Was kann und darf die PID?

Präimplantationsdiagnostik: (k)ein Kind nach Maß?

Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein sperriges Wort. Für die einen heißt es: endlich eine Chance auf ein gesundes Kind. Für die anderen birgt es enorme Brisanz in ethischen Fragen. In diesem Artikel geht es um die Chancen und Risiken und den aktuellen Stand der PID in Deutschland.

von Kathrin Wittwer
  • Druck
  • Kommentare
  • Email
Kleinkind Junge DNA
Foto: © iStockphoto/ gmutlu

PID - nun in Ausnahmefällen erlaubt

Präimplantationsdiagnostik heißt: Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas entstanden sind, werden vor (= prä) ihrer Einpflanzung (= Implantation) in die Gebärmutter untersucht (= Diagnostik). Dabei wird nach einer bestimmten Anomalie im Erbgut gesucht. Dies kann beispielsweise eine genetische Anlage für eine unheilbare Krankheit oder schwere Behinderung sein. Ziel ist es, Embryonen, die ein solches Merkmal tragen, von anderen zu unterscheiden, die es nicht aufzeigen. Nur letztere werden in die Gebärmutter eingesetzt. Die kranken Embryonen sterben ab.

„Dieser Embryo darf sich entwickeln, jener nicht“: Diese Auswahl wurde heftig diskutiert, seit der Bundesgerichtshof im Juli 2010 den Berliner Arzt Dr. Matthias Bloechle freisprach. Der hatte sich selbst dafür angezeigt, in seiner Kinderwunsch-Praxis Präimplantationsdiagnostik durchgeführt zu haben, obwohl allgemein angenommen wurde, das Embryonenschutzgesetz verbiete dies. Bloechle sah das anders, die Richter gaben ihm Recht. Damit war PID nicht per se gesetzeswidrig. Ganz konkrete Vorschriften, wann sie zulässig ist, gab es aber nicht.

Im Juli 2011 hat nun der Bundestag für eine begrenzte Zulassung von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen entschieden. Damit soll Paaren, die eine Veranlagung für eine schwere  Erbkrankheit haben, die Chance auf ein gesundes Kind ermöglicht werden. PID bleibt aber im Grundsatz verboten, jedoch in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn die Eltern die Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Weiterhin ist eine vorherige Beratung Pflicht und eine Ethikkommission muss zustimmen. Nur bestimmte lizensierte Zentren dürfen PID vornehmen.

Der Wunsch: ein lebendes Kind statt Fehl- und Totgeburten

Zuvor hatten Kritiker und Befürworter der PID intensiv in der Öffentlichkeit für ihre Positionen geworben. Viele Kritiker verlangten, die PID nun endgültig zu verbieten. Sie warnten unter anderem vor steigender Intoleranz gegenüber Behinderten, vor unnatürlicher Selektion und vor Designerbabys.

„Solche Argumente sind meist vorgeschoben und keine vernünftige Grundlage für eine sachliche Diskussion“, meinte PID-Befürworterin Dr. Tina Buchholz von der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) aus München. Im Grunde ginge es um etwas ganz anderes, betonte auch urbia-Nutzerin „sternenkind-keks“: „Wer meint, wir wollen uns Designerbabys anschaffen, hat nicht verstanden, worum es geht. Alles, was wir wollen, ist ein lebensfähiges Kind.“ „sternenkind-keks“ und ihr Mann gehören zur Kernzielgruppe der PID: Paare, deren Kinderwunsch sich aufgrund eines hohen genetischen Risikos wenn überhaupt nur schwer erfüllen lässt. In ihrem Fall ist es eine Chromosomenveränderung, die häufig Fehl- oder Totgeburten verursacht oder zu schwerstbehinderten Babys mit einer Lebenserwartung von wenigen Stunden führt. Zweimal hatte das Paar deshalb eine PID machen lassen, in Tschechien, wo das Verfahren wie in fast allen anderen europäischen Ländern bereits erlaubt ist. Beim ersten Mal wurden zwei gesunde Embryonen transferiert, entwickelten sich aber nicht. Beim zweiten Mal trugen alle zwölf untersuchten Embryonen den tückischen Chromosomenfehler. „Natürlich ist es ein komisches Gefühl, dass man Embryonen ‚entsorgt’“, erinnert sich „sternenkind-keks“. „Aber sie waren krank und hätten von Anfang an keine Chance gehabt. Es hätte weder mir noch dem Kind geholfen, es ein paar Wochen auszutragen und dann zu verlieren.“ Das wäre das Alternativszenario gewesen: „In Deutschland wäre ich gezwungen gewesen, ohne PID einen Transfer nach dem anderen zu machen und eine Fehlgeburt nach der anderen zu haben.“

Genau solche Situationen wollte Dr. Matthias Bloechle verhindern: „Für mich ist es ein Menschenrecht, dass ein betroffenes Paar nicht gezwungen wird, sehenden Auges in Konflikte hineinzulaufen. Ich finde es unmenschlich, Frauen mehrfache Fehlgeburten, Totgeburten, Schwangerschaftsabbrüche oder ein sterbendes Kind zuzumuten.“ Es war eines der stärksten Argumente der PID-Befürworter: Wenn Schwangerschaftsabbrüche trotz gesunder Föten erlaubt sind und wenn im Rahmen der Pränataldiagnostik (= vorgeburtliche Untersuchungen) schon weit entwickelte Föten aus medizinischen Gründen abgetrieben werden dürfen, darf die Vernichtung eines kranken „Zellhaufens“ im viel früheren Entwicklungsstadium nicht verboten sein.

Die Angst: Verpflichtung zu einem gesunden Kind

Gerade der mittlerweile vergleichsweise freizügige Umgang mit der Pränataldiagnostik, der bei ihrer Einführung so nicht geplant war, sollte Warnung genug sein, nicht noch eine weitere „Selektionstechnologie“ zuzulassen, hielten PID-Kritiker in einer Petition dagegen. Unterzeichnet wurde sie von Verbänden wie dem Gen-ethischen Netzwerk und dem Deutschen HebammenVerband sowie zahlreichen Einzelpersonen. Sie hinterfragten, wie man festlegen wolle, welcher Embryo lebenswert ist und welcher nicht, welche Krankheiten also eine solche Selektion rechtfertigen sollten. Sie fürchteten zudem, dass sich aus der Möglichkeit, PID machen zu lassen, der Druck entwickeln könnte, sie machen zu müssen: „Am Ende werden Paare, die eigentlich keine künstliche Befruchtung bräuchten, dieses risikoreiche Prozedere auf sich nehmen, nur weil sie sich verpflichtet fühlen, die PID zu nutzen, um sich nicht vor der Gesellschaft für ein behindertes Kind verantworten zu müssen“, erklärte Silke Koppermann, Frauenärztin in Hamburg und Sprecherin der Petitionsunterzeichner. Für die Hoffnung einiger weniger Paare nehme man mit der Zulassung der PID in Kauf, dass viele behinderte Menschen quasi für nicht gesellschaftsfähig erklärt werden. „So bitter, traurig und schrecklich die Not betroffener Paare ist, rechtfertigt sie es nicht, eine solche Stimmung zu erzeugen und eine ganze Gesellschaft in Aufruhr zu versetzen.“ Zudem sei gar nicht sicher, meint Koppermann, dass durch PID mehr gesunde Kinder geboren würden: „Selbst wenn die Kinder die jeweilige Erbanlage nicht tragen, bestehen bei jeder künstlichen Befruchtung erhöhte Risiken für komplikationsreiche Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten sowie für aus der Unreife resultierende Beeinträchtigungen.“

  • 1
  • 2
  • 3