BV ja/nein & ab wann?

Hallo ihr lieben.

Ich bin frisch schwanger und jetzt ist mir der Gedanke gekommen, ob für mich ein BV on frage kommt. Und ab wann dieses dann zahlen würde.

Ich arbeite in einem Getränkefachhandel.
Wenn ich an det Kasse bin, stehe ich die ganze Zeit, da es keine Sitz Möglichkeiten gibt. Zumal wir nicht nur kassieren sollen.

Bin ich im Laden, muss ich ständig die schweren Kisten durch die Gegend ziehen, heben, und tragen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir schonmal eine Antwort darauf geben?

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Eine Diskussion ist aus meiner Sicht total überflüssig, was solche Dinge angeht.
Das Muschu Gesetz regelt ganz klar, was geht und was nicht. Der AG hat eine Fürsorgepflicht und muss sich an das Gesetz halten. Ich glaube, da sind sogar kg Angaben drin, was das schwere Heben betrifft usw.
Am Ende arbeitest du im Einzelhandel. Und auch aus meiner Sicht ist eine Schwangerschaft kein Grund, dass jemand sofort nicht mehr fähig ist, in einem Getränkehandel irgendeinen sinnvollen Beitrag zu leisten.
Aber es ist auch am Ende nicht unsere und auch nicht deine Aufgabe, das zu beurteilen, ob dir ein BV erteilt werden kann oder nicht. Wenn du Zweifel am Urteil des AG hast, dann gibt es Betriebsrat, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte oder wer auch immer sich mit sowas auskennt.

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Wenn dein Arbeitgeber dir keinen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, dann muss er dich ins BV schicken.
Er kann dich also in Zukunft nur für die Kasse einsetzten und schon wäre der Arbeitsplatz konform..kommt halt drauf an, ob er das will/macht.

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Ok.
Auch wenn ich an der Kasse nur stehen würde?

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Dann würde er dir vermutlich einen Stuhl stellen.
Gefährdungsbeurteilung würde auch noch gemacht werden aber grundsätzlich sind Jobs im Einzelhandel gut mit den MuSchu-Richtlinien vereinbar, wenn man an ein paar kleinen Stellschrauben dreht.

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Huhu, mit einem Stuhl an der Kasse kannst du prima nach Mutterschutzgesetz arbeiten.

Wie ich aber hier rauslese, möchtest du eigentlich lieber bezahlt zuhause bleiben.

Dann rede mit deinem Gyn, es kann nur passieren, dass dein AG das nicht glaubt, evtl ja zurecht, und dein BV prüfen lässt.
Wird es aufgehoben, musst du dann wieder arbeiten gehen und dein Gyn Strafen zahlen.
Solltest du tatsächlich gesundheitlich so gefährdet sein durch weiterarbeiten oder halt dein Kind, steht es dir natürlich zu.

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Ich liebe meine Arbeit und zuhause bleiben wäre für mich die Hölle. Ich kenne mich mit der Thematik gar nicht aus, da ich bei Kind 1 Arbeitssuchend war durch Corona.

Mir wurde nur gesagt ,(als ich noch nicht schwager war) dass nur Kasse nicht geht. Und wir haben reine stehkassen. Wo wir laut AG auch keinen Stuhl haben dürfen. (Wie gesagt vor SS)

Ich weiß nicht, wie mein Fa das Risiko für mich und das Kind bewerten wird. Ich kann nur sagen, das ich einige Körperliche Probleme habe, die in der letzten SS schlimmer wurden.

Einen anderen Arbeitsplatz gibt es bei uns in der Filkale auch nicht, das ich versetzt werden könnte.

Für mich war es eine rein informative Frage weil ich es bei Kind 1 nicht hatte.

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Halli Hallo ☀️

Also es kommt ganz drauf an welche gesundheitliche Einschränkungen du hast. Ob du eine Risikoschwangerschaft hast und wie die Arbeit sich gestaltet. Arbeite selber nicht im Einzelhandel und kann zum Arbeitsplatz garnichts sagen. Schätz dein Arzt deine Situation als Risikobehaftet ein kann er dir ein BV für diese Art der Arbeit geben. Dann kann es sein das du Beispielsweise im Büro oder irgendwo anders aushelfen kannst. Dann darf der AG dich in ein anderen Abteil versetzen. Wenn aber du so ein hohes Risiko hast das jegliche Arbeit gefahren für das ungeborene bürgt dann kannst du ein vollständiges BV bekommen. Dafür müsste aber was gravierendes vorlegen.

Ich hab zum Beispiel immer wieder Bettruhe und deswegen ein vollständiges BV. Naja im Bett kann ich auch nicht viel machen 😅

Es kommt also ganz auf deine Situation an und was das beste fürs Kind ist ❤️

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Für einen nicht mutterschutzgerechten Arbeitsplatz darf der FA überhaupt kein BV aussprechen. Da ist komplett der AG zuständig, denn der FA kann den Arbeitsplatz überhaupt nicht beurteilen.

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Ja das stimmt ich hab ja geschrieben das ich mich im Einzelhandel nicht auskenne. Deswegen kann ich zum BV das der AG ausspricht nicht äußern.

Meine Antwort zielt darauf wenn man gesundheitliche Aspekte hat warum eine Arbeit die zwar Muttschutzgerecht ist trotzdem eine gefährdung für die Schwangerschaft ist. Dann darf der FA den BV aussprechen.

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Ob ein BV für dich in Frage kommt, hat rein dein AG zu entscheiden, nachdem er die Gefährdungsbeurteilung gemacht hat.
Dass du keine vollen Kisten schleppen darfst, versteht sich von selber. Wird aber auch jemand anderes machen können.
Leergut verräumen und kassieren dürfte dagegen ja kein Problem sein.
Bin sicher, dass dein AG alles so hinkriegt, dass du safe bist.