Betreuungslücke von 4 Monaten zwischen Krippe und Kindergarten

Guten Morgen,

Unsere Zwillinge besuchen seit einem Jahr eine Krippe und sollen nun Ende Mai, zu ihrem 3. Geburtstag, in den Ü3 Bereich wechseln. Die Plätze wurden mir schon letztes Jahr mündlich zugesichert, es gab auch schon ein erstes Gespräch mit der neuen Gruppe. Da der Wechsel unterjährig ist, gibt es eine Überbelegung, die beim JA beantragt werden muss - laut Kita-Leitung gab es in den letzten Jahren aber nie Probleme.

Tja, nun habe ich wohl Pech. Gestern verkündete mir die Kita-Leitung, dass der Antrag abgewiesen wird, weil es zu wenig Personal gibt. Wir haben damit, bedingt durch die Sommerferien, keinen Betreuungsplatz von Anfang Mai bis Anfang September, also 4 Monate 😳

Für mich ein Schock, ich habe damit überhaupt nicht gerechnet. So kurzfristig kann ich keine Elternzeit einreichen, und 4 Monate lang können auch die Großeltern nicht aushelfen. Einen anderen Platz bekommen wir so schnell auch nicht. Und mir tut es auch so leid für meine Mädels, sie gehen so gerne in die Kita und freuen sich schon auf den Wechsel. Wie soll ich ihnen diese Lücke klar machen?

Mich wundert auch, warum schon im Mai Schluss sein soll - wäre alles nach Plan gelaufen, würde im Mai die Umgewöhnung stattfinden, und am 3. Geburtstag ist dann der offizielle Wechsel. Erst dann rutschen die neuen Krippenkinder nach. Letzten Sommer gab es in unserer Gruppe sogar den Fall, dass ein Junge über den Geburtstag hinaus in der Krippe bleiben konnte wegen der Platzsituation. Aber wir müssen schon 4 Wochen vor dem vertraglichen Ende raus? Ich finde das unfair.

Tja, was soll ich nun machen? Ich suche heute nochmal das Gespräch mit der Leitung, will aber vorsichtig sein. Der Kindergartenplatz ist ja noch nicht schriftlich, und ich will nichts riskieren. Soll ich das JA kontaktieren? Aber ich habe Angst, dass das an die Leitung geht und ich als nervige Mutter abgestempelt werde. Ich stehe aber gerade völlig mit dem Rücken zur Wand 😢

LG Artemis

1

Ach du... hm.

An deiner Stelle - und ich hätte das gleiche große Problem - würde ich wohl vorsorglich einen Beratungstermin beim Anwalt wahrnehmen. Das liefe schließlich auf Verdienstausfall hinaus, wenn ihr die Kinder daheim betreuen müsstet. Vor allem diese Ende vor Vertragslaufzeitende stößt mir auf.

Das Jugendamt würde ich auf jeden Fall kontaktieren. Vielleicht haben die noch eine Notbetreuung, auch wenn das für nur für vier Monate für deine Kinder echt doof wäre.

Wenn du (oder dein Mann) zügig Elternzeit beantragen würdest, griffe die ab Mitte/Ende Mai. Ließe sich das mit euren Stellen und Arbeitgebern vereinbaren und würde euch das weiterhelfen?

6

Ich habe etwas Hemmungen, einen Anwalt einzuschalten. Vor allem - gegen wen richte ich mich? Die Kita? Die hat mir ja Plätze angeboten, darf sie nun aber nicht besetzen. Das JA? Gegen das hat man doch kaum Handhabe. Die Gemeinde? Hm ...

"Vor allem diese Ende vor Vertragslaufzeitende stößt mir auf."
Da habe ich nachgefragt. Ab 1. Mai kommen zwei neue Krippenkinder. Meine Zwillinge werden am 31.05. 3 Jahre, und deshalb rechnete man die für den kompletten Mai nicht mehr in der Krippe mit - in dem Monat wären sie ja schon zur Eingewöhnung im Kindergarten.

