Schwangerschaft der Exfrau während laufender Scheidung

Hi,

ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig, vielleicht gehört die Frage auch in "Finanzen & Beruf", ich war nicht sicher.

Die Situation, auf die sich meine Frage bezieht, ist folgende:

Mein Freund lebt in Scheidung von seiner Noch-Ehefrau. Der Unterhalt ist geregelt, Versorgungsausgleiche eingereicht. Das heißt, wir warten nur noch auf den Termin für die Scheidung.

Seine Frau ist schwanger von einem anderen Mann (Entbindungstermin ist im Juli), das hat sie ihm mitgeteilt als sie, eine Woche vor seinem eigenen Termin beim Anwalt, die Scheidung eingereicht hat. Der Kontakt zwischen ihr und meinem Freund ist mehr als schlecht, aber sie hält Kontakt zu einigen aus seiner Familie, daher haben wir erfahren, dass der Vater des jetzigen Kindes, von dem sie bereits wieder getrennt ist, angeblich Alkoholiker ist etc - und die Vaterschaft wohl eher NICHT einfach anerkennen wird.

Meine Frage ist jetzt - da wir bisher dachten, mit Rechskräftigkeit des Scheidungsurteils vor der Geburt dieses Kindes wären alle "Vaterschaftsansprüche" an meinen Freund hinfällig - wie es aussieht, wenn das Kind zwar nach der Scheidung geboren wird, aber der leibliche Vater es erst einmal nicht anerkennt?

Ich denke allerdings, sie wird diesen Mann als Vater angeben müssen, oder mußte es bereits, da sie nicht arbeitet und von ALG II lebt.

Kann sie meinen Freund aber auf Kindesunterhalt für ein Kind verklagen, dessen Vater er gar nicht ist? Ich habe nämlich gelesen, dass es theoretisch bis zu neun Monaten nach einer Scheidung als möglich angesehen wird, dass der Ex-Ehemann eben doch der Vater ist - oder ist das inzwischen veraltet?

Müßte er nach der Geburt dieses Kindes sofort per Gericht einen Vaterschaftstest fordern, falls sie mit Forderungen an ihn herantritt, und diesen auch erstmal bezahlen? Die vor Gericht anerkannten kosten ja einige tausend Euro, und das für ein Kind, das definitiv nicht seins ist?!

Ist ER da in der Pflicht, nachzuweisen, dass er das Kind nicht gezeugt hat? Und was ist dann, wenn herauskommt, dass er nicht der Vater ist? Sie selbst würde ihm diese Kosten nämlich niemals erstatten, bzw könnte es auch gar nicht. Und auch für uns wäre es jetzt nicht mal eben einfach möglich, dieses Geld "sinnlos" auszugeben, zumal unser eigenes Kind nächsten Monat geboren wird.

Ich hoffe sehr auf für uns "positive" Antworten.

#herzlich - liche Grüße

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hey du,

das ist ne doof geschichte, aber es ist leider für euch eher negativ...#schmoll

rechtlich ist es so, das ein kind was ist der ehe gezeugt wird (egal ob von ehemann oder nicht) als ehelich gilt...

heißt für euch dein freund muss zahlen bis er bewissen hat das er nicht der vater ist, und dann bekommt der den unterhalt von richtigen erzeugen wieder was ja zeimlich problematisch ist bei euch aber der statt macht es sich da einfach...

vielleicht könnt ihr versuchen solange wie möglich nicht zu zahlen...weil das geld was iht zahlt ist wohl weg in eurem fall...

ich glaube ich würde mir da mir da rat bei einem anwatl holen vielleicht gibt es ein schlupfloch...

viel glück euch zweien und das es euch hoffendlich nicht zu sehr belastet...

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Hallo

Also soweit ich das weiss, gilt das nur, wenn das Kind während der Ehe geboren wird. Wird es nach der Scheidung geboren, ist nicht seins. Da mus die Mutter schon klagen.

Bianca

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Hallo,
der Staat spricht da klar - ein Kind dass in der Ehe oder bis zu 300 Tage nach der Scheidung begoren wird, gilt als Kind des "noch" Ehemannes. Nach dem Geburt muss der "ex"Ehemann Klage erheben. (am besten SOFORT nach dem Geburt). Ich glaube nicht, dass da ein Schlupfloch existiert. Ausser der richtiger Vater würde die Frau nach der Scheidung und vor dem Geburt heiraten, oder das Kind in einer neuen Ehe geboren wird - Paradox ist, dass dann der neuer Ehemann als Vater gilt, obwohl er damit nichts zu tun hat.

Ja ja Deutschland!

Hoffe ich konnte ein wenig helfen!

Olga

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Hi,

danke für eure Antworten!

Da werden wir uns also beim Anwalt nochmal schlau machen müssen, scheinbar gibt es da widersprüchliche Ansichten.

#herzlich - liche Grüße