Trennung. Fünf Kinder. Unterhalt.

Hallo zusammen. Mein Mann und ich trennen uns. Die Kinder, 17, 15, 13, 8 und 6, werden getrennt. Zwei, 17 und 13, möchten mit dem Papa mit. Wie wird das mit dem Unterhalt geregelt? Hab bisher ja so was noch nicht durch. An wen muss ich mich eigentlich deshalb wenden?
Danke schon mal für eure Tips

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Da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen (z.B. falls ein Kind schon eine Ausb.Vergütung bekommt) dazu die Einkommensverhältnisse der Eltern usw. wirst Du schon einen Anwalt fragen müssen.Was nutzt auch die ganze Theorie, was einer "zahlen müsste", wenn sein Gehalt nicht mitmacht. LG Moni

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Guten Morgen!

Wende dich am besten ans Jugendamt. Die berechnen genau wer von wem welchen Betrag bekommt. Das ist im Gegensatz zum Weg über einen Anwalt im Übrigen auch kostenlos. Da spielen so viele Aspekte mit rein, daß dir hier niemand auch nur ansatzweise sagen kann wie das Ergebnis sein wird. Fakt ist aber, daß die einzelnen Unterhaltsbeträge rein rechtlich NICHT gegeneinander verrechnet werden dürfen. Kindergeld bekommt derjenige Expartner, beim dem die betreffenden Kinder leben. Den hälftigen Betrag kann der andere Expartner dann beim Unterhalt abziehen. Aber wie gesagt: laß das in jedem Fall von einem Anwalt oder dem JA berechnen.

Kopf hoch und viel Kraft!

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Jeder muss für die Kinder zahlen, die beim Anderen leben. Solange die Kinder nicht volljährig sind, unterliegt jeder der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, d.h. vereinfacht ausgedrückt: Vollzeit arbeiten um leistungsfähig zu sein.

Am besten wäre, ihr geht gemeinsam zum Jugendamt und klärt den Anspruch für jedes Kind.

LG

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Die Mutter wird wohl wegen der beiden jüngsten Kinder zuhause sein - und kann somit nicht für Kinder zahlen, die beim Vater leben.
Andererseits wird heute von Müttern auch erwartet, dass sie wenigstens Teilzeit wieder arbeiten, sobald die Kinder in der Schule sind.
Das sieht bald jedes Gericht (Bundesland?!) anders.
Deswegen geht ohne rechtliche Beratung garnichts. Erlebe es gerade bei Freunden, wo die erwachsene Tochter noch in Ausbildung ist und beim Vater lebt. Die Exfrau samt weiterer Tochter, ebenfalls schon erwachsen, schicken eine Unterhaltsforderung nach der anderen - zusammen höher als das, was der Mann verdient (trotz Schichtarbeit)....#schock Einfach irre.
LG

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Diese Regelung gibt es so nicht mehr. Früher hieß es 0/8/15. 0 keine Arbeit, ab 8 halbtags ab 15 Vollzeit.

Du hast Recht, es wird immer noch sehr unterschiedlich gehandhabt.

Ich vermute, es wird aber schnell eine Änderung eintreten, die Mütter zurecht nicht mehr schützt: die Großen haben auch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Da wird der Staat schon interessierter daran sein, die Unterhaltspflichtigen in die Pflicht zu nehmen.

LG

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Guten Morgen,

ich würde auch erstmal zum Jugendamt. Und egal was Dir ein Anwalt irgendwann ausrechnet, es muss ja auch realisierbar bleiben. Für mich ist wichtig, dass wenn ich auch eventuell weniger bekomme, dass die Beziehung zwischen Kind und Vater bleibt und das ist mit Geld gar nicht zu bezahlen. Und versucht finanziell auf eigenen Beinen bald zu stehen, das erleichtert viel für dich zukünftig.

Alles Gute wünsche ich Dir.

Grüße
Joana

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........und wieder eine, die nichts mehr schreibt nach ihrer Frage....komische Leute.