Kann man seine Eltern enterben?

Hallo,

meine Frage ist folgende:

Kann man als Kind seine eigenen Eltern enterben?

Konkreter Fall:

Mutter, leiblicher Vater leben beide noch.

Keine "richtigen Geschwister". Nur 3 Halbgeschwister aus zweiter Ehe das Vaters vorhanden.

Die Mutter soll nichts erben. Ist dies überhaupt möglich?

#danke

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Nachtrag:

Kind ist ledig. Keine eigenen Kinder.

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laut derzeitigem Stand hat Deine Mutter zumindest den Pflichtteil gesetzlich zustehen, meines Wissens nach..

Komplett Enterben geht evtl unter bestimmten rechtlichen Vorraussetzungen, aber da muss nen Fachmann helfen.

Gruss

Mone

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Ganz enterben geht nicht. Es steht der Person immer noch der Pflichtteil zu. Ganz enterben geht nur unter bestimmten Voraussetzungen z. B. wenn die Person einem nach dem Leben trachtet oder sich strafbar gegenüber dem Erblasser gemacht hat usw. Natürlich sind Beweise notwendig.

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Also, wir hatten folgenden Fall. Ich bin die leibliche Tochter meiner Eltern, mein Vater hat noch eine uneheliche Tochter, mit der wir aber keinen Kontakt haben, da sie auch kein Interesse hat. Meine Eltern wollen auch nicht dass sie nur einen cent bekommt. Darum sind wir vor 9 Jahren zum Notar und haben ein Testament gemacht, wenn innerhalb 8 Jahre keiner verstirbt ist es rechtskräftig. Mein Vater wurde enterbt, indem mir seine Anteile (Wohnung,Haus,Grundstück) "geschenkt" wurden....Ich denke in deinem Fall müsste es ähnlich sein, halt nur anders rum. Wichtig ist ein Testament...bei einem Notar, dass dann bei Gericht hinterlegt wird....In unserem Fall hatte die ganze Sache ca. 6000DM gekostet....

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Hallo,

ich glaube ihr habt euch über den Tisch ziehen lassen. "Kein Kontakt" ist noch lange kein Grund um jemanden zu enterben. Deine Halbschwester hat immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil.

Gruß Marion

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Hallo,

so wie ich ihren Beitrag lese, wurde nicht richtig enterbt. Vielmehr ist es so, dass ihr Vater schon zu Lebzeiten sein Hab und Gut an sie verschenkt hat.

Da dies schon etliche Jahre her ist, denke ich nicht, dass sie es wieder Rückschenken müsste.

Wenn heute ihr Vater stirbt gilt wohl das Motto:

"Lang mal einem nacktem in die Tasche".

Er hat nichts mehr zu vererben.

So lese ich es zumindest.

LG Mona

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Du kannst Deine Mutter enterben, das geht. Dann steht ihr aber noch der Pflichtteil zu. Den wirst du in Deutschland nur auf zwei Arten los:

1) Notarieller Pflichtteilsverzicht - Machen die wenigsten wenn es keinen konkreten Anreiz gibt

2) Pflichtteilsentzug durch Erbunwürdigkeit - Dazu muss u.U. eine rechtskräftige Verurteilung zugrunde liegen, jedenfalls muss sich der Erbe als unwürdig erwiesen haben. Diesen Beweis zu führen gelingt äußerst selten.

Ansonsten kannst Du nur noch den Pflichtteil umgehen, indem Du z.B. einen Trust gründest, wie hier beschrieben: http://www.asset-protection-management.com/enterben-pflichtteil-umgehen

Kenne mich damit aber nicht aus. Hab lange Zeit recherchiert, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde..

Viele Grüße