"Das Jugendamt würde ich auf jeden Fall kontaktieren. Vielleicht haben die noch eine Notbetreuung, auch wenn das für nur für vier Monate für deine Kinder echt doof wäre.
Ich weiß nicht, ob ich den Kindern damit einen Gefallen tue. Vor allem A. ist sehr scheu und braucht lange, um mit Fremden warm zu werden. Ich weiß nicht, ob ihnen eine Notbetreuung gut tut.

"Wenn du (oder dein Mann) zügig Elternzeit beantragen würdest, griffe die ab Mitte/Ende Mai. Ließe sich das mit euren Stellen und Arbeitgebern vereinbaren und würde euch das weiterhelfen?"
Mein Dienstherr braucht locker 2 Monate, um solche Anträge zu bearbeiten. Die Zeit reicht nicht mehr. Zudem ist es bei uns personell auch sehr dünn besetzt. Nicht zuletzt verliere ich mehrere Tausend Euro Verdienst, das kann ich mir einfach nicht leisten.

14

Ja, das verstehe ich.

Mit dem Beratungstermin beim Anwalt meine ich wirklich erstmal nur ein Gespräch, bei dem du über deine Rechte, Möglichkeiten und potentielle Vorgehensweisen aufgeklärt wirst. Der muss ja nicht sofort einen Brief verfassen. Aber an wen ein solcher Brief gehen würde und was drin stünde, das hilft euch vielleicht weiter, wenn ihr mit Kita-Leitung und Jugendamt sprecht.

Bearbeitet von sneakypie
weitere Kommentare laden
2

Ich würde auch beim JA nochmals vorstellig werden und die Gesamtsituation erklären. Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es ja um einen begrenzten Zeitraum.

Die Alternative wäre:
- Tagesmutter
- Arbeitsstunde reduzieren?
- Nanny
- Kindergarten früher?
- privater Träger für die Übergangszeit?

Mistige Situation ist es auf jeden Fall!

Fühl dich gedrückt

7

Zu deinen Alternativen:
Tagesmütter geht nicht, weil die nur U3 Kinder aufnehmen. Meine Zwillinge sind zu alt.
Arbeitsstunden kann ich nicht mehr reduzieren, ich bin schon beim Minimum von 16 Wochenstunden.
Nanny: Tja, woher nehmen?
Kindergarten früher geht ja nicht.
Und in unserer Gemeinde herrscht absoluter Mangel an Plätzen, da komme ich nirgends unter.

24

Bist du alleinerziehend?
Dann geht es ja "nur" um Betreuung für 16h die Woche?

weitere Kommentare laden
3

Guten Morgen,

Bis zum 3. Geburtstag hast du eine Vorlaufzeit von 7 Wochen - falls es sich nicht geändert hat- Elternzeit einzureichen.
Erst nach dem 3. Geburtstag sind es 13 Wochen.
Sofern es keine betriebliche Gründe gibt diese abzulehnen, darf der Arbeitgeber die diese auch nicht ablehnen.

Ich habe im letzten Jahr aus einem anderen Grund Elternzeit eingereicht und die ist auch so durchgegangen :)

Vielleicht hilft dir das weiter 😊

LG
Kalina

8

Mein Dienstherr braucht mindestens 8 Wochen, um Anträge zu genehmigen. Und betriebliche Gründe gibt es viele: Ich habe ein großes Projekt vor mir, wir haben Personalausfall, alles sehr doof im Moment.

Und selbst wenn genehmigt wird, ich kann mir den Verdienstausfall nicht leisten. Meine PKV (bin Beamter) frisst das bisschen Kindergeld fast komplett auf. Und mein Mann zahlt schon alles rund ums Haus und unseren Kredit.

