Guten Abend erst mal!
Nach meiner letzten Frage hier bin ich gestern bei der Elterngeldstelle gewesen, um mich beraten zu lassen. Ausgangssituation: Ich habe damals (ab der Geburt der Zwillinge 6/2011) 12 Monate Elterngeld bekommen, mein Freund hat weiter gearbeitet.
Wir hatten nun also vor, nachträglich für ihn 12 Monate für Zwilling 2 zu beantragen sowie 2 Monate für Zwilling 1, und für mich dann noch einmal 2 Monate für Zwilling 2.
Ich dachte, das ginge so. Die Dame von der Elterngeldstelle verneinte dies jedoch und sagte mir, dass NUR ICH jetzt nachträglich auch 12 Monate für Zwilling 2 beantragen könne, mein Freund jedoch nur die jeweils 2 Monate für Zwilling 1 und 2.
Auf meine Frage, warum das so sei, erklärte sie, dass nur derjenige, der damals 12 Monate bekommen hätte, noch einmal 12 Monate bekommen würde, und zwar für den anderen Zwilling, aber für den gleichen Zeitraum. Das sei dann so etwas wie eine Erweiterung des alten Antrags, während die Beantragung des Elterngeldes für meinen Freund ein kompletter Neuantrag sei, was NICHT MÖGLICH wäre.
Hä?! Bin ich zu blöd, um das zu kapieren? Hat jemand von euch auch diese Auskunft erhalten? Mein Freund bekäme mehr Elterngeld als ich, deswegen würden wir natürlich gerne die von mir vorgeschlagene Variante wählen.
Mit der Bitte um Aufklärung,
eure Norogi
Auskunft von der Elterngeldstelle
Hallo!
Also wenn dein Freund keine Elternzeit genommen hat, kann er auch keine im nachhinein beantragen. Ich denke daher auch, dass du "nur" 12 Monate für Zwilling 2 nachbeantragen kannst (immerhin 600 € pro Monat).
Selbst die Partnermonate halte ich für fragwürdig, wenn dein Freund garnicht zu Hause war. Höchstens, wenn er sie jetzt noch nimmt.
LG
Hasi
Ich hab für Monat 1-12 bezogen und mein Mann für Monat 2 und 3. Mein Mann hat 1200 Euro nachgezahlt bekommen und ich 600 Euro pro Monat abzüglich des Mutterschaftsgeldes. Das wird wieder angerechnet. Hab es am 15.1. bereits bekommen. Meine Zwillis sind von Juni 2012.
Es kann nur der Elterngeld bekommen,der auch zu Hause war. Das ist doch irgendwie logisch. Wenn er gar nicht zu Hause war, also auch seine zwei Monate nicht genommen hat, kann er auch nichts beantragen.
Du kannst Monat 13. und 14. nur beantragen, wenn du die zeit nicht wieder, bzw unter 30 Stunden gearbeitet hast.
Die Auskunft der elterngeldstelle war da schon vollkommen richtig.
Grüße...
Hallo,
ne das passt schon, bei uns war es auch so, einer 12 Monate zuhause, der andere ganz normal gearbeitet.
Wir haben nur die Nachzahlung für die 12 Monate bekommen (bei uns wars 11x600 €), den Bezugszeitraum nachträglich zu ändern, das ging bei uns auch nicht.
Grüße
Hallo,
du musst das wohl leider so hinnehmen. Elterngeld ist ja eine Verdienstersatzleistung. Also kann auch nur derjenige Elterngeld bekommen, der in dieser Zeit auch keinen Verdienst hatte. Dein Freund hat aber Verdienst erhalten und hat daher rückwirkend keinerlei Anspruch auf Elterngeld. Ich meine freu dich doch einfach über das Geld, so mache ich es, denn so kann ich ganz ruhig zwei Jahre zu Hause bleiben ohne groß rechnen zu müssen. Dadurch das ihr nicht verheiratet seit bist du doch sogar noch im VOrteil, weil bei euch nicht wie bei uns verheirateten von dem extra Elterngeld bei der Steuererklärung wieder was zurückbezahlte werden muss!
LG
Hallo,
warum sollte deinem Freund denn Elterngeld zustehen, wenn er gar nicht in Elternzeit war?
LG,
delfinchen
war denn Dein Mann in Elternzeit in den ersten 14 lebensmonaten? Nein? dann bekommt er kein Elterngeld nachgezahlt.
warst Du 12 oder 14 Monate (egal ob länger) in Elternzeit/daheim? dann kannst Du für den 2. Zwilling fehlende Monate bekommen z.B. 1-12 für Zwilling A und 1-4 und 7-14 für Zwilling B und Ihr bekommt etwas mehr.
Danke für eure Antworten! Ich hab's jetzt verstanden
Das Doofe ist, dass mein Freund eigentlich auch in Elternzeit war. Da er selbstständig ist, hat er das erste Jahr mit mir und den Kindern verbracht und nur dann gearbeitet, wenn hier mal Ruhe war. Elternzeit hat er somit aber natürlich nicht beantragt.
Blöd, aber nicht zu ändern.
Euch allen noch einen schönen (hoffentlich entspannten) Sonntag
Die Aussage ist schon richtig, aber ob du oder dein Partner nun die Nachzahlung bekommen würde ist doch egal,es gibt ja nicht mehr als den Mindestbeitrag, ausgenommen sind Monat 13 und 14, von daher entshet ja eigentlich kein richtiger Nachteil. ich lese hier allerdings immer wieder das man im nachhinein kein Elterngeld mehr benatragen kann, dennoch hat mein Mann genau das gemacht. Meine Zwillinge sind von 2011 und er durfte nun im nachhinein weil er nicht mehr als 30 stunden gearbeitet hat, die jeweiligen Partnermonate für Kind 1 und Kind 2 beantragen. der Bescheid für meinen Mann wurde auch bewilligt, er bekommt nun 4 Monate Elterngeld nachgezahlt, das sind 2400 Euro!, die er ende Januar nun ausgezahlt bekommt, von daher hat unser Sachbearbeiter das auf jedenfall durchbekommen. Also scheint es ja doch möglich zu sein!
Guten Morgen ... keine Ahnung ob es bei Zwillingen anders ist als bei einem Kind.
Mein Freund hat die 2 Monate Elternzeit genommen ... er ist u.a. auch selbstständig unterwegs (teilweise aber nur 1x im Monat!) ...
Bei Ihm hieß es - KEIN Geldeingang darf auf dem Konto verbucht werden in diesem Monat von der Selbstständigkeit (das wäre sonst angerechnet worden) ...
Wird wahrscheinlich bei Euch schwer werden ohne Geldeingang aus der Selbstständigkeit bei nem Jahr oder mehr.
Eine aus dem GVK (auch selbstständig) ist nach dem Mutterschutz gleich wieder "arbeiten gegangen" und offiziell hat der Mann das Elterngeld und Erziehungsjahr genommen ... (die hat aber auch "nur" gearbeitet - wenn es grad möglich war).
LG