Doppeltes Elterngeld!

Habe soeben diesen Artikel gefunden. Vielleicht ist er für einige interessant!

http://www.stern.de/politik/deutschland/bundessozialgericht-bei-zwillingen-gibt-es-doppeltes-elterngeld-2030864.html

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Hi,

ich habe es eben im Radio gehört. Allerdings bin nur ich zuhause geblieben. Mein Mann 2 Monate.

Hätten wir das gewusst, wäre mein Mann sicher auch zuhause geblieben. .. wir werden uns mal beraten lassen. Das wären in unserem Fall 14.000 €.

Könnten wir gut gebrauchen.

Immerhin war ich allerdings fast 3 Jahre zuhause, weil die Betreuung für zwei Kinder unter drei unbezahlbar war (für uns)...

Wir werden sehen...

Lg und viel Erfolg für alle, die es betrifft:))

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Hallo,

wir haben unseren Antrag schon so gestellt das wir beide Elterngeld beantragt haben, da wir von dem Fall schonmal im Netz gelesen hatten. Bisher mussten wir aber noch fehlende Unterlagen nachsenden. Bin mal gespannt ob das wirklich so problemlos durchgeht.

Lg dinchen mit Sonnenschein (3 1/2 Jahre) und Zwillis (fast 4 Monate)

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Hallo,

hab auch schon davon gehört.
Meine 2 sind jetzt schon 2 1/2 Jahre und ich bekomme kein Elterngeld mehr.
Kann mir jemand sagen, ob es auch Rückwirkend gezahlt bekommt?
Danke

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Die letzten 4 Jahre können rückwirkend beantragt werden....

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Hast Du dafür eine Quelle?
Wäre zu schön, kann es kaum glauben.

LG
Jana

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Ich habe ein Jahr elternzeit genommen. Mein Mann nicht, im September ist das eine Jahr dann auch rum für mich, muss wieder arbeiten.

Kann ich statts mein MAnn ein weiteres JAhr Elterngeld beantragen???

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Hallo,

Elterngeld wird nur in den ersten 12 Lebensmonaten der Kinder bezahlt, wenn der Partner im Anschluss daran nimmt, dann 14 Lebensmonate.

Deshalb die Antwort: nein

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Hallo, in Sachsen gibt es noch landeserziehungsgeld .
lg Katrin

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Hallo Mädels,

ich habe gestern durch diese Diskussion von dem BSG Urteil erfahren.

Hab dann heute mit der Elterngeldstelle telefoniert um zu erfahren ob es in unserem Fall etwas ändern würde. Die sagten zu mir, dass wir ein Schreiben aufsetzten sollen, was genau wir jetzt "wollen"
Unser Fall ist Zwillinge geboren am 13.12.11
Ich habe Elterngeld für 12 Monate (Betrag gesplittet auf 24 bzw 21 Monate, wegen Mutterschutzgeld) beantragt. Mein Mann hat dann Partnermonate genommen 2 Monate (mehr ging ja gesetzlich nicht).

Jetzt hab ich einen Bekannten (der etwas Ahnung, davon hat) kontaktiert um zu fragen ob er mir helfen kann bzw. welche Rechte einem zustehen bzgl. des Urteils. Den wenn ich nicht weiß welche Rechte sich aus dem Urteil ergeben, kann ich die Elternstelle ja nicht auf mein Recht zuweisen :-)
Er sagte er sieht es auch so, dass uns "jedem" (mein Mann und mir) das Elterngeld doppelt zusteht. Sprich ich 21 monate Elterngeld für 2 Kinder und mein Mann Elterngeld für 2 Kinder für 2 Monate. Allerdings sagte er, dass das Urteil "sehr" druckfrisch ist :-) und man müsste schauen, was die Behörden jetzt draus machen....
Also ich werde jetzt ein Schreiben aufsetzen und das an die Elterngeldstelle schicken.

Vielleicht haben wir ja Glück.

Vielleicht hat ja der eine oder andere einen Anwalt (Sozialrecht, wird von der Rechtschutzversicherung nicht abgedeckt) im Bekanntenkreis und kann Ihn dazu nochmal befragen.

Auch wenn manche jetzt schreiben werden, das Elterngeld bekommt man als Verdienstausfall und nicht wie das Kindergeld für das jeweilige Kind, finde ich den Mehrlingsbonus doch sehr gering im Bezug auf das volle Elterngeld.

LG Inna

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Ich glaub dein Bekannter hat da was falsch verstanden.

<<Er sagte er sieht es auch so, dass uns "jedem" (mein Mann und mir) das Elterngeld doppelt zusteht. Sprich ich 21 monate Elterngeld für 2 Kinder und mein Mann Elterngeld für 2 Kinder für 2 Monate. Allerdings sagte er, dass das Urteil "sehr" druckfrisch ist :-) und man müsste schauen, was die Behörden jetzt draus machen....>>

Grundsätzlich gibt es nicht 2 Lohnersatzleistungen, nichts anderes ist Elterngeld ja...
Es ging in diesem Urteil darum, dass der Mann für Kind 1 Lohnersatz erhält, während/gleichzeitig Frau für Kind 2 Lohnersatz erhält. Das wurde bisher über die Elterngeldstelle verwährt und ist nun möglich.

Ihr hättet also nach diesem Urteil die Möglichkeit jeweils 12 Monate für ein Kind und 2 Monate fürs andere Kind Elterngeld zu bekommen.

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Mein Mann und ich hatten ja beide gleichzeitg Elternzeit (ich vom 3 LM bis jetzt und er den 6 LM und den 12 LM) in dieser Zeit haben wir ja beide Elterngeld bekommen, daher wäre der Urteil ja nichts neues?

Ich werd erstmal ein Schreiben aufsetzen und schauen was passiert, Fragen kostet ja nichts :-)

Gruß
Inna

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Ich habe meine Twins echt zur falschen Zeit bekommen....2005

keine Elternzeit für den Mann, kein Elterngeld, kein kostenloses Kindergartenjahr....grrrrr.

Genießt es, wenn es wirklich kommt!!!!

lisa