22

Nur der Vollständigkeit halber: Die Mitteilungsfrist beträgt 7 Wochen für Elternzeit, die vor dem 3. Geburtstag beginnt. Wenn dein AG 8 Wochen für eine Rückmeldung braucht, ist das sein Problem, nicht deins. Du musst ihm nur den Zugang der Mitteilung nachweisen können.
Und eine Ablehnung ist auch nicht einfach so möglich. Da müssen die Gründe schon sehr massiv sein.
Ich verstehe aber, dass du ungern in Elternzeit gehen möchtest. Vermutlich wird Elternzeit für deinen Partner ebenfalls aus finanziellen Gründen problematisch?
Eine Betreuung für die Zeit bei einer bisher fremden Person halte ich auch für schwer umsetzbar.
Könnten dein Partner und du evtl. in dem Zeitraum zeitversetzt arbeiten?
Ich würde dir ebenfalls empfehlen ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch zu nehmen. Möglicherweise bekommt ihr so doch noch die Genehmigung zur Überbelegung.

weitere Kommentare laden
4

Habt ihr denn den Platz in der Krippe gekündigt? Falls nein, nochmal genau reinschauen, womöglich dürfen sie euch gar nicht rauswerfen.

Ich würde versuchen, dass ihr einfach in der Krippe bleibt. Hat die Krippe womöglich schon neue Kinder aufgenommen für die Plätze deiner Mädels? Dann würde ich einfach versuchen beharrlich zu bleiben, dann können halt keine neuen Kinder aufgenommen werden. Vielleicht ist es für die neuen Kinder auch leichter nochmal 2-3 Monate zu warten.

10

Laut Vertrag läuft die Betreuung bis zum Ende des Monats, in dem die Kinder 3 werden - somit genau bis zum 31.05. Uns zum 30.04. rauszuwerfen ist damit nicht zulässig, sofern sie mir nicht kündigen.

Zum 01.05. sollen 2 neue Kinder in der Krippe eingewöhnt werden, die haben schon feste Zusagen. Meine Zwillinge wären zu dem Zeitpunkt ja "eigentlich" schon im Ü3-Kindergarten. Keine Ahnung, ob eine Überbelegung in der Krippe möglich ist. Das muss ich nachfragen.

15

Sowas hab ich ja auch noch nie gehört 🙈
Bei uns ist immer das ganze Krippen Jahr in dem
Die Kinder drei werden abgedeckt, es gibt doch auch erst die kiga Plätze im Normalfall nach den Sommerferien??
Das ist doch alles seltsam.

Defintiv würde ich anfangen dem JA die Hölle heiß zu machen und ja mit Anwalt

weitere Kommentare laden
5

Hey,
Was steht denn in dem Vertrag mit der Krippe? Bei uns wäre es immer ein Ende mit dem Kita-Jahr.
Wenn bei euch der 3. Geburtstag der relevante Tag ist, dann dürfte dieser vermutlich im Vertrag benannt sein. Dann würde ich zumindest auf Erfüllung bis dahin drängen. Das Jugendamt würde ich wegen der Betreuungslücke auf jeden Fall informieren und mal schauen, ob sich dann noch was bewegt.

Alles Gute!

Bearbeitet von Zwillis2021
11

Laut Vertrag läuft die Betreuung bis zum Ende des Monats, in dem die Kinder 3 werden - somit genau bis zum 31.05. Uns zum 30.04. rauszuwerfen ist damit nicht zulässig, sofern sie mir nicht kündigen.

17

Könntest du den vielleicht mit deinem Dienstherrn sprechen und du baust jetzt Überstunden auf, die du dann von 01.06.-31.08. abfeiern und den Rest decken dein Mann und du (vielleicht noch Großeltern) mit Urlaub ab?
Oder wäre es bei deinem Dienstherrn möglich die Arbeitszeit am Abend/Wochenende zu erbringen, wenn dein Mann die Kinderbetreuung übernehmen kann. Ich wüsste nicht, dass der Dienstherrn dir Elternzeit verweigern kann, wenn deine Kinder keine anderweitige Betreuung haben. Unbetreute Kinder dürfte aus Schutzgründen wohl nicht verlangt werden dürfen. Kannst ja anbieten, dass du 3-jährige täglich für knapp 3 Stunden mitbringst zur Arbeit und sie dort spielen. Wird bestimmt nicht Mitgemacht (zumindest nicht bei uns).
Bis zum 01.06. wären ja auch noch 8+ Wochen, sodass die Genehmigung kein Problem sein dürfte. Zumal du auch nur den Antrag stellen musst, wenn die so ewig brauchen, würde ich es nicht zu meinem Problem werden lassen...

