Unterhalt ab 18

Juhu...

Heute melde ich mich Mal im Namen meines Mannes ,der hier keinen Account hat :)

Also, seine Tochter ist jetzt bald 16 und er hat sich gefragt, wie es mit 18j weiter geht ,bzw wenn sie eine Ausbildung macht ,die vergütet wird .

Vorab,er hat immer brav und ohne hinterfragen gezahlt ,es besteht eine Beistandschaft beim Jua .

Also mal verschiedene Fälle die infrage kommen könnten :

1. Tochter wird 18j wohnt noch Zuhause kein eigenes Einkommen (da Schule oder Studium)

2. Tochter beginnt nach Klasse 10 eine Ausbildung,die vergütet wird. Wie wird der Unterhalt berechnet ? Fließt ihr " Einkommen" mit ein ?

Glaube das sind beide Möglichkeiten die infrage kommen 😅

Wer kennt sich aus ?

Ist nur Mal rein informativ

Vielen Dank

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Hey du,
Also generell müsst ihr erstmal unterscheiden zwischen "privilegiert" und "nicht privilegiert".
Schüler im Abi zb. Sind gleichrangig mit jüngeren Geschwistern. Beide können ja schlecht jobben gehen. Sie stehen im Rang 1.
Nicht privilegiert ist ein Kind im Studium oder Ausbildung. Die stehen im Rang 2. Die Gesetzgebung ist da schon ganz logisch. Die älteren Geschwister können Bafög beantragen und jobben gehen.

Generell ist es so, dass ab 18 beide Eltern Barunterhalt leisten müssen. Im Verhältnis des jeweiligen bereinigten Nettoeinkommens. Die Berechnung ist komplizierter als bei minderjährigen, nicht privilegierten.

Bei Azubis und Studenten bleiben 90 Euro ohne Anrechnung. Das jeweilige Azubi Gehalt/ Bafög/Nebenjob und das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.
Ganz oft hört man, ab 18 wird der Unterhalt geteilt. Das ist schlicht falsch und so ein Ammenmärchen.

Arbeitet die Kindesmutter? Und wenn ja, vollzeitnah und wenn dann nein warum nicht?

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Es sind 100€, die anrechnungsfrei sind.

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Stimmt mittlerweile, ich hatte alte Zahlen im Kopf.

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Im Grunde recht simpel.

"1. Tochter wird 18j wohnt noch Zuhause kein eigenes Einkommen (da Schule oder Studium)"

Zunächst sind beide Eltern bei Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtig.

Kind erhält Kindergeld und zählt als Einkommen. Pauschal können 100€ davon abgezogen werden, welches für eine Unterhaltsberechnung unberührt bleibt.

Das Kind muss beide Eltern zum Unterhalt auffordern. Auch das Kind muss seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Vater und Mutter ebenso. Kind muss prüfen, ob Bafög etc. bewilligt werden kann. Sollte es Bafög etc. erhalten, wird es als Einkommen gewertet.

"2. Tochter beginnt nach Klasse 10 eine Ausbildung,die vergütet wird. Wie wird der Unterhalt berechnet ? Fließt ihr " Einkommen" mit ein ? "

Die Ausbildungsvergütung wird zu 100% als Einkommen gewertet. Auch hier werden 100€ abgezogen, also das Einkommen bereinigt. Kindergeld wird ebenfalls als EInkommen gewertet. Zudem wäre zu prüfen, ob BAB etc. beantragt werden könnte. Diese Förderung, ebenso wie Bafög, ist voranging zu betrachten.

Auch hier müssen alle drei Parteien ihr Einkommen offenlegen. Die Einkommen der Eltern werden bereinigt und addiert. Danach wird geschaut, in welcher Stufe man in der Düsseldorfer Tabelle landet. Daraus ergibt sich der Bedarf des Kindes.

Da das Kind mind. 18 Jahre alt ist, gilt hier auch ein höherer Selbstbedarf bei den Unterhaltszahlern. Verdient beispielsweise die Mutter, bei der das Kind lebt, weniger als der Vater, wird die Unterhaltssumme gequotelt.

Das Kindergeld bekommt das Kind. Ebenso den Unterhalt, falls das Kind seinen eigenen Bedarf (Düsseldorfer Tabelle) nicht durch das Kindergeld und Ausbildungsvergütung aufbringen kann. Hat das Kind als Beispiel einen errechneten Bedarf von 900 Euro, verdient aber 700€ + 250€ Kindergeld - 100€, dann liegt das bereinigte Einkommen bei 850€. Verbleiben 80€ Rest, die von den Eltern (gequotelt, falls die Mutter wesentlich weniger verdient als der Vater), an Unterhalt gezahlt werden muss.

Wichtig: Die Beistandschaft des Jugendamtes ist nur beratend tätig und kann das Kind nicht mehr vertreten. Kind muss sich im Fall der Fälle einen eigenen Anwalt suchen, der nicht zuvor, n dem Fall die Mutter, vertrat.

