Vater will auswandern... Umgangsrecht?!

Hallo,

ich habe einen Sohn (2 Jahre) und hab das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater und ich sind nicht verheiratet und auch kein Paar mehr, aber verstehen uns noch gut (Freundschaft).

Bisher war es so, dass ich jedes zweite Wochenende (wegen weiterer Entfernung der Wohnorte) ihn mit dem Kleinen besucht habe (mit Übernachtung). Hat alles gut funktioniert bis jetzt.

Nur jetzt ist er auf die Idee gekommen, dass er auswandern möchte nach Spanien und da angeblich schon Arbeit hat (seine Muttersprache ist Spanisch).

Nun möchte er, dass ich ihn so ca. jede 2-3 Monate für 2 Wochen besuche mit dem Kleinen.

Ich weiss nicht so recht, ein mal oder zwei mal im Jahr könnte ich ihn vielleicht besuchen / rüberfliegen nach Spanien.

Er möchte nicht mehr nach Deutschland auch nicht als Besuch.

Nun die Frage, wie ist das mit dem Umgangsrecht, muss ich ihn besuchen im Ausland, damit er unseren Sohn sieht?

Oder muss eigentlich er nach Deutschland kommen um ihn zu sehen?

Er hat irgendwie Probleme in Deutschland ich weiss auch nicht so genau Bescheid deswegen... er sagte er kann halt auf keinen Fall mehr zurück...

Wie siehr das aus, wenn der Vater im Ausland lebt mit dem Umgangsrecht?

Danke schon mal für eure Antworten!

Liebe Grüsse Christina

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Meiner Meinung nach nicht dein Problem, denn nicht du erschwerst den Umgang sondern er.
Ich finde es eher bedenklich, dass er wie es scheint so wenig Verbindung/Interesse/was weiß ich zu seinem Sohn hat, dass er wie es scheint keine Mölichkeit hat sein Kind so oft wie möglich zu sehen...
1,2x im Jahr zu ihm wäre von dir schon echt nett, aber alle 2-3 Monate für 2 Wochen? Arbeitest du nicht? Wäre ja so schon nicht machbar.
Ich finde wie gesagt, dass du da schon viel machen würdest, aber der Rest ist sein Bier und wenn er ein gutes Verhältnis zu seinem Kind will, sollte er sich nen Plan machen...

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Ja ich arbeite, deswegen wäre es auch für mich schwer so oft dort hinzufliegen, so viel Urlaub hab ich nun auch wieder nicht...

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Selbst wenn du soviel hättest, ich hätte wenig Interesse diesen komplett mit meinem Ex zu verbringen. Auch kommt irgendwann ein neuer Partner etc.pp.
Nein, es ist nicht dein Job dein Kind dem Vater hinterher zu tragen.

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Wenn er auswandert ist es ja sein Problem und er muss eben schaun, wie er nach Deutschland kommt. Ich würde mir das nicht antun da mit Kind ständig zu fliegen, noch dazu ist es ja auch nicht billig. Trägt er die Kosten?
Wenn ja wäre 1-2 Mal im Jahr für mich ok. Aber nicht 4 Mal im Jahr.a

Das Umgangsrecht besagt ja nur das du einen Kontakt ermöglich musst. Sprich du bietest ihm an, dass er vorbeikommen kann. Damit ist deine Pflicht getan. Er wandert aus und will nicht mehr zurück, das ist dann sein Problem.
Und wenn er aus irgendeinem Grund nicht mehr zurück Kann, hat er doch irgendwie Dreck am Stecken. Sonst kann man immer zurück, ist ja innerhalb Europas.

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Danke für deine Antwort. Ja klar, ich biete ihm den Kontakt immer an, er kann jeder Zeit vorbei kommen um seinen Sohn zu sehen.

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Man darf hier nicht vergessen, dass das Recht auf Umgang keine Einbahnstraße ist. Nicht nur der Vater hat das Recht auf einen Umgang, sondern auch das Kind!

Soviel zum Thema "nicht dein Problem", wie hier gesagt wurde.

Also ich finde ehrlich gesagt die Art und Weise wie der KV seine Auswanderung "plant" etwas merkwürdig.

Es ist Zeit für offene Karten! Wieso weshalb warum?

Warum kann er als EU-Bürger nicht in Deutschland dein bzw. Zurückkommen?

Außerdem finde ich die Forderung nach "alle 2-3" Monate nach Spanien fliegen ehrlich gesagt etwa unverschämt. Wenn man es wechselseitig machen würde, hätte jeder 2 Flugreisen im Jahr, das wäre ja noch im Rahmen....

Schwierige Situation für dich und vor allem für den Kleinen.

Ich hoffe, ihr macht das beste draus.

Liebe Grüße.

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Meines Wissens nach ist derjenige, der Umgangsrecht hat, verpflichtet sein Kind abzuholen und wieder zurück zu bringen. Das war auch der Grund, warum mein Vater mich damals immer abgeholt hat und heim gefahren hat (jeweils knapp ne Stunde Autofahrt) - meine Mutter hat mich nur dann ABGEHOLT wenn es nicht anders organisatorisch machbar war. Hätte mein Vater nicht die Zeit gehabt, mich abholen zu können, dann hat sich halt das Wochenende wo ich bei ihm war um eine Woche verschoben. Zumal mein Vater nie vollen Unterhalt gezahlt hat und den auch nur unzuverlässig, da wäre es echt zu viel verlangt gewesen, wenn meine Mutter hätte auch noch Benzin dafür zahlen hätte müssen damit ich bei meinem Vater sein konnte.

Auch bei meiner Freundin ist das so.. Sohn ist unter der Woche normal beim Vater... Sorgerecht ist geteilt... sie hat das Umgangsrecht... er das Aufenthaltsbestimmungsrecht. SIE holt ihn ab und fährt ihn in der Regel auch wieder heim, abgeholt wird der Junge nur, wenn sie es nicht einrichten kann ihn zurück zu fahren.

Deutsches recht gilt nur für Deutschland. Da er kein Sorgerecht hat, hat er aus dem Ausland heraus keine rechtswirksamen Grundlagen für diese Regelung. Weil Spanien ist mit Flugkosten verbunden... insofern er diese nicht bezahlt... für euch BEIDE... würde ich das nicht machen. Klar ist der Kontakt zum Vater wichtig. Aber da macht es mehr Sinn, einmal im Halbjahr hinzufahren für 2 Wochen und fertig. Wenn das Kind älter ist, kann man sein Kind auch mit Flugbegleitung hinfliegen lassen und er holt es am Flughafen ab und umgedreht. So war es bei der Nichte von uns.... die ist von Frankfurt nach München geflogen... wurde bis zum Ausgang begleitet und NUR ich durfte sie entgegen nehmen mit Passkontrolle etc. sie ist 8 Jahre damals gewesen. War kein Problem!

LG Küken mit Kuba

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Ich finde sehr merkwürdig, dass hier alle nur auf das Gesetz pochen a la "er ist weggezogen, er muss herkommen".
Du willst doch sicher, dass dein Kind seinen Vater kennt! Dann musst du da eine Regelung finden.
Zwei Wochen sind zuviel, grad wenn du arbeiten gehst. Wer zahlt die Flüge? Wo sollst du unterkommen?
Ich würde ganz klar fordern, dass er mir die Wahrheit sagt. Warum kann er nicht zurück? Was hat er angestellt?