weiteren Kommentar laden
9

Wir standen vor demselben Problem und mussten zittern, ob es klappt. Zum Glück ging die Überbelegung durch. Sprich doch nochmal mit der Leitung und schildere deine Verzweiflung.
Der Plan war sonst eine Studentin/Schülerin aus der Nachbarschaft für meine Arbeitszeit zu bekommen (und ich vereinbaren Home Office mit meinem Chef, bin also vor Ort). Und natürlich mit einem Anwalt und dem JA sprechen. Du arbeitest ja "nur" 16 Stunden, kannst du die Zeiten flexibel gestalten oder musst du vor Ort sein? Falls du Schichtdienst machst, könntest du auf nachts oder Wochenende wechseln.
Ach das ist wirklich eine unmögliche Situation, ich weiß noch wie mich diese Ungewissheit gestresst hat. Ich hoffe ihr findet eine Lösung mit der Leitung.

13

Bei uns müsste mindestens 1 Stelle noch durch einen Erzieher besetzt werden, damit der Schlüssel für das JA wieder passt. Ohne diese eine Fachkraft wird der Antrag abgelehnt.

Ich kann bis auf 1 Tag in der Woche Homeoffice machen und meine Arbeitszeit relativ flexibel gestalten, das ist schon ein Vorteil. Nur müsste ich in der Kernzeit von 9-15 Uhr arbeiten, weil danach eigentlich fast niemand mehr im Büro ist. Mein Mann ist von 5:30 - 15:00 Uhr außer Haus. Mir bleibt damit im Grunde nur die Zeit vom Mittagsschlaf der Zwillinge, um zu arbeiten, und das sind höchstens 2 Stunden.

Ich habe vorhin meine Vorgesetzte informiert, sie will das an den Abteilungsleiter weitergeben, damit wir gemeinsam über eine Lösung nachdenken können.

Danke, ich hoffe es auch, dass wir eine Lösung finden.

20

Und auf den Mittagsschlaf kannst du nicht verlässlich setzen. Ist Zwillinge sind nur 5 Wochen jünger als deine schlafen zu Hause mittags nicht mehr:(

12

Auf jeden Fall nicht einfach hinnehmen!

Ich würde mir da keine Sorgen machen, dass du als "die nervige Mutter" abgestempelt wirst. Du bist eine berufstätige Mütter und hattest einen zugesagten Betreuungsplatz.

Ich würde den offiziellen Weg gehen, freundlich aber bestimmt.

Als Alternative fiele mir noch ein Au-Pair ein, falls ihr das irgendwie bei euch unterbringen könnt.

21

1. Arbeitspensen temporär reduzieren (beide Elternteile)

2. Wenn möglich mit wenig Überschneidung arbeiten (einer arbeitet Morgens, der andere abends oder am Wochenende), je nach Job versuchen Dienstpläne zu tauschen

3. Ferien opfern

4. So viel externe Unterstützung wie möglich aufbieten z.b. Grosseltern

5. Babysitter einarbeiten wenn es um wenige Überschneidungsstunden geht

6. Unbezahlt nehmen.

26

Habt ihr gekündigt?
Oder die Krippe Euch?

Wenn nicht hast du eigentlich einen gültigen Vertrag bis zum Ende des Krippenjahres.

Schau dort mal nach, was da konkret drin steht.

27

Laut Vertrag läuft die Betreuung bis zum Ende des Monats, in dem die Kinder 3 werden - somit genau bis zum 31.05. Uns zum 30.04. rauszuwerfen ist damit nicht zulässig, sofern sie mir nicht kündigen.

Das habe ich heute auch nochmal angesprochen, aber die Leitung zuckte nur mit den Schultern und meinte, dass sie in der Krippe nicht überbelegen kann. Und da Anfang Mai schon wieder zwei neue Kinder kommen, sind unsere "zu viel". Und müssen raus, Vertrag hin oder her 🤷 Was bleibt mir also? Ich kann ja wohl kaum klagen.

36

Klar kannst du klagen!

Und nach dieser frechen Ansage der Leitung würde ich das auch tun!

weitere Kommentare laden