Unterm Strich:

Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig. Sollte die Mutter nicht arbeiten, könnte sie dazu aufgefordert werden, sich einen Job zu suchen oder ihre Stunden aufzustocken.

Sollte dein Mann noch weitere minderjährige Kinder haben, für die er Unterhalt zahlt, sind diese vorrangig zu behandeln.

Bearbeitet von hemel
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Auch dir vielen Dank für die Antwort.

Das hilft uns bzw meinem Mann weiter als Info 🙂

Ja,es gibt 2 weitere Kinder ,aus unserer Ehe ,die natürlich mit uns zusammen leben.

Sie sind,wenn die Große 18 wird im Grundschulalter.
Werden die dann mit beachtet? Weil er ja in dem Sinne kein Unterhalt zahlen muss ?

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Die beiden Kinder werden jetzt schon berücksichtigt! Gibt es einen Titel? Alle Kinder müssen gleichgestellt sein. Und das ab der Geburt der Kinder. Natürlich zählen eure gemeinsamen Kinder vollumfänglich für eine Berechnung dazu, auch wenn er erstmal an dich keinen Unterhalt zahlt. Diese müssen aber dennoch versorgt werden.

Gibt es zudem einen Titel, muss dieser ab Volljähirgkeit zur Herausgabe angefordert werden. Sollte dies nicht geschehen, dann muss dein Mann klagen. Mutter könnte sonst unberechtigt pfänden lassen und das will man ja nicht.

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Ich halte es persönlich definitiv für deutlich verfrüht, sich bei einem 15-jährigen Kind, welches noch keine Ahnung hat, wohin die Reise nach Klasse 10 mal gehen wird, Gedanken über den Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr zu machen.

Viel wichtiger wäre doch erstmal der weitere Werdegang ab der 10. Klasse. Es ist auch hier relevant, ob die Tochter nun eine Ausbildung startet oder ob sie weiter zur Schule geht.

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Habe auf so einen Kommentar gewartet

Nein,ich finde es absolut nicht verwerflich,oder verfrüht,sich zu informieren,wie es weiter geht .sollte man in allen Belangen des Lebens machen. Sich informieren 🙂

Wie du im Ausgang gelesen haben wirst,ging es auch nicht nur primär um den Unterhalt ab dem 18. ,sondern auch um die Situation,wenn sie eine Ausbildung beginnt,die vergütet wird.
Auch hier ändert sich dann nämlich einiges .

Und wenn man jeden Monat eine Menge Geld abgibt ,ist es absolut legitim.

Sollte sie natürlich weiter zur Schule gehen,und keine vergütete Ausbildung beginnen,greift ja dann wieder die Situation ab 18

Und ob das Kind keine Ahnung hat wohin die Reise geht,kannst du nicht beurteilen 🙂

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Mein Sohn wird in 5 Monaten 18 Jahre. Ich würde also sagen, das Thema habe ich eher als du. Ich bin von dem Thema auch bereits sehr viel länger betroffen.

Ich kann dir aber ganz getrost sagen, dass im Alter von 15 Jahren kein Mensch danach gekräht hat, wie sich der Unterhalt verändert, wenn mein Sohn 18 wird.
Ich behaupte nicht, dass sich nichts ändert. Es ändert sich eine ganze Menge. Was genau: Das müsst ihr mit dem Kind und der Mutter ausmachen. Konkret hängt das von den Zukunftsplänen des Kindes ab. So ein Kind kann seine Eltern auch mit den Unterhaltspflichten so richtig in den Ruin treiben. Das Thema Unterhalt muss keineswegs mit 18 abgeschlossen sein. Das kann noch viele, viele Jahre andauern. Eltern schulden ihrem Kind die erste Ausbildung … und die kann aus mehreren Teilen bestehen.

Eines kann ich dir ganz genau sagen: Sämtliche Dokumente und Bescheide vom Jugendamt enden bei uns am Tag vor dem 18. Geburtstag. Das ist eine ziemlich lästige Angelegenheit. Das „Kind“ darf erst ab Volljährigkeit selbst tätig werden und ich darf nur bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit tätig sein. Dass es viele Punkte gibt, die permanent geregelt werden müssen, wird hier vollständig ignoriert.

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Ach noch was. Wenn das Kind z.B. am 12.08. 18 Jahre alt wird, dann wird der Unterhalt erstmal auch nur bis zum 11.08. fällig. Einfach den Unterhaltsbetrag durch Anzahl der Tage des Monats teilen und die Summe mit 11 Tagen multiplizieren.

Und wenn das Kind 18 ist, den Unterhalt erstmal komplett einstellen. Es muss auch nichts zurückgelegt werden, denn ein Anspruch entsteht erst mit Aufforderung zur Zahlung an deinen Mann.

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Bearbeitet von Bliblablub2022
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