Einvernehmliche Scheidung - Frage

Guten Abend,

ich habe eine Frage. Ich würde gerne die Scheidung einreichen. Einvernehmlich. Es gibt auch einen Ehevertrag und somit keinen Streitwert.

Kann mir jemand die ca. Kosten für Anwalt und Gericht sagen. Erfahrungswerte. Ich lese oft von Verfahrenswert aber bei uns ist ja alles im Ehevertrag geregelt.

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße Tina

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Darf ich fragen wie lange ihr verheiratet ward? Hat die Ehe mindestens drei Jahre bestanden, wird der Versorgungsausgleich bei Gericht automatisch durchgeführt. Wir haben uns auch einvernehmlich geschieden und hatten alle Vermögenssachen vor der Scheidung aufgeteilt, so dass nur noch der Versorgungsausgleich gemacht werden musste und natürlich der Standard vor Gericht erscheinen etc. Wir haben knapp 3.000,00 Euro gezahlt. Die Gerichtskosten waren gar nicht so hoch, es waren mehr die Anwaltskosten, denn einer muss sich einen Anwalt nehmen um die Scheidung einreichen zu können. Aber auch die Kosten die die Anwälte nehmen sind festgesetzt und waren soweit ich das richtig erinnere vom Gehalt abhängig. Ich musste damals 3 Monatsabrechnungen von mir vorlegen.

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Danke für deine Antwort.
Ja wir waren 9 Jahre verheiratet. Veraorgungsausgleich ist per Ehevertrag ausgeschlossen.

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" Veraorgungsausgleich ist per Ehevertrag ausgeschlossen."

Auch dann wird das Gericht prüfen ob das in eurem Fall überhaupt möglich ist.

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Die Kosten richten sich nach eurem Einkommen. Es gibt dazu Tabellen im Internet. Ich meine der Streitwert bemisst sich aus dem dreifachen Ehegattennetto. Wir haben unsere Einkommen etwas schön gerechnet und für die einvernehmliche Scheidung (ein Anwalt + Gerichtskosten) ohne Versorgungsausgleich 3.500€ gezahlt.

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Klar gibt es einen Verfahrenswert. Das ist das Quartalsnettoeinkommen BEIDER Ehegatten plus alle Vermögensgegenstände, die ausgeglichen werden müssen plus der Versorgungsausgleich.

Nur weil ihr einen Ehevertrag habt, heißt das noch lange nicht, dass das Gericht den so akzeptiert. Eine 9-jährige Ehe ist nicht gerade kurz. Das spricht eigentlich schon einmal klar dagegen.
Falls das trotzdem durchgeht, habt ihr den Versorgungsausgleich geklärt. Der Rest ist deswegen aber noch offen.

Bearbeitet von kati543
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Wieso sollte es keinen Verfahrenswert geben?