Beschäftigungsverbot - befristeter Vertrag läuft im Mutterschutz aus

Hallo,

ich hab mal ein paar Fragen.
Ich habe Anfang Dezember vom AG ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 02.06.2011. Der Entbindungstermin ist der 25.06.2011.

Wie ist das denn mit dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld? Steht mir doch dann auch zu oder?
Was passiert wenn mein Vertrag ausläuft?
Muss ich mich arbeitssuchend melden? Aber ich such ja dann keine Arbeit. Ich will mindestens ein Jahr zuhause bleiben.
Über wen bin ich denn dann versichert? Arbeitgeber hab ich ja dann keinen mehr.

Oh Gott ich blick da nicht durch. #zitter
Kennt sich hier jemand aus oder hat jemand ein Rat an welche Stellen ich mich wenden kann.

Danke

LG

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Ist bei mir genauso!

Also... Elterngeld erhältst du ganz normal, MuSchaGeld erstmal von deinem AG und die 13€ von der KK und wenn der Vertrag ausgelaufen ist bekommst du MuSchaGeld in Höhe vom Krankengeld von der KK.

Arbeitslos musst du Dich nicht melden. Ich würde 2 Jahre Elternzeit beantragen, dann bist du auf jeden Fall weiterhin 2 Jahre ganz normal bei deiner KK versichert. Danach musst du dich entweder Familienversichern oder wieder arbeiten gehn.

Ist alles eigentlich halb so wild und wenn du doch noch fragen hast einfach deine KK anrufen!



Kerstin mit #stern Madita & #stern Leo + #stern 12.SSW + Ida 39.SSW #verliebt

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man ist aber nur 2 jahre kkversichert wenn man sich das elterngeld splitten und auf 2 jahre auszahlen lässt.....
sollte dein kind nach einem jahr noch nicht in eine stattlich geförderte einrichtung gehen dnn kannst du ab da für ein paar monate auch noch das landeserziehungsgeld im anschluss ans elterngeld beantragen und wärs darüber kk versichert.

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stimmt das hab ich ganz vergessen! #pro

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Hey,

bei einer Freundin von mir ist es ähnlich. Sie musste auf dem Arbeitsamt vorstellig werden und dort Erziehungszeit einreichen, so dass die nicht versuchen sie zu vermitteln oder sie später sperren.

Mit dem Elterngeld ist es doch kein Problem wenn Du 12 Monate vor Mutterschutz Einkommen nachweisen kannst und Mutterschaftsgeld steht Dir von der KK (13 Euro pro Tag) so oder so zu und so lange Du noch einen Vertrag hast wird der AG zum vollen netto ausgleichen und dann beziehst Du automatisch Elterngeld.

Dieses wird ja bei den Müttern, die noch einen gültigen Vertrag haben auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, deshalb bekommen die eigentlich nur 10 Monate.

Ich hoffe das hilft ein wenig...

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nunja, dein arbeitsvertrag wird wohl einfach auslaufen, es sei denn dein AG schenkt dir ne verlängerung...

also bist du ab dem 02.06. arbeitslos.

das bedeutet, dass du dich auf dem arbeitsamt melden musst (laut SGB II bist du als mutter zu mehr als 3 Std. arbeit am tag fähig, da damit aber die erziehung deines babys gefärdet ist, werden sie dich nicht zwingen können)

du bekommst also ALG 1 für die dir zustehende zeit und dann hast du entweder nen neuen job oder du bekommst harz 4

bei wem du versichert bist, hängt davon ab... verheiratet bei deinem mann in der familienversicherung sonst beitragspflichtig in der GKV (arbeitsamt trägt die beitragskosten) je nach versicherungsart bekommst du mutterschaftsgeld, da rufst du am besten bei deiner versicherung an und fragst direkt danach.

elterngeld steht dir so oder so zu, das bekommen alle, nur ab diesem jahr wird es auf harz 4 angerechnet als einkommen, das passiert dir ja nicht, weil du ja in dem jahr mit elterngeld noch ALG 1 bist.


kurz zusammengefasst:
bei der krankenversicherung fragen, ob du mutterschaftsged bekomst
beim Arbeitsamt melden und ALG 1 antrag stellen

viel erfolg!

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Also mein Vertrag ist zum 31.12.2010 abgelaufen.
Geburt Anfang Mai.
Ich bekomm bis zum Mutterschutz Geld vom Arbeitsamt, somit bin ich über das Arbeitsamt Krankenversichert.
Dann gibt 6 wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Und dann Elterngeld, und bei diesem ist man auch Krankenversichert.
Und nach dem Elterngeld,
entweder wieder arbeiten.
oder Selber versichern
oder über den Partner versichern, wenn man verheiratet ist
Oder wieder Arbeitslosengeld beantragen, wenn man noch Anspruch hat