vormund bin!? Es wird ja vorraussichtlich nichts zu erben geben(auch keine Schulden). Also macht es doch eigentlich keinen Sinn das für meinen Sohn anzunehmen...

Liebe Grüße

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Hallo!

Noch lebt dein Vater ja. Wenn es war zu erben gibt, wirst du angeschrieben und kannst dann erst das Erbe ablehnen. Ob du das auch für dein Kind tun möchtest, ist eine andere Frage.
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem, bin aber fest entschlossen, dass wir alle das Erbe ausschlagen werden. Da meine Kinder aber gerade volljährig geworden sind, können sie das gut mitentscheiden.

Als Tochter bleibst du dennoch (theoretisch) bestattungspflichtig. Das ist unabhängig vom Erbe. Da dein Vater aber erneut geheiratet und offenbar weitere Kinder hat, schätze ich, dass du dich vor Ansprüchen in diese Richtung eher weniger fürchten musst.

LG

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Danke für deine Antwort.
Wann gibt es denn nichts zu erben? Also ich meine selbst wenn Schulden da sind, werden ja erben gesucht und angeschrieben.

Ja bisher wollte ich das auch nicht ausschlagen weil ich Angst hatte dann trotzdem die Beerdigung zahlen zu müssen. Habe jetzt aber gelesen, dass die Erben(wenn es welche gibt) die Beerdigung zahlen müssen. Das wäre ich dann ja nicht mehr.

Aber ja mir geht es eben gerade um die Frage ob man das machen kann. Mir wurde nämlich schon vorgeworfen dass ich eben mein Kind da mit reinziehen würde. Schließlich möchte die Familie ja nur mit mir nichts zu tun haben.
Mein Kind kennt die Leute gar nicht weil er zu dem Zeitpunkt noch sehr klein war.

Also darf man das für sein Kind ausschlagen?

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Mir "die Erben" Sind im Falle der Bestattungspflicht die Nachkommen gemeint. Ob du das Erbe ausschlägst oder nicht, interessiert dafür nicht.
Wurde ja oben schon gesagt.
Wir haben das selbst erlebt, mussten für die Beerdigung des Vaters meines Mannes aufkommen, den mein Mann selbst seit dreißig Jahren nicht gesehen hatte.

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Ich habe das Erbe für meinen Bruder ausgeschlagen. Er ist jahrzehntelang unauffindbar obdachlos und schwerst drogenabhängig in einem Krankenhaus gestorben. Da es sehr wahrscheinlich ist, dass er durch seinen Lebenswandel eher kein Vermögen sondern wohl Schulden erwirtschaftet hat, haben wir alle inkl Eltern das Erbe ausgeschlagen. Dazu Auskunft vom Notar: sobald Post vom Nachlassgericht kommt. Vorsorglich geht das wohl nicht. Natürlich hätte es uns (insb meine Mutter) sehr interessiert wo und wie er zuletzt gelebt hat, ob er Kinder gezeugt hat, was ihn ins Krankenhaus und zu Tode gebracht hat, aber das sind offene Fragen, die wir dadurch nicht mehr klären können. Der Notar hat das Schreiben für mich, meinen Mann und unsere beiden Kinder aufgesetzt. Also nur die direkte Kernfamilie. Keiner ist für irgendetwas aufgekommen, Krankenhaus- oder Bestattungskosten.

Bearbeitet von schneemannmama
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Beerdigung wird vermutlich zuerst die Frau in die Pflicht genommen und diese kann sich dann anteilig von euch holen muss. Von daher ist die Chance gering dass etwas kommt.
Zuerst muss der Verstorbene für seine Beerdigung aufkommen. Derjenige der die Beerdigung organisiert sendet die Rechnung a die Bank. Ist kein Geld vorhanden muss der Erbe es zahlen.

Ausschlagen vorab geht nicht.