Steuererklärung

Hallo,

ich mal wieder.

Mein Ex hat mir mitgeteilt, dass ich den Unterhalt in der Steuererklärung angeben muss und er dazu meine Steuernummer und ID braucht.

ABER:
Laut Info im Netz, gilt das nur für Ehegattenunteehalt.

Das ist der Kindesunterhalt, der bei einem Beratungsgespräch mit dem Anwalt festgelegt wurde. Außerdem waren wir nicht verheiratet.

Weiß jemand mehr? Das macht doch dann gar keinen Sinn das anzugeben? Oder mache ich mich dann strafbar?(er schrieb was von Unterschlagung ) Ich hatte es so verstanden, dass der Kindesunterhalt nur angegeben wird und von der Steuer abgezogen, wenn man kein Kindergeld bekommt. Mir scheint es so als hätte er sich entweder nicht richtig informiert oder möchte einfach Steuergelder sparen?

Den Unterhalt bekomme ich auch erst seit letzten Jahr im Mai oder so

Bearbeitet von nadberlin
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Der Zahlende (dein Ex) kann Kindesunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Der erhaltene Kindesunterhalt (du) ist nicht steuerpflichtig und muss nicht angegeben werden.

Warum er allerdings meint, dass du den Unterhalt angeben musst und er dafür deine Steuernummer benötigt, erschließt sich mir nicht.

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Der Zahlende kann Ehegattenunterhalt in seiner Steuererklärung als Ausgabe angeben. Im Gegenzug dazu muss der Empfänger den erhalten Unterhalt in seiner Einkommensteuererklärung als Einnahme angeben. Das gilt nur für den Ehegattenunterhalt, nicht für den Kindesunterhalt.
Soweit ich weiß müsstest du zustimmen und eine Erklärung unterzeichnen, dase er das machen kann. Aber du musst nicht zustimmen. Es wäre nicht strafbar, wenn du das nicht machst ( soweit ich weiß).

Kindesunterhalt kann man nur geltend machen, wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibeträge besteht.

Bearbeitet von mpp2909
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Kindesunterhalt kann man als außergewöhnliche Belastung geltend machen, doch. Mache ich auch seit Jahren. Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge besteht. Macht eine Menge Holz aus.

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Ok. Aber brauchst du dafür die Steuernummer/ID deiner Ex?

Und sie muss da doch dann bei sich nichts angeben?

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Bei meinem Exmann und mir gab es damals auch viele Probleme, die über das Sorgerecht hinausgingen. Das mit den Steuern war bei uns auch so eine Sache. Wie sich herausgestellt hat, war mein Ex nicht immer ganz aufrichtig und deshalb in ein Steuerstrafverfahren verwickelt. Dadurch, dass unser Scheidungsprozess noch nicht ganz durch war habe ich damit auch Probleme bekommen, aber die Anwälte von https://www.eckstein-kollegen.de/kompetenzen/steuerstrafrecht/ konnten mir zum Glück schnell helfen, sodass ich nicht auch noch für die Taten meines Ex verantwortlich gemacht werden konnte. Vor kurzem kam er dann bei mir mit etwas ähnlichem an bezüglich des Kindesunterhalts. Ich habe dann aber auch recht schnell herausgefunden, dass er meine Steuernummer nicht unbedingt benötigt, so wie er das behauptet hat.