von Unterhaltszahlungen befreit?????????

Mein Ex und ich sind seit einigen Jahren getrennt.
Anfang diesen Jahres habe ich geheiratet und somit ist auch das Geld der Unterhaltsvorschusskasse für unsere gemeinsame Tochter weggefallen. Seither zahlt er sage und schreibe ganze 38,00 € freiwiliig.
Vor kurzem hat er unsere Tochter wieder nach Hause gebracht und mich gefragt ob er den UNterhalt diesen Monat wegfallen lassen könne um unserer Tochter Sachen einzukaufen. Ich packe jedes mal einen Koffer mit Anziehsachen und wenn er mal was Kauft dann bleibt es bei ihm daheim und die kleine kann es kaum anziehen weil sie nur alle zwei Wochen für 2 Tage da ist und wir wissen ja alle wie schnell Kinder im alter von 5 Jahren wachsen.
So, nun haben wir am Freitag gesprochen und mein Ex meinte er sei ja eh nicht verpflichtet unterhalt zu zahlen das sei ja freiwillig!
Wer kennt sich da aus??? Laut der Dü. Tabelle müsste er ca.199,00€ im Monat zahlen.
Gibt es sowas eigentlich das man komplett von Unterhaltszahlungen befreit wird???

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Liegt er denn mit seinem Einkommen unter dem Selbstbehalt?

Unterhalt ist grundsätzlich natürlich nicht freiwillig...

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wie hoch ist sein einkommen, wieviele unterhaltsberechtigte kinder hat er?

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1 Kind hat er und zwischen 950,00 und 1000,00€ verdient er immer

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Also so wenig verdient er? Dann sehe ich schwarz, dass er Unterhalt zahlen muss bzw. KANN, denn jeder hat einen gewissen Selbstbehalt ...nachzulesen auch in der Düsseldorfer Tabelle.

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Hallo,

wende dich ans Jugendamt. Da gibts immer einen, der sich genau damit auskennt und das sofort ausrechnen kann bzw. dir sagen kann, warum das eben nicht freiwillig ist.

LG Marion

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Hallo,

du kannst auf den JA eine Beistandschaft beantragen d.h. das sich der Beistand um alle belange kümmert was den Unterhalt angeht. Nartürlich kommst es auch darauf an wie viel dein Ex verdient. Ich glaube 950€ ist selbstbehalt bin mir aber da nicht sicher.

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Bei Deiner Heirat hat Dein neuer Partner die Tochter angenommen?

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Hi,

wie meinst Du das? Eine Heirat beendet automatisch den Unterhaltsvorschuss. Angenommen wird er das Kind schon haben, sonst hätten sie wohl kaum geheiratet ;-)

Es besteht jedoch weiterhin ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem KV, lediglich der Vorschuss fällt weg.

LG, Nicola

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natürlich hat mein Mann das Kind angenommen er liebt die kleine über alles und würde sie sogar Adoptiren aber das will mein ex nicht genauso wenig wie er UNterhalt zahlen will.
Wenn die kleine am Wochenende bei Ihm ist Spielt er noch nicht mal mit Ihr sondern geht mit ihr zu den Nachbarn damit der Nachbarssohn mit ihr spielen kann und er mit den Nachbarn reden. sogar meine kleine beschwert sich deshalb schon das der psps immer was anderes macht und nicht mit ihr spielt.
es kommt auch oft vor das er nicht zuhause ist wenn ich die kleine zu ihm bringe sondern er bei den bachbarn sitzt und ich erstmal da klingeln darf obwohl wir eine Feste "bringzeit" haben

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Der Unterhaltsschuldner ist gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern erweitert unterhaltspflichtig. Diese so genannte Privilegierung von minderjährigen Kindern kommt beim Kindesunterhalt insbesondere in zwei Punkten zum Ausdruck. Zum einen wird dem Unterhaltsschuldner lediglich ein notwendiger Selbstbehalt (der Betrag, der dem Unterhaltsschuldner mindestens monatlich verbleiben muss, wenn er Unterhalt zahlen muss) zugestanden, der sich für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf 770,00 € und für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf 900,00 € beläuft – mehr dazu später. Zum anderen besteht gegenüber minderjährigen Kindern die Pflicht, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um zumindest den Mindestunterhalt des Kindes sicherzustellen. Bei geringen Einkünften ist der Unterhaltsschuldner ggf. gehalten, eine weitere Aushilfstätigkeit anzunehmen, um den Mindestunterhalt für die Kinder zu decken. Der Mindestunterhalt beläuft sich für Kinder von 0-5 Jahren auf 279,00 €, für Kinder von 6-11 Jahren auf 322,00 € und für Kinder von 12-17 Jahren auf 365,00 €. Auf diese Beträge ist jeweils das Kindergeld anzurechnen, dazu gleich unten mehr.

es gibt keine befreiung vom unterhalt. wende dich ans ja erwirke einen titel, lass vollstrecken.l.g.c.

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Hallo,

geh zum Fachanwalt und erwirke einen Unterhaltstitel per Gerichtsbeschluss.

Man kann nicht von Unterhaltsverpflichtungen befreit werden, solange man rechtlich der Vater ist. Bei einer Adoption sähe es anders aus.

Es kann nur sein, dass er entweder einen Nebenjob zusätzlich annehmen muss oder das er weniger Selbstbehalt hat (Mangelfallberechnung ?)

Gruß

Mone

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Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!

Der Richter wird ihm die "Freiwilligkeit" dann schon erklären!

Gruß

Manavgat

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so, am 25.Juni hab ich einen Termin dann wird alles genau erklärt und die Gute Frau vom Jugentamt schreibt ihn dann an wegen UNterhaltsforderungen.
Eine andere nette Dame vom Jugendamt schreibt den Kindsvater jetzt an wegen einem Termin für ein Persönlcihes Gespräch zur Interessenwahrung des Kindes da er sich ja auch nicht wirklich mit Ihr beschäftigt sondern die Wochenenden eher als PFLICHT ansicht.
Desweiteren wird ihm mitgeteilt das ich absofort nicht mehr die kleine Bringe und auch nicht holen werde weil es seine Pflicht ist danach zu schauen wenn er die kleine sehen mag.

Nunja ich sehe schon eine "schöne" Zeit auf mich zukommen da ich meinen Ex kenne und weiss das er null einsicht hat und es sich verdammt lange hinziehen kann bis er mal merkt das es so nunmal nicht geht.

Habe ihm schon des öfteren gesagt er hat auch PFLICHTEN nicht nur RECHTE die er sich rausnimmt

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Wenn das Einkommen des KV unter dem Selbstbehalt liegt und er trotzdem Unterhalt zahlt (egal wieviel) dann zahlt er diesen Betrag FREIWILLIG. Wenn die KM jetzt ein Urteil anstrebt (vielleicht existiert es auch schon) kann es sein, dass sie dann gar nichts mehr erhält, also immer schön vorsichtig mit den "hilfreichen" Tipps.

LG Jana

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