Mein Bruder zahlt Unterhalt, jetzt will sie trotzdem beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss

Hallo,

ich möchte meinen Bruder moralisch und mit etwas mehr Wissen unterstützen. Seit der Trennung von seiner Frau (sie ist mit den Kindern ausgezogen zurück zu ihrer Mutter) bezahlt er immer noch alles.

Allerdings hat lässt er sein Gehalt jetzt auf ein eigenes Konto und nicht mehr das gemeinschaftliche Konto laufen. Er hat sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert und zahlt ihr den vollen Unterhalt für die Kinder, sämtliche noch gemeinsamen Versicherungen sowie die Kosten für das gemeinsam erworbene Eigenheim.

Jetzt hat sie das Gemeinschaftskonto bis zum Anschlag überzogen. Sie verfügt auch über ein eigenes Einkommen, meint aber, dass sie vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen würde, obwohl mein Bruder regelmäßig das Gemeinschaftskonto mit dem ihr zustehenden Geld auffüllt.

Wie verhält sich das denn so? Nach meinem Wissen wird ihr das Jugendamt die rote Karte zeigen, nur weil sie mit dem Geld nicht auskommt, oder? Sie bekommt ja auch noch das Kindergeld auf das Gemeinschaftskonto. Bei Muttern zahlt sie zudem keine Miete, wenn überhaupt nur Nebenkosten.

Mein Bruder tut mir in dieser Situation auch sehr leid. Er hat alles für sie getan, sie mehr als gut versorgt. Und jetzt stellt sie ihn hin, als wäre er ein Monster. Seine Kinder sieht er zum Glück regelmäßig. Und auf den Schulden für das Haus wird er wohl am Ende alleine sitzen bleiben, wenn er es nicht verkauft.

Wie ist das denn bei euch so gelaufen? Würde ihm da gerne Mut machen, dass er das schon alles richtig macht. Sein Anwalt ist leider nicht von der schnellen Sorte :-(

Vielen Dank für ein bisschen Input.

Gruß
marjatta

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Um was vernünftiges dazu zu sagen, müsste man schon ein wenig mehr wissen.

1. Wie lange sind die beiden getrennt? Läuft das Trennungsjahr noch?

Falls ja, ist der besser verdienende Partner verpflichtet, Trennungsunterhalt zu bezahlen.

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html

2. Wie viele Kinder, wie alt jeweils?

sind Kinder unter drei Jahren (oder besonders Pflegebedürftige) vorhanden, steht ihr über den Kindesunterhalt hinaus noch Betreuungsunterhalt zu.

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html

3. Wie hoch ist der Unterhalt den dein Bruder bezahlt?

Wenn der von ihn gezahlte Unterhalt unter dem Betrag liegt, den Sie durch Unterhaltsvorschuss bekommen würde, kann Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Ansonsten nicht.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

4. Wie hoch sind die Belastungen für das Haus? Sind beide im Grundbuch eingetragen, ist das ein gemeinsam aufgenommener und unterschriebener Kredit?
Falls ja: Beide Parnter sind verpflichtet, weiterhin den Kredit zu bedienen. Andererseits bewohnt er das Haus jetzt alleine, daher muss er an seine Exfrau Miete für ihre Haushälfte bezahlen - im Fall deines Bruder könnte es also gut sein, das die Exfrau ihren Kreditanteil dadurch "bestreitet" das sie eben keine Miete erhält, sondern mit diesem Geld die "ihre" Hälfte der Raten bedient werden.

5. Die Ex deines Bruders kann natürlich zum Amt gehen und Hartz 4 beantragen, evtl. auch Wohngeld, wenn Sie mit ihren Eltern einen Mietvertrag hat und nachweislich Miete an die Eltern bezahlt. In diesem Falle wird das Amt deinen Bruder dazu auffordern sein Einkommen nachzuweisen - bevor der Staat zahlt, wird erst geprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete zahlungsfähig ist. (Das gälte auch falls sie tatsächlich Unterhaltsvorschussberechtigt wäre)

Alle Angaben ohne Gewähr ... vielleicht weiß ja hier noch jemand besser bescheid.

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"meint aber, dass sie vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen würde, "

Nun, UHV ist zunächst mal einkomensunabhängig.
Diesen gibt es, der KV keinen UH zahlt.
Dies tut er aber offensichtlich - hoffentlich nachweisbar durch Überweisung mit eindeutigem Verwendungszweck.

Wenn die KM jetzt UHV beantragt, dann wird sie angeben müssen sie bekäme keinen UH vom KV. Darauf hin wird sich die UHV-Kasse beim KV melden, welcher die UH zahlungen ja nachweisen kann.
Der Rest braucht ihn nicht mehr zu interessieren.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Da die Noch-Ehefrau Zugriff auf das gemeinsame Konto hat und dort regelmäßig alle Gelder eingehen, bekommt sie mehr als nur den Unterhalt. Getrennt leben sie bereits seit letztem Sommer.

Darüber hinaus ist sie gar nicht in der Lage finanziell ihren Anteil am Kredit für das gemeinsam erworbene Haus zu bedienen. Sie kann bestenfalls sich selbst versorgen.

Zwischenzeitlich hat mein Bruder einen Mediator beauftragt, den wir in der Verwandtschaft haben und ich hoffe, dass sie wieder in der Realität ankommt.

Unterhalt bekommt sie für die Kinder gemäß Düsseldorfer Tabelle auf das Gemeinschaftskonto überwiesen. Dieser Unterhalt liegt deutlich über dem UHV Satz, das nur nebenbei bemerkt, bei ca. 400 EUR pro Kind zzgl. das gesamte Kindergeld für 3 Kinder im Alter von 6, 10 und 12 Jahren.

Das ist auch der Grund, warum ich sauer auf sie bin. Nur weil sie das Gemeinschaftskonto überzogen hat und mit den nahezu 1780 EUR plus ihrem eigenen Einkommen von derzeit 700 EUR Gehalt in den Anerkennungsjahren nicht auskommt, will sie UHV beantragen. Die Kosten für ihre zweite Ausbildung hat mein Bruder ja auch bezahlt.

Miete zahlt sie bei der Mutter im elterlichen Haus keine - nicht mal Nebenkosten, was auch schon zu Stress mit ihrer Mutter geführt hat. Es ist einfach nicht schön, dass sie ihre eigene Unfähigkeit dann versucht zu Lasten der Allgemeinheit auszuspielen.

Ich hoffe jetzt auf den Mediator.

Gruß
marjatta

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Den Mediator habt ihr in "eurer" Familie/ Verwandtschaft?

Wäre ich die EX würde ich spätestens da rebellieren und auf einen definitiv neutralen Mediator bestehen.

BTW: Wieso lässt dein Bruder das Konto wie es ist? Er soll sich das, was er zahlen muss berechnen lassen und den Rest nicht mehr über das gemeinsame Konto laufen lassen.

LG

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Lass sie den UHV beantragen, ich wäre gespant wie sie den Antrag ausfüllt.

Wenn das geschriebene so stimmt dürfte sie keinen UHV bekommen, wenn sie alle Angaben wahrheitsgemäß macht und, genau das muss sie unterschreiben.

Wenn sie falsche Angaben macht wäre das sicher leicht zu widerlegen und der Fall wird dann sicher amüsant.

Einfach mal laufen lassen

Gruß
Ano