Familien und Alleinerziehende

Die wichtigsten Versicherungen

Rund 1.600 Euro gibt jeder Bundesbürger im Jahr für Versicherungen aus. Lesen Sie, welche Versicherung eine Familie wirklich braucht.

von Andrea Lützenkirchen
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Mann zwei Frauen Vertragsstudie
Foto: © panthermedia.net/ Artur Gabrysiak

Versicherungsexperte rät

Familien und allein Erziehende brauchen einen anderen Versicherungsschutz als ein kinderloses Paar. Doch das Angebot ist riesig und viele Verträge sind schlichtweg überflüssig. Hajo Köster, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein, hat für urbia die Versicherungen zusammengestellt, die eine Familie benötigt.

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung sichern Sie Ihre Wohnungseinrichtung gegen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub entstehen. Um die Versicherungssumme zu ermitteln, mit denen Sie Ihre Wohnungseinrichtung absichern, gibt es verschiedene Wege. Am genauesten ist es, die Neupreise aller in der Wohnung vorhandenen Sachwerte einschließlich Elektrogeräten und Schrankinhalten zu addieren.

Schneller geht es, den Empfehlungen der Verbraucherzentrale zu folgen und die Wohnfläche in Quadratmeter mit 600 Euro zu multiplizieren. Sie unterstellen damit, dass sich in Ihrer Wohnung Gegenstände im Durchschnittswert von 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche befinden.

Kfz-Versicherungen

Als Autobesitzer/in brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn Sie haften für jeden Schaden, den Sie mit dem Gebrauch Ihres Autos verursachen. Schließen Sie den Vertrag mit unbegrenzter Deckungssumme ab, denn gerade im Straßenverkehr passieren viele Unfälle mit z. T. schweren, und damit teuren, Folgen.

Mit der Teilkasko-Versicherung sichern Sie Ihr Auto gegen Glasbruch, Brand und Diebstahl. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro ist die Teilkasko recht preisgünstig. Die Vollkasko-Versicherung bezahlt auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto. Sie lohnt sich eigentlich nur bei einem Wagen, der nicht älter ist als zwei Jahre. Doch dies muss im Einzelfall natürlich jeder selbst entscheiden.