Scheidung hinauszögern

Hallo zusammen,

das Trennungsjahr ist um, aber der Ex will die Scheidung nicht, einfach aus Psychogründen und ich hab mehr verdient also muss ich ihm Unterhalt zahlen.. Der Termin steht nächsten Monat. Ich hab Angst dass er sich jetzt immer wieder krank meldet um so Zeit zu schinden und die Termine so heraus zu zögern. Oder dass er vor Gericht sagt er will nicht und dass ich dann den Ablauf der 3 Jahre bis die Zerrüttung eindeutig ist abwarten muss. Dabei gibt's Beweise dafür dass er nach Ablauf des Trennungsjahres noch meine körperliche Unversehrtheit bedroht hat, was dem Gericht vor dem Termin noch zugeführt wird.

Hat da jemand Erfahrung mit wie lang der das durchziehen kann? Ich will ihn endlich los werden. Kinder haben wir zum Glück keine.

LG

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Du kannst eine Ehe als "Blitzscheidung" nach § 1565 Abs. 2 BGB ohne Trennungsjahr schneller scheiden lassen, wenn das Trennung Jahr eine unzumutbare Härte für dich ist. Die Gründe dafür müssen in deinem Partner liegen. Dabei wird so geurteilt, dass die Fortsetzung der Trennung aus Sicht eines neutralen Dritten unzumutbar wäre, nicht nach deinem, subjektiven Empfinden.

Typische Fälle sind Alkohol/Drogen (Therapie wird abgelehnt), Gewalt (muss ausgeübt worden sein), lang andauernde Untreue, erniedrigende Bedrohungen u. Ä.

Das wirst du alles (in Zusammenarbeit mit deinem Anwalt) vortragen und beweisen müssen.

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Was rät Dir Dein Anwalt?

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Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wenn du den Unterhalt "freiwillig" zahlst, er also nicht vom Gericht festgelegt ist, würde ich die Zahlung einfach einstellen und das Geld beiseite legen, falls er dann vor Gericht geht, weil er keine Kohle mehr bekommt (unwahrscheinlich).

Hier gibt es bisschen was nachzulesen:
https://www.unterhalt.com/aktuelles/partner-verzoegert-scheidung-wegen-laengerem-trennungsunterhalt.html

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Kann ich nicht nachvollziehen. Ihr habt doch keine Kinder, ihr seid erwachsen, ihr arbeitet sicher beide und somit muss man doch keinen Trennungs- und keinen nachehelichen Unterhalt bezahlen. Es geht lediglich um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der der Zugewinn aufgeteilt werden muss.

Unterhalt muss nur bezahlt werden, wenn er auf arbeitslos macht.

Und bzgl Scheidung: sage ihm, dass du vermutlich schwanger bist und er als dein Ehemann automatisch als Vater des Kindes gilt und somit dann unterhaltspflichtig ist - mal schauen, wie lange er dann noch verheiratet bleiben möchte.

Bearbeitet von Diddl97
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Natürlich muss man Trennungsunterhalt zahlen, das hat nichts mit Kindern zu tun.
Nachehelich ist natürlich was anderes. Aber bis zur Scheidung muss man zahlen, wenn man mehr verdient.
Gefähltiches Halbwissen, da wir uns selbst geeinigt haben:
42% von dem was man mehr verdient, muss man so weit ich weiß abdrücken, bis zum Tag der Scheidung.