Geld sparen im Trennungsjahr? Zugewinn

Hallo zusammen,

Mein Mann und ich sind frisch getrennt. Wir haben bereits alles aufgeteilt. Auto Möbel Erspartes.
Seinen Teil des Ersparten hat er für teure Möbel verprasst um seine neue jüngere Geliebte zu beeindrucken.
Meinen Teil würde ich gerne für mich und die zwei kleinen Kids sparen. Für spätere Zeiten.
Aber was passiert dann in einem Jahr bei der Scheidung? Wird dann wegen dem Zugewinnausgleich alles neu aufgeteilt?

Kennt sich da jemand aus? Brauch wirklich eure Hilfe.

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Leider ist da tatsächlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich für den Zugewinn.

Du kannst aber versuchen, mit deinem Noch-Mann eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar zu unterschreiben, die festlegt, dass der Zugewinn bereits ausgeglichen ist und nur noch der Versorgungsausgleich geregelt werden muss. Lass dich vom Anwalt oder Notar beraten.

Sonst bleibt dir nur, zum Stichtag kein Vermögen zu haben, dafür gibt es sich genug legale Wege.

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Danke für die Antwort.

Geht das auch rückwirkend? Sein ganzen Geld ist nämlich schon weg.

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Das ist echt blöd. Aer wie wäre es, wenn dein Geld dann auch offiziell "weg" ist ? Dürfte wahrscheinlich einfach nicht auf irgendeinem Konto liegen....

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Die Möbel haben ja einen gewissen Wert und erhöhen somit sein Vermögen. Es zählt nicht nur Bar-, sondern auch Sachvermögen.

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Die Möbel werden aber vermutlich keine Wetsteigerung haben, eher Abnutzung, und fallen daher nicht unter den Zugewinn.
Wenn er 10.000 Euro bar hatte und nun 10.000 Euro Möbel ändert das nichts an seinem Vermögen.
Außerdem muss das ein Anwalt rechtssicher beraten. Da es sich um Anschaffungen handelt, die trennungsbedingt sind.
Der Zugewinnausgleich ermittelt sich nicht nach dem aktuellen Vermögen, sondern nach dem Wertzwachs.
Das heißt wenn Karl bei Eheschließung 50.000 Euro hatte und heute 80.000 Euro, dann bekommt Gisela die Hälfte des Zuwachses:
80.000 - 50.000 = 30.000.
Davon die Hälfte =15.000 sind der Zugewinn.
Ich rate hier erstmal, einen Anwalt zu befragen. Für die Scheidung wird sowieso mindestens 1 Anwalt benötigt. Die andere Partei kann darauf verzichten.

Bearbeitet von tine258
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Hallo,

Ein Zugewinnausgleich ist nicht verpflichtend, man kann darauf verzichten.
Das wird auch nicht automatisch gemacht.

Ihr könnt also verzichten.
Je nachdem wie Den Mann drauf ist, wenn es um Geld geht, kommt Ihr das aber auch jetzt noch in einer Vereinbarung beim Notar rechtssicher hinterlegen lassen. Das kostet halt einiges.
Man darf sich übrigens auch Stichtag = Trennungstag einigen.

Alles Gute!