Hallo!
Ich versuche mich kurz zu fassen und hoffe jemand kann mich aufklären...
Ich verdiene 416 Euro mtl. 6 Wochen vor dem ET bekomme ich Mutterschaftsgeld. 8 Wochen nach der Geburt dann weiter Mutterschaftsgeld (alles in Höhe meines Lohns). So weit so gut.
Jetzt ist es doch so, dass man zum Elterngeld bei Zwillingen noch denn Zwillingsbonus in Höhe von 300 Euro dazu bekommt. Das Mutterschaftsgeld wird aber auf das Elterngeld angerechnet und somit würde ich das Elterngeld plus Zwillingsbonus erst ab dem 3. Lebensmonat meiner Zwillis erhalten (weil bis dahin ja MuGe).
Mein Mutterschaftsgeld fällt da aber geringer aus als das Elterngeld (samt Zwillingsbonus),
habe ich das richtig verstanden?
Ich glaube ja kaum, dass der Zwillingsbonus auch zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt zusätzlich gezahlt wird, oder?
Oder, dass ich das Elterngeld ab dem 1. Lebensmonat mit dem Bonus erhalten kann???
Hoffe, ihr habt verstanden, was ich meine und könnt mich da aufklären
Vielen Dank fürs Lesen und antworten
LG, Natka
Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei Zwillingen
Hallo Natka,
das Mutterschaftsgeld bei Zwillingen ist 6 Wochen vor der Geburt und 12 Wochen danach. Nach den 12 Wochen bekommst du dein Elterngeld + den Mehrlingssatz von 300 EUR.
LG Manu
Ok, dann ist alles klar
Danke!
Ist nicht ganz korrekt.
In den ersten 3 Monaten bekommt sie auch Elterngeld (die Differenz zu den 600 Euro Elterngeld), zusätzl. zum MuSchu-Geld.
Mutterschaftsgeld ist 416 Euro: 6 Wo. vor Termin und 12 Wo. nach Termin.
Elterngeld ist 300 + 300 = 600 Euro ab Geb.-Termin.
D.h. Du bekommst ab Geb.-Termin Dein MuSchu-Geld in Höhe von 416 Euro und zusätzlich 184 Euro (die Differenz zu den 600) Elterngeld.
Ab 4. Lebensmonat bekommst Du dann 600 Euro Elterngeld.
LG
Jana
Danke für die Aufklärung
Jetzt bin ich endlich schlauer...und auch erleichtert
LG, Natka
Ja.
Da der Zwilli nen 2. Sockelbetrag bringt, hast Du mehr als vorher...
hallo also bekommt man 2 mal das kindergeld und 2 mal das elterngeld bei twins ??? lg
Huch da ist mir beim Lesen ein Fehler unterlaufen!
Stimmt, ihr habt recht sie bekommt beim Mutterschaftsgeld natürlich noch die Differenz zu den 600 EUR!!!!
Sorry!
LG