BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IM LABOR?

Hallo zusammen, #winke

sind hier Chemiker, Laboranten unter uns die sich mit dem Beschäftigungsverbot auskennen? Gilt dieses für grundsätzlich jede Labortätigkeit oder ist es von der Schwere der Stoffe abhängig. Unser Labor hat leider keinen Abzug und auch keine direkte Frischluftzufuhr (Fenster im Nebenraum)#gruebel

Viele liebe Grüße
Shine

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die Gefàhrdungsbeurteilung muss von deinem AG gemacht werden, er kann dich auch in Büro setzen und Schreibkram machen lassen

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Danke für die Antwort. Weist du zufällig wie viel Zeit sich der Arbeitgeber damit lassen darf?

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Hat keine! Hast du die ss mitgeteilt, muss er die sofort machen oder dich bis dahin freistellen. Übrigens muss es bereits eine Gefährdungsbeurteilung geben, die ist seit 2018 vorausschauend für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Wende dich an deine Sifa oder den Betriebsarzt, die können dich unterstützen.

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Bei uns im Labor dürfen Schwangere grundsätzlich noch arbeiten. Ein paar Tätigkeiten werden ausgeschlossen. Das ergibt sich wie gesagt aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wenn du sagst, euer Labor hat keinen Abzug, dann handhabt ihr doch sicher auch keine Substanzen, für die man einen benötigt, oder?

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Nein, es gibt kein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Man darf nur mit einigen Substanzen nicht arbeiten. Aber das wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Ich durfte damals halt den Bereich nicht mehr betreten, in dem mit radioaktiven Substanzen gearbeitet wurde und dann fielen noch die Substanzen mit fruchtschädigender und kanzerogenen Wirkung raus. Es blieben dennoch viele Tätigkeiten übrig. Außerdem habe ich da viel Schreibarbeiten erledigt oder Versuche geplant und die MTAs haben dann die Tätigkeit im Labor umgesetzt.

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Hi, nein, nicht für jede Labortätigkeit.
Konkret durfte eine schwangere Kollegen vor x Jahren nicht mehr mit Acetonitril arbeiten. Da haben dann wir Kollegen die Phasen angesetzt und an der HPLC aufgefüllt. Probenvorbereitung, Auswertung usw. durfte sie aber machen.

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Vielen lieben Dank