Rente bei Tod?

Hallo zusammen,

Unerwartet ist gestern unsere Mutter verstorben.
Dies stellt uns leider auch neben dem emotionalen auch vor finanzielle Probleme.

Die Vermieterin meinte jetzt das wir als Kinder und einzige Erben noch 3 Monate weiter Rente bekommen.

Ich kenne das so das meine Mutter das damals bei meinem Vater bekam (übergangsgeld) aber wir?

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir dazu was sagen?

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Herzliches Beileid!

Die Rente wird nicht weitergezahlt. Ggf. erhaltet ihr Waisenrente.

Es besteht ein Sonderkündigungsrecht. Ihr könnt die Wohnung mit dem Tod kündigen. Es gibt da eine Frist (Miete 580 BGB 1 Monat nach Tod, andere Verträge ist die Frist auch kürzer.).
Die Wohnung sollte dann zeitnah übergeben werden.

Zum Übergangsgeld kann ich nichts sagen.

Schaut ihre Konten durch - welche Verträge hat sie?

Viel, viel Kraft.

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Waisenrente gibt es nur bis Ende der Ausbildung. Rentenzahlung ented mir dem Tod, für April gibt es keine Rente mehr.

Die Kinder(Erben) müssen die Miete erstmal weiterzahlen, das Mietverhältnis ordentlich kündigen und die Wohnung räumen.
Auch für die Beerdigung müssen sie aufkommen.

Schaur, welche Verträge sie wo hatte. Künftigen diese. Am besten mit Kopie der Sterbeurkunde.

Bearbeitet von Sabbaton
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Es gibt ein Sonderkündigungsrecht im Falle des Todes! Diese muss zeitnah erfolgen am am besten mit Sterbeurkunde belegen.

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